Es sind Beschreibungen, bei denen man am liebsten weghören möchte. Von sechs- bis zehnjährigen Mädchen ist die Rede, als der Staatsanwalt am Amtsgericht Erlangen an diesem Tag die Anklage gegen einen Herzogenauracher wegen rund 400 kinderpornografischer Dateien auf dessen Medien verliest.
„Er ist irgendwann auf einer Seite gelandet und hat angefangen zu sammeln“, sagt der Anwalt des Angeklagten. Zwar gesteht dieser von Anfang an, auf eine richtige Entschuldigung wartet man während seiner Aussagen jedoch vergeblich.
„Es ist leider so, dass es sehr einfach ist“, erzählt der 69-Jährige stattdessen. „Es war ein Klick auf Google und dann war man schon auf der Seite.“ Was genau man sich dann herunterlade, sehe man vorher nicht. „Da sind nur Listen mit Namen, die kann man runterladen und sieht dann erst, worum es sich handelt.“
Amtsgericht Erlangen: Mann aus Herzogenaurach angeklagt
Ganz so einfach war es dann aber wohl nicht. Denn, so verliest die Richterin aus den Ermittlungsakten, der Angeklagte hatte einschlägige Suchanfragen bei Google gestellt – vielfältig formuliert und mehrfach.
„Die Frage ist, warum. Die steht groß im Raum“, betont die Richterin. Es habe sich nicht nur um „irgendein Bildchen“ gehandelt, sondern um viele Dateien, teils auch lange Videos. Doch über eine Therapie will der Angeklagte bis dato noch nicht nachgedacht haben. „Ich hatte beruflich viel mit Kindern zu tun und war ehrenamtlich an einer Schule tätig. Da ist mir nie irgendwas aufgefallen“, beteuert er. Der Grund für seine Suchanfragen sei eher „allgemeine Neugier“ gewesen als ein „Drang“.
Wie lang sich die Dateien in seinem Besitz befunden hätten, will der Angeklagte vor Gericht nicht sagen. Jedoch spricht er davon, dass er sich im Nachhinein gewundert habe, dass eine solche Seite vier Jahre existieren könne.
Verschiedene Suchbegriffe, aber keine Gewalt?
Wichtig zu betonen sei ihm selbst, dass er nie explizit nach Darstellungen von Gewalt und Missbrauch gesucht habe. Die meisten Dateien, bestätigt der Staatsanwalt, seien Darstellungen von „Posing“, also Bilder von Mädchen bei aufreizenden Posen. Doch es gebe eben auch die anderen. Mehr Details sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden.
Einen Strafrahmen von drei Monaten bis hin zu fünf Jahren sieht das Gesetz in solchen Fällen vor, so der Staatsanwalt. Dass der Angeklagte keine Vorstrafen und eine günstige Sozialprognose habe, spreche für ihn. Er betont jedoch auch die lange Laufzeit mancher Videos und den wohl längeren Zeitraum, in dem der Herzogenauracher die Dateien angehäuft und über mehrere Speichermedien verteilt hat.
„Bei diesem Tatbestand muss sich einfach die Frage aufdrängen, was mich dazu treibt, so was zu suchen“, sagt Richterin Simona Hemmelmann abschließend. Es handle sich um umfangreiches Material und verschiedene Suchbegriffe. „Das ist schon ein massiver Vorwurf.“
Bewährungsstrafe trotz vieler Dateien
Zwar betont auch sie, dass der Angeklagte nicht nach Gewalttaten an sich gesucht habe. „Aber hinter jedem einzelnen Bild steckt das schwere Schicksal eines Kindes. Umso schwerer wird es, wenn die Tat nicht nur einmal aufgenommen, sondern im Internet verbreitet wird“, erklärt sie. „Wenn man das herunterlädt, konsumiert und behält, verlängert man das Leid des Kindes. Das muss einem bewusst sein.“
Am Ende spricht die Richterin eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung aus. Zusätzlich muss der Angeklagte als Bewährungsauflage in einer psychotherapeutischen Fachambulanz vorstellig werden. „Das erste Beratungsgespräch wird kein kurzes Gespräch werden. Wenn die sagen, dass Sie eine Therapie machen müssen, müssen Sie das machen. Sonst wird auch die Bewährung aufgehoben“, mahnt Hemmelmann. Auch eine Geldstrafe ist Teil des richterlichen Beschlusses.













