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Prozess in Erlangen
Weil sie Stimmen hört: Frau terrorisiert jahrelang Nachbarn
Nach bedrohlichen E-Mails und Familiendramen folgte für einen jungen Mann nun der Prozess am Amtsgericht in Erlangen.
Nach bedrohlichen E-Mails und Familiendramen folgte für einen jungen Mann nun der Prozess am Amtsgericht in Erlangen. // Anna-Lena Reif
Erlangen – Psychoterror statt Nachbarschaftsidylle: Eine Frau in Erlangen wird der Nachstellung beschuldigt. Vor Gericht offenbart sich eine verstörende Geschichte.

Es ist ein Anblick, wie ihn auch erfahrene Richter wohl nicht alle Tage sehen: Weil eine Angeklagte aus Erlangen schon zum zweiten Mal nicht zum Prozess am Amtsgericht Erlangen erscheint, wird sie am Donnerstagvormittag in Socken und Schlafanzug von Polizeibeamten aus ihrer Wohnung geholt und vor Gericht vorgeführt. Noch als sie den Gerichtssaal betritt, schreit sie laut um Hilfe. 

Seit über drei Jahren soll die heute 41-Jährige ihre ehemaligen Nachbarn, ein junges Paar, terrorisiert haben. SMS-Nachrichten, E-Mails, Anrufe, „minutenlanges Klingeln“: Die Liste an Übergriffen ist lang. „Es ist psychisch eine sehr große Belastung“, fasst das Opfer Sandra S. (Name von der Redaktion geändert) vor Gericht die vergangenen drei Jahre zusammen. „Man wird paranoid. Man verlässt das Haus und überprüft erstmal alles. Wenn man abends heimkommt, weiß man nicht, ob sie wieder da ist.“

Amtsgericht Erlangen: Prozess wegen Nachstellung 

Platte Fahrradreifen oder Schlösser am Fahrrad, Nachrichten auf dem Auto, ein entwendeter Kinderwagen, Kaugummi im Türschloss, gestohlene Post – unter anderem die Geburtsurkunde des Sohnes – und vieles mehr sollen auf das Konto der Angeklagten gehen. Bilder der Opfer und deren Familienmitgliedern machen die Runde, werden in den Postkästen der Nachbarn und an den Arbeitsstellen des Paares verteilt. Mehrfach werden Sendungen eines Lieferdienstes auf die Adresse des Paares oder dessen Familienangehörigen getätigt. 

Besonders prekär: Die beiden Opfer suchen sich eine neue Wohnung in Erlangen. Doch die Angeklagte findet die Adresse heraus und die Belästigungen gehen weiter. In einem Fall soll die junge Mutter sich mit ihrem kranken Kind nicht aus der Wohnung und zum Arzt getraut haben, weil die ehemalige Nachbarin vor der Wohnung auf und ab lief. Gefährdungsansprachen der Polizei und Kontaktverbote zeigen keine Wirkung. 

Eine Aussprache mit der Angeklagten sei nicht möglich gewesen, erklärt Sandra S. vor Gericht. Bei jedem Versuch sei die ehemalige Nachbarin einfach weggegangen. Doch die Belästigungen hinterlassen Spuren bei dem Paar. Die Beziehung leidet unter dem Stress, ebenso die Arbeit. „Ich bin an dem Stresspunkt angelangt, wo es nicht mehr geht“, so S. 

Jahrelanger Terror unter Nachbarn

Doch vor Gericht offenbart sich auch eine andere Seite der Geschichte. Die meisten Taten der rund dreiseitigen Auflistung, die die Anklage umfasst, streitet die Angeklagte Jana B. (Name von der Redaktion geändert) nicht ab. Sie gibt zu, immer wieder den Kontakt gesucht, Nachrichten geschrieben und Flyer verteilt zu haben. Doch die 41-Jährige will dafür einen Grund gehabt haben. „Sandra S. und ihre Familie belästigen mich seit dreieinhalb Jahren und versuchen, mich mit psychoakustischen Technologien in den Wahnsinn zu treiben“, erklärt sie vor Gericht. 

