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Baustelle mit Fragezeichen
„Finger weg von diesem Projekt“: Was Betroffene jetzt sagen
Ein Schild am Gerüst der Willersdorfer Baustelle warnt: "Gerüst gesperrt"
Ein Schild am Gerüst der Willersdorfer Baustelle warnt: "Gerüst gesperrt" // Martin Regner
Willersdorf – Die Nachrichten, die Zweifel am Umbauprojekt des alten Willersdorfer Kindergartens zu fünf Wohnungen nähren, reißen nicht ab. Jetzt äußern sich weitere Betroffene, das Landratsamt und eine Expertin.

Wie kürzlich berichtet, gibt es rund um den Umbau des alten Willersdorfer St.-Joseph-Kindergartens zu fünf Wohnungen zahlreiche Ungereimtheiten und Unklarheiten, wie Firmen, die an ihrer angeblichen Adresse nicht auffindbar sind, oder Rechnungen, die nicht bezahlt werden. Und auch der ursprünglich versprochene Fertigstellungstermin der Wohnungen ist weit überschritten. 

Bereits im Jahr 2015 wurde der alte Kindergarten nach der Inbetriebnahme eines kommunalen Neubaus stillgelegt und dann verkauft. Den Bauantrag für den Umbau des Altbaus hatten im Jahr 2016 eine Firma B-Beteiligungen und ein Herr Müller gestellt, die seitdem im Zusammenhang mit dem Projekt auftreten (alle Namen von beteiligten Firmen und Personen wurden aus rechtlichen Gründen geändert). Ursprünglich versprach die Firma B-Beteiligungen im Internet, dass die geplanten fünf Wohnungen bis Ende 2017 fertig werden sollten.

Keine Fenster und im Hof wächst das Unkraut

Später wurde der Fertigstellungstermin dann auf 2019 verschoben. Doch bis heute – rund sechseinhalb Jahre nach dem ursprünglich angekündigten Termin – sind die Wohnungen bei Weitem nicht bewohnbar. Auf der Baustelle wird laut den Schilderungen der Nachbarn in Willersdorf nur sporadisch gearbeitet; der sichtbare Baufortschritt der letzten drei Monate fällt überschaubar aus. Immer noch hat das Gebäude keine Fenster, durch die Löcher in der Fassade pfeift der Wind und im Hof wächst Unkraut über dort herumliegendes Baumaterial.

So schaut die Baustelle im Moment aus. Der Baufortschritt der letzten drei Monate ist überschaubar.
So schaut die Baustelle im Moment aus. Der Baufortschritt der letzten drei Monate ist überschaubar. // Martin Regner

Nach dem letzten Bericht zu diesem Thema aus dem Mai meldete sich eine Frau mit Insiderwissen eines Gerüstbaubetriebs aus dem benachbarten Mittelfranken in einem Facebook-Kommentar beim Fränkischen Tag: „Es werden Firmen beauftragt und nicht bezahlt“, heißt es darin. Und weiter: „Gegen diese Leute kann man einen Titel haben und trotzdem geht alles weiter wie zuvor“. In der Juristerei ist ein gerichtlich erwirkter Titel die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung zum Beispiel bei offenen Schulden.

Involvierte sagen nichts - oder wollen nicht zitiert werden

Inzwischen, so die Kommentatorin auf Facebook, stehe zwar ein anderes Gerüst auf der Baustelle, aber dieses sei in der Zwischenzeit gesperrt worden. Was der Augenschein vor Ort bestätigt: Am Baugerüst, das aktuell rund um den alten Kindergarten steht, hängt ein Warnschild mit der Aufschrift „Gerüst gesperrt“. Das Fazit in dem inzwischen wieder gelöschten Facebook-Kommentar ist bitter: „Finger weg von diesem Projekt“.

