Sie ist Buchhalterin eines kleinen Handwerksbetriebes im Landkreis Erlangen-Höchstadt, irgendwo westlich von Erlangen. Eine Vertrauensstellung, in der die junge Frau auch Firmengelder verwaltet. Sie darf Online-Buchungen bis zu 3000 Euro veranlassen. Mit einer Bankkarte, die es ihr auch erlaubt, Bargeld abzuheben. Wenn man einmal etwas braucht. Für eine Packung Kaffee, eine Brotzeit oder andere Kleinigkeiten.
Erlangen: Mitarbeiterin zockt eigene Firma ab
Ihr Chef hat ihr ein Limit von 1000 Euro eingeräumt. Vielleicht etwas viel, aber er hält sie für eine seriöse Mitarbeiterin. Das böse Erwachen kommt im Sommer vergangenen Jahres. Da fällt durch einen Zufall auf, dass immer wieder höhere Summen an ein und demselben Geldautomaten gezogen werden. Mal sind es 100 Euro, mal sind es 500 Euro. Mitunter mehrmals wöchentlich. Vor der Arbeit, in der Mittagspause oder nach Feierabend.
49 Abhebungen mit insgesamt knapp 18.000 Euro Schaden
Eine Aufstellung der Bank listet 49 Abhebungen mit insgesamt knapp 18.000 Euro Schaden auf. „Als ich das hörte, sind mir die Augen rausgefallen“, so der Firmenchef. Für keinen Cent davon gibt es Belege. Alles ist innerhalb von nur fünf Monaten verschwunden. Und niemand hat etwas gemerkt. Nicht einmal die Ehefrau des Chefs, die in einer Steuerkanzlei angestellt ist. Dabei wird sie vom Handwerksbetrieb dafür bezahlt, dass sie „alles im Blick“ hat. Der Boss des Familienunternehmens erstattet Anzeige gegen die Buchhalterin.
Anhand der zuordenbaren Bankkarte und der Bilder aus der Überwachungskamera ist nämlich klar, dass sie das Geld unterschlagen hat. Augenscheinlich braucht sie die Finanzmittel, um damit unter anderem ihre Wohnung zu renovieren. Der Fachkraft wird gekündigt. Vor dem Amtsgericht Erlangen kam nun heraus, dass die Buchhalterin und der Handwerksbetrieb besser zusammenpassen, als beiden lieb sein kann.
Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth ermittelt
Denn das Unternehmen und sein Chef sind selbst in kriminelle Machenschaften verwickelt. Zum einen hat man den Chef wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hat nicht nur Aufträge dreier Kunden angenommen, sondern auch deren Anzahlungen, ohne dafür eine Gegenleistung erbracht zu haben. Angeblich, weil er keine Kapazitäten mehr freigehabt habe.
Die Vorschüsse überweist er aber erst zurück, als es sich nicht mehr vermeiden lässt. Dann rammt er während seiner Bewährungszeit den Gartenzaun einer Nachbarin und fährt danach davon, ohne mit der Nachbarin oder der Polizei gesprochen zu haben (Unfallflucht). Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth auch noch wegen Vorenthaltens/Veruntreuung von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit). Das Verfahren wird allerdings wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Kriminalpolizei Erlangen: geht bei Finanzen und Buchhaltung „drunter und drüber“
Überhaupt geht es nach Erkenntnissen der Kriminalpolizei Erlangen in dem Handwerksbetrieb in Sachen Finanzen und Buchhaltung „drunter und drüber“. Ein Ermittler bezweifelte sogar, dass es überhaupt so etwas wie Buchführung gäbe. Auch, weil der Chef und sein Sohn draußen beim Kunden viel zu tun haben und sich nur wenig um den Papierkram kümmern können.
So gibt es nicht nur Zahlungen für private Zwecke vom Firmenkonto, sondern auch eine nirgends erfasste Barkasse. Außerdem lässt sich der Chef das monatliche Gehalt nicht immer aufs Privatkonto überweisen. Vielmehr entnimmt er immer wieder Barbeträge. In wechselnder Höhe, je nachdem, wie gut es dem Familienunternehmen geht. „Mit dieser Vorgehensweise sind Sie der Alptraum eines jeden Steuerberaters“, kommentierte Strafrichter Eckardt das Durcheinander.
Rechtsanwältin Lara Baumann aus Bamberg: „chaotische Verhältnisse“
Manchmal kommt der Handwerksbetrieb auch in die Bredouille. Dann hat man Ausgaben bei Lieferanten für größere Baustellen und zögerliche Zahlungseingänge. Die Rücklagen schmelzen, bis das Firmenkonto schließlich gepfändet wird, damit die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter oder eine Steuerschuld beim Finanzamt noch beglichen werden können. „Nach einigen Tagen ist es dann überstanden“, so der Chef. In diesem nicht gerade seriösen Umfeld bewegt sich die Buchhalterin.
Sie gab während des Prozesses zu, immerhin 12.000 Euro abgezweigt zu haben. Die anderen 6000 Euro hätte sie nach und nach in die Barkasse gelegt. Im Auftrag des Chefs. Das Gegenteil konnte man ihr nicht nachweisen. Auch aufgrund der „chaotischen Verhältnisse“, wie es Rechtsanwältin Lara Baumann aus Bamberg nannte.
So urteilt Strafrichter Eckardt
Am Ende verurteilte Strafrichter Eckardt die Buchhalterin wegen 48 Fällen der Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit Bewährung. Immerhin war es ihr erster Prozess, in dem sie die Vorwürfe größtenteils einräumte. Außerdem hat sie einen neuen Arbeitgeber gefunden, der von den Straftaten weiß. Sie darf sich nun drei Jahre lang nichts mehr zuschulden kommen lassen und muss eine Geldauflage von 2000 Euro an die Elterninitiative krebskranker Kinder in Erlangen zahlen. Außerdem droht die Rückzahlung der 12.000 Euro. Da hilft es, dass sie nicht hinter Gittern sitzt, sondern arbeitet und den Schaden wiedergutmachen kann.













