Energiegewinnung
Rentweinsdorf macht den Weg frei für Sonnenkraft
Die Fotomontage zeigt, wie sich die Treinfelder Photovoltaik-Freiflächenanlage „Kutschenberg“ in die Landschaft einfügen würde.
Die Fotomontage zeigt, wie sich die Treinfelder Photovoltaik-Freiflächenanlage „Kutschenberg“ in die Landschaft einfügen würde.
Foto/Repro: Günther Geiling
F-Signet von Günther Geiling Fränkischer Tag
Rentweinsdorf – Nach dem Bürgerentscheid: Gemeinderat stimmt Bebauungsplänen zu. Somit rückt die Verwirklichung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen näher.

Zwei Bebauungsplänen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat der Marktgemeinderat von Rentweinsdorf nun seine einmütige Zustimmung erteilt. Maximal 60 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen bebaut werden. Mit dieser Anlage wird der Grenzwert nicht überschritten – entsprechend der Grundlage des Bürgerentscheides.

Im ersten Fall ging es um den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ und um die Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Grundstück mit der Flurnummer 70 in der Gemarkung Treinfeld. Den Antrag hat „Greenovative GmbH“ aus Nürnberg gestellt.

 

Die geplante Fläche tangiert keine Schutzgebietszone

Bürgermeister Steffen Kropp informierte, dass die Fläche circa 3,4 Hektar umfasse, wobei die eigentliche Modulfläche etwa 2,8 Hektar groß sein werde. Die geplante Fläche tangiere keine Schutzgebietszone.

Das zweite Vorhaben betraf die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf drei Grundstücken in der Gemarkung Salmsdorf. Diese Anlage hat den Namen „Sonnenfarm Renate“.

Hier wäre eine Errichtung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes nach derzeitigem Rechtsstand nicht möglich.

Antragsteller will eine Befreiung von Paragraf 6 der Naturpark-Verordnung erreichen

Aber der Antragsteller, die „Sonnenfarmen GmbH“ aus München, strebt an, gemeinsam mit dem Träger des Naturparks eine Befreiung nach Paragraf 6 der Verordnung über den Naturpark Haßberge zu erzielen. Für die Erteilung und Befreiung sei das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde zuständig, erklärte der Bürgermeister.

Das letzte Wort hat das Landratsamt

Der Geltungsbereich betreffe hier die Flurstücke Nr. 129 mit 5,10 Hektar, Nr. 131 mit 1,16 Hektar und Nr. 185 mit 2,62 Hektar, womit man auf insgesamt 8,88 Hektar komme. Bürgermeister Steffen Kropp ging davon aus, dass die Verwaltung die Flächen so berechnet habe, dass die Höchstgrenze für die eingezäunte Fläche mit Modulen nicht überschritten werde.

Diese Bestätigung werde dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung noch einmal schriftlich vorgelegt, sagte Kropp.

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