Auf Nachfrage will sich die Verfasserin nicht näher äußern. Was im Übrigen ein Charakteristikum des Willersdorfer Bauprojekts ist: Dass darin Involvierte häufig nichts dazu sagen wollen – oder mit ihren Aussagen nicht öffentlich zitiert werden möchten. Vielleicht deswegen, weil die Begriffe, die in den Gesprächen mit den Betroffenen immer wieder fallen, mitunter recht drastisch sind.

Immerhin ist es dem Fränkischen Tag gelungen, mit einer früheren Interessentin für eine der fünf Wohnungen zu sprechen, die letztlich aber nicht zum Zuge kam. „Mein Mann und ich haben uns im Frühjahr 2021 für eine der angebotenen Wohnungen interessiert“, sagt die Frau, die in Ebermannstadt lebt. Konkret sei es um die Wohnung Nr. 2 gegangen, damals angeboten für einen Kaufpreis von 470.000 Euro. Im Kaufumfang sollten vier Zimmer, zwei Autostellplätze und ein Kellerraum enthalten sein, so die Interessentin weiter.

Im Exposee zu dem Willersdorfer Bauprojekt, das die Firma B-Beteiligungen auf ihrer früheren Internetseite mit dem Titel „Wohnen am Josephsgarten“ verbreitet hatte, ist die Wohnung Nr. 2 mit 137 Quadratmetern verzeichnet. In den Verkaufsgesprächen sei ihr eine Fertigstellung im Herbst 2022 in Aussicht gestellt worden, erinnert sich die Interessentin. Zu einem Vertragsabschluss wäre es dann allerdings nicht gekommen: Ein paar Wochen nach einem Besichtigungstermin mit einem Immobilienmakler vor Ort auf der Baustelle hätte ihr der Makler dann im Sommer 2021 abgesagt. „Damit war die Sache für uns erledigt“, resümiert die Frau.

Expertin klärt auf: Was können Wohnungskäufer tun?

Zunächst seien sie und ihr Mann wegen der Absage zwar „schon traurig gewesen“, denn sie hätten die Wohnung „eigentlich unbedingt haben wollen“. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass in das Willersdorfer Wohnobjekt, für das sie im Falle eines Vertragsabschlusses fast eine halbe Million Euro hätte zahlen sollen, nach wie vor niemand einziehen kann, sagt die frühere Interessentin heute mit hörbarer Erleichterung: „Im Nachhinein war es besser so.“

Was für ein Kelch da womöglich an dem Ehepaar aus Ebermannstadt vorbeigegangen ist, wird deutlich, wenn man mit Ilka-Marie Storm spricht, die Justiziarin beim Verband „Haus und Grund“ ist. Denn wer eine noch nicht fertiggestellte Wohnung zum Beispiel bei einem Bauträger erwirbt, begibt sich laut Storm grundsätzlich in ein komplexes Rechtsgebiet. Das fange schon damit an, dass Käufern das Eigentum an den von ihnen erworbenen Wohnungen noch gar nicht verschafft werden könne, solange die Bauarbeiten noch nicht erfolgreich abgeschlossen worden sind. „Die Wohnungen gibt es ja erst in der Zukunft“, sagt Storm.

Deswegen hätten Wohnungskäufer in solchen Fällen häufig nur eine sogenannte Vormerkung im Grundbuch in der Hand, die den Anspruch des Käufers absichert, dass ihm das Eigentum an der Wohnung verschafft wird, sobald sie fertig ist. Wenn in dieser Situation der Bauträger irgendwann aber einfach nicht mehr weiterbaue, habe man als Käufer nur wenige Möglichkeiten, so Storm, weil man ja noch nicht der Eigentümer der Immobilie geworden sei.

