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Wegen leerer Stadtkasse
Höhere Grundsteuer 2026: Was auf Forchheimer zukommen könnte
Müssen Forchheims Hausbesitzer ab nächstem Jahr höhere Steuern bezahlen? Die Verwaltung schlägt jedenfalls vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben.
Müssen Forchheims Hausbesitzer ab nächstem Jahr höhere Steuern bezahlen? Die Verwaltung schlägt jedenfalls vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben. // Foto: Stephan Großmann
Forchheim – Forchheims leere Kassen zwingen die Stadt dazu, die Grundsteuer erhöhen zu wollen. Eigentümer und Mieter gleichermaßen könnte das teuer zu stehen kommen. Doch es ist politische Gegenwehr zu erwarten.

Dass die Stadt Forchheim unter Druck steht, wäre maximal untertrieben. Zumindest finanziell steht der Königsstadt das Wasser seit Monaten bis zum Hals. Diese „nie dagewesene Haushaltskrise“, wie sie die Chefin der Stadtfinanzen Sonja Kohlmann-Huberth nennt, sei nur durch eisernen Sparwillen zu meistern. Und durch höhere Gebühren und Steuern. So könnte es sein, dass die Grundsteuer in Forchheim ab dem neuen Jahr steigen wird. Und zwar deutlich.

Grundsteuer in Forchheim: Schon 2024 großer Streit

Zur Erinnerung: Erst vor gut einem Jahr hatte es in Forchheim erbitterten Streit darüber gegeben, ob und wie die Hebesätze im Zuge der großen Grundsteuerreform angepasst werden sollten. Weil das Bundesverfassungsgericht das alte Verfahren 2018 für unrechtmäßig erklärt hatte, mussten Grundstückseigentümer zwischen 2022 und 2023 Grundsteuererklärungen mit detaillierten Angaben zu Grundstücks- und Gebäudeflächen und deren Nutzung abgeben.

Vielen Besitzern von Häusern und Wohnungen noch gut in Erinnerung: Als sie zwischen 2022 und 2023 alle Räumlichkeiten neu vermessen mussten.
Vielen Besitzern von Häusern und Wohnungen noch gut in Erinnerung: Als sie zwischen 2022 und 2023 alle Räumlichkeiten neu vermessen mussten. // Foto: Stephan Großmann

Seit Januar 2025 war es dann so weit: Der Grundstückswert, der auch von der Lage abhängt, spielte keine Rolle mehr. In Bayern, das sich wie sechs andere Länder für einen Sonderweg im Vergleich zum neuen Bundesmodell entschieden hat, gilt seither für die Berechnung nur noch die Größe der Fläche von Grund und Boden sowie der Gebäudefläche.

Verband Haus & Grund: „Die meisten zahlen drauf“

Glaubt man einer Analyse des Verbands Haus & Grund vom April 2025, dann haben die meisten Eigentümer draufgezahlt. Demnach sei die Grundsteuer in 80 Prozent der Fälle gestiegen, besonders drastisch in den Flächenmodell-Ländern wie Bayern. Das liege vor allem daran, dass viele Kommunen vielerorts die Hebesätze angehoben haben. Der Vorwurf von Haus & Grund: Diese Erhöhungen widersprechen dem Versprechen, die Hausbesitzer nach der Reform nicht mehr zu belasten.

Auch in Forchheim hatte es vorigen Herbst harte Diskussionen gegeben. Vorher lag der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für Grundstücke, bei 390 von Hundert (Grundsteuer A, also Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 390 v.H.). Um die Reform dem Versprechen gemäß aufkommensneutral umzusetzen, hätte die Stadt Forchheim den Satz auf 308 v.H. senken müssen. Auch in Hinblick auf die desolate Haushaltslage entschied man sich damals anders und fand einen Kompromiss mit einem neuen Hebesatz von 335.

Kämmerei Forchheim: Einnahmen aus Grundsteuer reichen nicht

Nun, etwa ein Jahr später, konstatiert die städtische Kämmerei (wie schon damals angedeutet), dass die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht ausreichen würden. Mehr noch: „Das erwartete Aufkommen aus der Grundsteuer ist niedriger als gedacht“, heißt es aus der Verwaltung. Dies habe viele Ursachen. Einerseits gebe es noch viele organisatorische Unwägbarkeiten, die mit der Reform einhergingen. Andererseits sei der Arbeitsaufwand für Verwaltung und Finanzamt immens gestiegen. Und: Noch immer sind einige Widersprüche nicht abschließend bearbeitet.

Die Kämmerei rechnet damit, dass die Grundsteuer-Einnahmen unter dem Ansatz bleiben. Um Aufkommensneutralität zu erreichen, hat die Verwaltung einen neuen Hebesatz von 341 v.H. errechnet (33 mehr als noch vor einem Jahr). Für die Grundsteuer A wären es 246 v.H., wobei laut Stadt aber viele Objekte von A zu B umgewidmet worden seien. Die Folge: weiteres Chaos in den Unterlagen.

Das Fazit der Stadtkämmerei: „Die letzten Monate haben gezeigt, dass das angesetzte Grundsteueraufkommen nicht erreicht werden wird“. Hinzu kommt, dass Forchheim anders als eigentlich geplant Anfang des Jahres die Gewerbesteuern nicht erhöht hatte.

Vorschlag aus Verwaltung: Hebesatz für Grundsteuer B erhöhen

Daher schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab nächstem Jahr auf 370 v.H. anzuheben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll darüber hinaus nicht sinken, sondern bei 390 v.H. bleiben.

Mit dieser kämmereifreundlichen Anpassung wolle man „dem städtischen Haushalt gerecht werden“ und die noch „ausstehenden Änderungsbescheide berücksichtigen, welche die Messbetragssumme weiter reduzieren“ würden.

Entscheidung noch fern: Hitzige Diskussion zu erwarten

Jürgen Schüpferling vom Eigentümerverband Haus & Grund sieht eine etwaige Erhöhung naturgemäß skeptisch.

Jürgen Schüpferling, Forchheimer Rechtsanwalt und Vertreter des Verbandes Haus und Grund.Forchheim & Fränkische Schweiz
Jürgen Schüpferling, Forchheimer Rechtsanwalt und Vertreter des Verbandes Haus und Grund. // Schüpferling

Der Forchheimer Rechtsanwalt sagt: „Dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, wäre fatal.“ Außerdem würde eine erneute Erhöhung schon wieder Vermieter und Mieter zugleich treffen, denn steigende Steuern können umgelegt werden.

Wenn Forchheims Stadtpolitik das Thema neben vielen anderen am Mittwoch (15. Oktober) im Finanzausschuss bespricht, sind also harte Diskussionen denkbar. Erstens führte das Thema bereits vor einem Jahr zu großem Streit zwischen einzelnen Fraktionen. Zweitens dürften die sich seither kaum verbesserte Finanzsituation der Stadt sowie die Kommunalwahlen in fünf Monaten kaum Schärfe aus der Diskussion nehmen. Aber, auch das zeigt der Verweis auf voriges Jahr: Noch ist das letzte Wort zu den Grundsteuer-Hebesätzen nicht gesprochen.

 

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