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Vom Bundesgerichtshof geprüft
Mord an Alexandra R.: Urteil gegen Kalchreuther bestätigt
Alexandra R.
Rund ein Jahr nach Prozessende ist nun klar: Das Urteil wegen Mordes gegen einen Mann aus Kalchreuth ist nun rechtskräftig. // Anna-Lena Reif
Kalchreuth/Nürnberg – Mord ohne Leiche: Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil im Fall Alexandra R. Was das für den Täter aus Kalchreuth bedeutet.

Mehrere Monate lang hatte der Fall der verschwundenen Alexandra R. aus Nürnberg das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigt, ehe ein Mann aus Kalchreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und sein Geschäftspartner wegen des Mordes an der Hochschwangeren verurteilt wurden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Verteidiger verworfen und das Urteil des Landgerichts bestätigt.

Der Fall Alexandra R. hält die Region schon vor dem Mammutprozess monatelang in Atem. Am 9. Dezember 2022 verschwindet die damals im achten Monat schwangere Bankangestellte spurlos, nachdem sie ihre Pflegetochter bei der Kita abgesetzt hat. Bis heute fehlt von der damals 39-Jährigen trotz ausgiebiger Suchmaßnahmen jede Spur. 

Mord ohne Leiche: Urteil im Fall Alexandra R. bestätigt 

Nach monatelanger, intensiver Ermittlung kristallisiert sich für die Staatsanwaltschaft und die Ermittler aber auch ohne Leiche eine klare Tatversion heraus: Ihr ehemaliger Lebensgefährte, Dejan B., und dessen Geschäftspartner, Ugur T. aus Kalchreuth, sollen die 39-Jährige an einer ihrer Immobilien in Schwabach abgepasst, verschleppt, ermordet und ihre Leiche an einem unbekannten Ort entsorgt haben. 

Den ganzen Fall sowie den Gerichtsprozess können Sie hier noch einmal nachlesen: 

Dem Mord soll eine eskalierte Geschäftsbeziehung vorangegangen sein. Über Jahre hinweg fungiert Alexandra R. als Geschäftsführerin für die Firma ihres damaligen Lebensgefährten, nimmt immer wieder Kredite auf, um Immobilien zu kaufen und diese nach Renovierungen weiterzuverkaufen. Doch im März 2022 ist Schluss damit: Alexandra R. sperrt nach der Trennung ihre Konten, schneidet B. und T. den Zugang zum Geld ab. Ohnehin habe sie sich um alle Geschäfte allein gekümmert, wie Zeugen vor Gericht erzählen. Sie will endlich ihre Schulden abbezahlen.

Täter kommt aus Kalchreuth: Lebenslange Haftstrafe

Dejan B. bedroht Alexandra R., versucht auf unrechtmäßige Art mehr als 700.000 Euro von ihr einzuklagen. Alexandra R. sucht zwischenzeitlich sogar Schutz in einem Frauenhaus. Als sie von der Klage gegen sie erfährt, geht sie rechtlich gegen Dejan B. und Ugur T. vor. Am 22. Dezember verschwindet die 39-Jährige schließlich, Kameraaufnahmen erfassen die Autos der Angeklagten, bzw. ihrer Mitarbeiter, in der Nähe ihres letzten bekannten Aufenthaltsortes in Schwabach. Ihr Handy wird später in Italien auf einem Lkw gefunden. 

Katina K.: Momentan beschäftigt ein weiterer Fall einer vermissten Frau die Region: 

Nach 30 Verhandlungstagen, über 140 Zeugen und mehr als 300 Dokumenten und Urkunden kommt das Landgericht zu folgendem Beschluss: Ugur T. und Dejan B. haben Alexandra R. getötet und ihre Leiche entsorgt. Zusätzlich stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung aus der Haft kommt für beide Männer also nicht in Frage. Auch wegen der Freiheitsberaubung mit Todesfolge, sowie der Nötigung und des Schwangerschaftsabbruchs spricht das Gericht die beiden schuldig. Alexandra R. war zum Zeitpunkt des Mordes im achten Monat schwanger, hatte sich zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrer Pflegetochter auf den Umzug in ein gemeinsames Haus vorbereitet.

Obwohl es keine Leiche gibt, ist das Gericht sich sicher, dass die Version der Staatsanwaltschaft stimmt. Die Verteidiger hingegen legen nach dem Urteil Revision ein. Rund ein Jahr nach dem Ende des Prozesses ist nun klar: Der BGH folgt der Ansicht des Landgerichts. „Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen“, schreibt die Pressestelle in einer Mitteilung. Bei der Überprüfung hätten sich „keine Rechtsfehler“ zum Nachteil der Angeklagten ergeben. „Das Urteil ist damit rechtskräftig“, so die Mitteilung weiter. 

 

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