Nicht vorschnell agieren, aber auch nicht ewig abwarten

Falls Käufer in so einem Fall schon Teilraten des Kaufpreises gezahlt hätten, die zum Beispiel bei bestimmten Baufortschritten fällig werden, und für die Finanzierung der Wohnung einen Kredit aufgenommen hätten, der mit Zinsen und Tilgung bedient werden müsse, „dann haben die Leute ein echtes Problem. Das kann existenzbedrohend sein.“ Wer zur Rettung der Situation die falschen Schritte ergreife und zum Beispiel vorschnell vom Kaufvertrag zurücktrete, könne womöglich alles verlieren, warnt Storm. Beispielsweise dann, wenn die Gegenseite plötzlich nicht mehr greifbar oder insolvent sei und daran eine Rückabwicklung der bereits getätigten Zahlungen scheitere. „Umgekehrt kann man aber auch nicht ewig abwarten“, so dass es schwer sei, richtige Entscheidungen zu treffen.

Womöglich könne man als einzelner Wohnungskäufer seine Ansprüche im Streitfall auch gar nicht selbst durchsetzen, weil diese bei noch im Bau befindlichen Eigentumswohnungen mitunter nur die „werdende Eigentümergemeinschaft“ aus allen Käufern gemeinschaftlich vor Gericht geltend machen könnte. Voraussetzung dafür sei dann, dass sich alle Betroffenen auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Die Materie sei also sehr komplex und was aus Käufersicht getan werden könne, wenn es Schwierigkeiten gibt, hänge immer vom konkreten Einzelfall ab, erklärt Storm. Die Justiziarin von „Haus und Grund“ rät deswegen dazu, sich bei Problemen mit Bauträgern schnell anwaltliche Hilfe zu holen: „Dann brauchen Sie jemanden, der sich wirklich gut mit Bauvertragsrecht auskennt.“

Bautafel bereits vom Landratsamt angemahnt

Dass die fünf geplanten Wohnungen im Willersdorfer Objekt bereits verkauft worden sind, wurde dem Fränkischen Tag inzwischen von mehreren Seiten bestätigt. Zu den konkreten Umständen dieses Bauprojekts gehört außerdem, dass es an der Baustelle offenbar keine ordnungsgemäße Bautafel gibt. Diese wird von den in Bayern geltenden Bauvorschriften verlangt und muss die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie die Namen und Anschriften des Bauherrn und des Entwurfsverfassers enthalten. Die Bautafel muss, so lauten die Regelungen, an der Baustelle dauerhaft und von den öffentlichen Verkehrsflächen aus sichtbar angebracht werden.

Eine solche Tafel fehlt auf der Baustelle an der Adresse Willersdorf 131 jedoch augenscheinlich schon länger – wenn man einmal von der zeitweise verschwundenen und derzeit im Hof hinter dem Gerüst verkehrtherum an der Wand lehnenden ehemaligen Werbetafel für die fünf Wohnungen absieht. Die laut Holger Strehl, Pressesprecher des Forchheimer Landratsamts, bereits vor Monaten vom Bauamt im Landratsamt an den Bauherrn ergangene Aufforderung, eine Bautafel anzubringen, ist demnach offenbar wirkungslos verpufft.

Dieser Umstand könnte allerdings teuer werden: Wie Strehl auf Nachfrage weiter mitteilt, regelt die Bayerische Bauordnung, „dass mit einer Geldbuße bis 500.000 Euro belegt werden kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Schild nicht oder nicht ordnungsgemäß anbringt“.

Die Firma B-Beteiligungen war für Fragen etwa zum Baufortschritt oder zur Bautafel für den Fränkischen Tag nicht erreichbar. Laut seinem aktuellen Google-Eintrag beschäftigt sich das Unternehmen übrigens nicht nur mit dem alten Willersdorfer Kindergarten, sondern mit schlüsselfertigem Bauen jeglicher Immobilienarten. Als Beispiele genannt werden „Wohnanlagen, Hotels, Shoppingcenter, Kliniken, Universitäten, Flughäfen“. Vielleicht ist man bei dem Unternehmen also gerade mit anderen Dingen beschäftigt. 

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