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Beim Verfassungsgerichtshof
Verein klagt gegen Windräder in der Fränkischen Schweiz
Das Windrad in Kasberg ist seit 20 Jahren in Betrieb. Viele weitere könnten auf der „Langen Meile“ folgen.Forchheim & Fränkische Schweiz
Das Windrad in Kasberg ist seit 20 Jahren in Betrieb. Viele weitere könnten auf der „Langen Meile“ folgen. // Barbara Herbst/Archiv
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Hiltpoltstein – Der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz mit Sitz in Hiltpoltstein hat eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht.

Der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz mit Sitz in Hiltpoltstein hat am Montag über Rechtsanwalt Armin Brauns eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Dies teilte der Verein am Dienstag in einer Pressemeldung mit.

Grund sei der beabsichtigte Bau von Dutzenden Windrädern in dem seit 1968 geschützten und mit 2346 Quadratkilometern zweitgrößten Naturpark Bayerns.

Windräder in der Fränkischen Schweiz: Verein klagt

„Mit der Popularklage ist es jedem Menschen im Freistaat möglich, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend zu machen“, sagt Christian Amende, Vorsitzender des nach eigenen Angaben 200 Mitglieder zählenden Vereins.

„Und das machen wir nun gegen das Zweite Modernisierungsgesetz Bayerns, das am 10. Dezember 2024 im Bayerischen Landtag von CSU, Freien Wählern sowie Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden und zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.“

Amende weiter: „Unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum wird durch die Neuregelungen der Bayerischen Bauordnung und des Landes-Immissionsschutzgesetzes eingeschränkt.“

Innerhalb kurzer Zeit haben sich laut Amende 32 Bürgerinitiativen beziehungsweise Vereine aus 17 Kreisen der Klage angeschlossen, darunter etwa aus Altötting, Aschaffenburg, Bamberg, Eichstätt, Freising, Fürstenfeldbruck. „Unser Verein bedankt sich für die gewaltige Unterstützung aus fast ganz Bayern“, so Amende weiter.

Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München

„Das Thema Windräder-Bau und die damit oft verbundene Abholzung von vielen unersetzlichen Waldbäumen und Arten − und das in unserem einzigartigen Naturpark hat bei Tausenden von Unterstützern für ein gewaltiges Echo gesorgt, denn es betrifft uns alle in Bayern.“

Die Klage richte sich vor allem gegen die Regelung des Artikels 6 Absatz 1, S. 3 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung und gegen die Regelung des Artikels 1, Absatz 1, S. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes.

Diese Regelungen besagen laut Amende zusammengefasst: Die 0,4-H-Abstandsflächenregelung für Windräder in Bayern entfällt für Windkraftanlagen im Außenbereich.

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