Nach einer durchzechten Partynacht im August vergangenen Jahres hatte ein damals 18-jähriger Auszubildender aus dem Maintal eine dumme Idee. Mit 1,1 Promille Alkohol intus unternahm er eine Spritztour mit dem SUV seiner Mutter. Ein Kumpel fungierte dabei als Copilot. Auf der Landstraße zwischen Haßfurt und Sailershausen passierte in einer Linkskurve das Unglück. Der Fahrer steuerte den Wagen geradeaus und landete an einem Baum.
Eine Schnittwunde, eine Prellung und ein Totalschaden in Höhe von 15.000 Euro
Glücklicherweise blieben beide Insassen fast unverletzt. Nur der Beifahrer trug eine Schnittwunde und eine leichte Prellung davon. Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden in Höhe von rund 15.000 Euro. Die jungen Männer suchten nach dem Unfall das Weite und liefen heim.
Der Fahrer wollte wohl durch seine Flucht einer Bestrafung entgehen. Doch er rechnete nicht mit der Intelligenz des Bordcomputers, der zum Komplizen der Polizei wurde. Kurz nach dem Unfall meldete sich die Stimme des Bordcomputers und fragte, ob Hilfe nötig sei. Diese Frage verneinte der Unfallfahrer. Was er wohl nicht wusste: Der Computer versandte einen Hilferuf, der auch bei der Polizei landete.
Als der Unfallfahrer daheim ankam, wartete bereits die Polizei auf ihn
Als der Unfallfahrer daheim ankam, warteten bereits die Ordnungshüter auf ihn. Sie hatten die Halteradresse des SUV abgefragt und kamen so dem 18-Jährigen auf die Schliche.
Jugendrichter Christoph Gillot verurteilte ihn zu einer Geldauflage in Höhe von 1200 Euro, zahlbar an die Staatskasse. Darüber hinaus erteilte der Vorsitzende ein fünfmonatiges Fahrverbot.
Damit war der Verurteilte sehr gut bedient. Denn nach den fünf Monaten erhält er seinen Führerschein zurück. Die Staatsanwältin hatte neben einer Geldauflage von 1800 Euro eine 14-monatige Fahrsperre gefordert.
Eine MPU wäre nötig gewesen
Danach hätte der Angeklagte eine MPU absolvieren und seinen Führerschein noch einmal machen müssen. Der Angeklagte sei mit über 1,1 Promille zur Tatzeit gefahren und damit laut Gesetz „absolut fahruntüchtig“ gewesen.
Verteidiger Stefan Wagner argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren den Einzug der Fahrerlaubnis nicht gefordert habe. Stattdessen sei ein Fasergutachten eingeholt worden, das beweisen sollte, dass der Angeklagte damals fuhr, obwohl er dies schon kurz nach dem Unfall eingeräumt hatte.
Absolut fahruntüchtig oder nicht?
Die Strafe müsse im Jugendrecht auf dem Fuße folgen. Dies sei nicht passiert. Sein Mandant sei seitdem unfallfrei gefahren, weshalb ein Fahrverbot von drei Monaten nun ausreiche.
Dies sah der Vorsitzende ähnlich. Die übliche Fahrsperre sei damals nicht verhängt worden.
„Sie haben unheimlich Schwein gehabt“, stellte der Richter fest. Denn nun könne er keine Fahrsperre mehr verhängen, „da ja seitdem nichts mehr passiert ist und er zum Zeitpunkt des Urteils nicht ,ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs‘ mehr ist“.
Richter: Da kann auch einer tot sein!
Dennoch sei die Tat unglaublich gefährlich gewesen. „Da kann auch einer tot sein!“, schrieb er dem 19-Jährigen hinter die Ohren.