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Nimmt er so viele Drogen?
Richterin glaubt ihm nicht: Haftstrafe für Dealer aus ERH
Rechtsanwalt Manfred Neder aus Nürnberg, der Angeklagte und Rechtsanwalt Marcus Fischer aus Erlangen (von links) am Amtsgericht Erlangen.
Rechtsanwalt Manfred Neder aus Nürnberg, der Angeklagte und Rechtsanwalt Marcus Fischer aus Erlangen (von links) am Amtsgericht Erlangen. // Udo Güldner
LKR Erlangen-Höchstadt – Ein 20-Jähriger aus dem Aischgrund dealt mit Drogen. Dass er den Großteil davon selbst konsumiert, glaubt ihm die Richterin nicht. Warum er trotz Haftstrafe eine Chance auf Bewährung hat.

Die Drogenfahnder haben ihn schon länger im Visier. Am Hauptbahnhof Nürnberg schlagen sie zu. Die Beamten finden fast fünf Gramm Kokain. Vor allem aber hat der 20-jährige Mann aus dem Aischgrund, den wir Hamza nennen wollen, rund 50 Gramm Crystal Meth dabei. Für einen guten Freund aus Lonnerstadt.

Den Stoff hat er in Amberg besorgt. Von dort ist es nicht weit zu den illegalen Drogenlaboren jenseits der Grenze, in denen die chemischen Substanzen in großem Maßstab und in sehr guter Qualität hergestellt werden. Das beweist ein Wirkstoff-Gutachten der Rechtsmedizin Erlangen. Auf Hamza sind die Ermittler aufmerksam geworden, als sie einen anderen Drogendealer aus Fürth aus dem Verkehr ziehen. Anhand von Chat-Verläufen auf dessen Smartphone kann man einige seiner illegalen Geschäfte nachvollziehen.

Dealer aus ERH: Speed und Kokain

Einmal sind es rund neun Gramm Koks und mehr als 800 Gramm Speed. Dabei hätte es sogar eine noch größere Menge für den Straßenverkauf sein sollen. Aber das kann Hamza nicht besorgen. Das andere Mal sind es 40 Gramm Kokain, die aber nicht mehr übergeben werden können. Denn der Großkunde aus Fürth wartet in einer Zelle auf seinen Prozess am Landgericht Nürnberg/Fürth.

In dem wird er, das erfährt man von Rechtsanwalt Manfred Neder aus Nürnberg, im August 2024 wegen Handels mit insgesamt zehn Kilogramm Cannabis, 200 Gramm Speed und 30 Gramm Kokain zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Bei der Hausdurchsuchung findet die Polizei bei Hamza erstaunlicherweise weder Rauschgift noch Bargeld. Das spricht angesichts des Ausmaßes der Drogengeschäfte für ein geheimes Versteck, einen sogenannten „Bunker“. Nur findet man das Vorratslager nicht. Stattdessen tritt in seiner Wohnung eine Schreckschuss-Waffe mit Munition zutage.

Polizei findet Pistole bei Dealer aus ERH

Die Pistole mit dem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB) darf Hamza zu Hause aufbewahren. Nur mitnehmen auf die Straße oder im Wagen darf er sie nicht. Es liegt also kein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Außerdem wird Hamzas Smartphone als Tatmittel beschlagnahmt, weil damit der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in „nicht geringer Menge“ organisiert worden ist. Am Amtsgericht Erlangen gibt Hamza alles zu.

Die Beweislage lässt ihm auch kaum eine Wahl. Nur seine Lieferanten und Abnehmer will er nicht nennen. Dafür erklärt er, es sei ihm um die Finanzierung der eigenen Sucht gegangen. Die Einnahmen aus einem Minijob hätten dafür nicht ausgereicht. Ein Gramm Kokain kostet schließlich ungefähr 60-80 Euro.

Deal aus ERH nimmt Cannabis und Crystal Meth

Und dann erzählt er hanebüchene Geschichten vom eigenen Rauschgiftkonsum. Angeblich raucht er täglich acht Gramm Cannabis. Dafür müsste er einen Joint nach dem anderen in Ketten rauchen – praktisch rund um die Uhr. Außerdem will er täglich bis zu 35 Lines Kokain geschnupft haben. Abgesehen davon, dass das keine Nase aushält; bei solchen Mengen erleidet man normalerweise Krampfanfälle oder bekommt Kreislaufprobleme und findet sich ganz schnell auf der Intensivstation wieder.

Die märchenhaften Mengen sollen helfen, die Handelsmengen nach unten zu schrauben und die eigene Abhängigkeit zu dramatisieren. Damit die juristischen und finanziellen Folgen weniger hart ausfallen. Eine von der Rechtsmedizin Erlangen untersuchte Haarprobe widerlegt die Angaben Hamzas und deutet nur auf gelegentlichen Konsum von Cannabis-Produkten, Crystal Meth und Kokain, aber auch Ecstasy hin. Als Partydroge eben. Am Ende verurteilt das Jugendschöffengericht Hamza zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

In JVA Nürnberg: Chance auf Bewährung für Dealer aus ERH 

Die Vorsitzende Richterin Karin Frank-Dauphin sieht auf Grund der großen Mengen gefährlicher Betäubungsmittel die „Schwere der Schuld“ und zudem „schädliche Neigungen“. Es gibt nicht nur eine zwei Jahre alte Vorahndung durch den Jugendrichter am Amtsgericht Erlangen für eine gefährliche und eine vorsätzliche Körperverletzung, sowie für einen Hausfriedensbruch. Hamza muss für zwei Wochen in die Arrest-Anstalt Nürnberg und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Was er aber erst macht, als man ihm mit bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest droht. Hamza kann sich auch in der U-Haft nicht an Regeln halten.

Bei einer Zellenkontrolle tauchen eine selbstgebastelte Wasserpfeife (Bong) und eine Portion synthetischer Cannabinoide (Spice) auf. Allerdings kann es sein, dass Hamza, der seit sieben Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Nürnberg sitzt, nur noch drei Monate hinter Gitter verbringen muss. Es kommt der Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes in Frage. Wenn Hamza es schafft, dass ihm die Rentenversicherung oder die Krankenkasse zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine sechsmonatige Therapie in einer Suchtklinik finanzieren und er die Behandlung erfolgreich abschließt, dann kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.

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