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Als Reichsbürger eingestuft
Erlanger Schamane wegen massenweise Kriegswaffen verurteilt
Schamane von Erlangen
Am Amtsgericht Erlangen wird der Fall des selbsternannten Schamanen behandelt. // Anna-Lena Reif
Erlangen – Kriegswaffen, Schusswaffen, Munition: Der Fund bei einem „Schamanen“ in Erlangen hatte für Aufsehen gesorgt. Nun wurde er vom Amtsgericht Erlangen verurteilt.

Knapp eine Viertelstunde dauert es, bis der Staatsanwalt alle Waffen und Munitionskörper vorgelesen hat, die im November 2024 beim selbsternannten Schamanen in Erlangen gefunden worden waren. 

Die Waffen will der Angeklagte Egon S. laut seinen Angaben während der Aussagen bei der Polizei von einem bereits verstorbenen Freund, einem weiteren Bekannten aus Jugoslawien und von seinem eigenen Bruder bekommen haben. 

Beamte der Polizei hatten die Waffen im November in der Wohnung und in den dazugehörigen Kellerabteilen des Schamanen im Hochhaus Langer Johann in Erlangen gefunden – gesucht hatten sie wohl ursprünglich Arzneimittel. Neben den Waffen und der Munition habe die Polizei in den Kellerabteilen auch Militär- und Survival-Gegenstände gefunden. 

Wegen Kriegswaffen: Prozess um Schamane in Erlangen

Vor Gericht gibt S. an, die Waffen nur verwahrt zu haben. „Ich bin aus Dummheit einerseits und aus Liebe andererseits zu den Waffen gekommen“, führt er sichtlich emotional vor Gericht aus. Sein Bruder, der bei der Bundeswehr gedient habe und laut Angaben eines Polizeibeamten der Kriminalpolizei Erlangen im Jugoslawienkrieg eingesetzt gewesen sei, habe ihn gebeten, die Kisten zu nehmen, damit dessen „Kinder nicht in Schwierigkeiten kommen“. Welche Waffen genau in den Kisten lagen, will S. nicht gewusst haben. 

Sein Bruder habe darunter gelitten, dass die Bundeswehr „keine brauchbare Traumabehandlung“ habe. „Ich dachte, wenn ich ihm diese Last von der Seele nehme, dass er sich nicht suizidiert“, erklärt S. Dieses Vorhaben sei jedoch nicht geglückt. 2017 habe sein Bruder sich selbst das Leben genommen – mit einer Kriegswaffe.

Schamane Prozess
Der Angeklagte hortete in seiner Wohnung und den Kellerabteilen im Langen Johann massenweise Kriegswaffen und Munition. // Anna-Lena Reif

Bei den Waffen, die im Langen Johann gefunden wurden, handelt es sich laut Einschätzung eines Experten ebenfalls zum großen Teil um Kriegswaffen, die meisten funktionsfähig. Einige der Waffen seien unbrauchbar gemacht worden, einzelne Teile unterlägen aber weiterhin dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Vereinzelt befinden sich sogar Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg in der Sammlung. Neben den Waffen waren auch tausende Schuss Munition bei S. gefunden worden.

Besonders schockierend: Zwar seien die Kellerabteile gut verriegelt und „zugestellt“ gewesen, wie der Beamte der Kripo Erlangen schildert. Einige Waffen wurden aber auch frei zugänglich in der Wohnung im 14. Stock gefunden, in der der Angeklagte mit seiner Frau und Tochter wohnt, unter anderem ein geladenes Repetiergewehr mit Zielfernrohr, so der Polizeibeamte weiter.

Angeklagter wohl als Reichsbürger eingestuft 

Auf den Profilen des Angeklagten in den sozialen Medien hatte die Polizei für Reichsbürger typisches Material gefunden. Aus einem Facebook-Post des Angeklagten aus dem Jahr 2020 liest die Richterin Sätze wie „erwacht und handelt, eure Feinde beherrschen euch“ vor. Des Weiteren soll der Angeklagte Kontakt zu einem bekannten Reichsbürger gehabt haben, wie der Zeuge der Kriminalpolizei weiter ausführt. 

Auch eine Vorstrafe wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen hat der Angeklagte bereits vorzuweisen. Auf seinem Facebook-Account hatte er Bilder gepostet, die Hakenkreuze und den Hitlergruß zeigen. Eine weitere Vorstrafe handelte er sich wegen des Handels mit nicht zugelassenen Arzneien ein. Der Angeklagte selbst beteuert vor Gericht mittels seines Anwalts, mit der Reichsbürgerszene nichts zu tun zu haben. Dennoch sei S. laut dem Polizeibeamten als Reichsbürger eingestuft worden. Der Zeuge selbst kann vor Gericht dazu jedoch keine weiteren Angaben machen, es handle sich nicht um sein Spezialgebiet. 

Staatsanwalt verlangt drei Jahre Freiheitsstrafe

„Die Sachlage ist klar“, stellt der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers fest. Zwar sei es richtig, dass manche der Waffen nicht in einem Zustand seien, in denen man sie nehmen und mit ihnen schießen könnte. Trotzdem seien auch mehrere funktionsfähige Kriegswaffen sowie andere Schusswaffen beim Angeklagten gefunden worden. Am Ende verlangt der Staatsanwalt drei Jahre Freiheitsstrafe.

Der Verteidiger des Angeklagten hingegen hält zwei Jahre auf Bewährung für ausreichend. Immerhin habe der Angeklagte die Ermittlungen durch sein Mitwirken „deutlich verschlankt“. Außerdem müsse man bedenken, dass für den 62-Jährigen nach solch einer Verurteilung ein Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt unmöglich sei. 

„Ich bitte um Milde“, sagt der Angeklagte, der das letzte Wort im Prozess behält. „Ich bin kein Waffenfetischist.“ Stattdessen bezeichnet S. sich selbst als Pazifisten. S. hatte schon vor dem Waffenfund als Schamane von sich reden gemacht. Im Internet hatte er von seiner Arbeit mit vermeintlichen Heilfrequenzen und Klang-Behandlungen erzählt. Auch 20 Bücher gehen auf sein Konto, wie er im Prozess berichtet. 

Das Gericht verhängt schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zu Gunsten des Angeklagten müsse man davon ausgehen, dass tatsächlich nur die Absicht bestanden habe, die Waffen aufzubewahren. Der Angeklagte kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen. 

 

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