Immer, wenn sie wach sei, höre sie Stimmen, berichtet sie. Wo genau diese herkommen, könne sie nicht erklären, sie sei keine IT-Expertin, doch vermutlich seien sie KI-generiert. Sie wisse jedoch, dass die ganze Familie S. involviert sei. „Ich höre diese Stimmen rund um die Uhr, 24/7. Das hält kein Mensch aus“, sagt sie. Die Augen hält die Angeklagte dabei fest geschlossen, die Hände, die in Handschellen liegen, unter dem Tisch. Immer wieder unterbricht sie den Richter, funkt bei Aussagen der Zeugen und des Gutachters dazwischen. 

Frau hört Stimmen: Ist sie schuldfähig? 

Sie sei definitiv nicht krank, betont B. immer wieder. Viele der Dinge, die sie getan und gesagt habe, seien ihr von den Stimmen diktiert worden. Andere Dinge hätte sie absichtlich getan, um die Beziehung von Sandra S. zu zerstören, so wie auch sie die ihre zerstört habe. Sie habe ihren Job verloren, weil es ihr durch die Beeinflussung der Technologien nicht mehr möglich gewesen sei, vernünftig zu arbeiten. 

Auch andere Vorwürfe bringt sie vor, so soll zum Beispiel das Kind des Paares eine Erfindung sein. Von ihrer eigenen Familie erzählt B., dass das Verhältnis sich verschlechtert habe, denn auch ihre Eltern und ihre Schwester seien von S. beeinflusst, ohne es zu merken. „Meine Familie redet Stuss wie nie zuvor“, führt sie aus. All ihre Probleme sollen erst mit dem ersten Zusammentreffen mit Sandra S. aufgetreten sein. „Man versucht mir unter Zwang eine psychische Erkrankung einzureden, die ich nicht habe, nie hatte und nie haben werde“, sagt B. 

Psychiater vermutet schizophrene Erkrankung 

Ein Gutachter, der die Angeklagte während des Prozesses genau beobachtet, sieht das anders. Schon im Vorfeld des Prozesses habe er mit ihr sprechen wollen, doch B. sei nicht bei ihm erschienen. Die schriftliche Ladung an sie habe sie in abgeänderter Form an einer Bude auf dem Erlanger Weihnachtsmarkt aufgehängt. Auch vor der Verhandlung am Amtsgericht sei ein Gespräch mit ihr trotz mehrerer Versuche nicht möglich gewesen. 

Aus der Aktenlage und abgeleitet von ihrem Verhalten vor Gericht gehe der Experte jedoch davon aus, dass bei der Angeklagten eine wahnhafte Störung, wahrscheinlich aus der Gruppe der Schizophrenie, vorliege. Abschließend belegen könne er dies nicht, es bestehe jedoch der „dringende Verdacht.“ Nichtsdestotrotz sei die Erlangerin seiner Einschätzung nach zumindest teilweise schuldfähig, das zeige unter anderem die Tatsache, dass sie die Belästigungen beinahe völlig eingestellt habe, nachdem die Anklage bei ihr eingegangen sei. 

Richter zeigt Milde und verweist auf Medikamente 

Für das Gericht ist ein Urteil in diesem Fall sichtlich schwer. Zwar könne man bei diesem Krankheitsbild mit Medikamenten unter Umständen ein fast normales Leben führen, so der Gutachter. Jemanden gegen seinen Willen dazu zu zwingen, solche einzunehmen oder eingewiesen zu werden, sei jedoch mit hohen Hürden verbunden. Ohne Behandlung werde sich ihr Zustand jedoch nicht ändern. Man müsse bedenken, dass die Angeklagte von dem, was sie erzählt, absolut überzeugt sei. „Sie lebt das jeden Tag, das ist sicher auch nicht schön“, betont der Gutachter. 

Am Ende wird die Angeklagte schuldig gesprochen und zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. „In meinen Augen ist es ganz offensichtlich, dass Sie an einer wahnhaften Störung leiden“, erklärt Richter Eckhardt. Doch diese könne man in den Griff kriegen. 

Mit seinem Urteil gebe er der Angeklagten „noch eine Chance.“ Diese könne entweder weiter alles abstreiten, oder „den Weg gehen, den viele gehen“ und ein normales Leben mit Medikamenten führen. „Sie sind Ihres Glückes Schmied.“

 

 

 

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