Update vom Mittwoch, 17. September, 10:45
Schon am ersten Verhandlungstag hatte sich abgezeichnet, dass der Prozess um zwei Männer aus Herzogenaurach und Erlangen, die des Drogenhandels beschuldigt wurden, für jede Menge Zündstoff sorgen könnte.
Drogenprozess Herzogenaurach: Urteil gefallen
Denn zumindest der Mann aus Erlangen ist, so wird schon am ersten Tag klar, wohl unrechtmäßig beschuldigt worden. Das geht aus Zeugenaussagen hervor. Noch während der Verhandlung wird der Strafbefehl aufgehoben, die Anwältin betont, dass sie einen Freispruch erwartet. Genau so sollte es wenige Tage später kommen. Am zweiten Prozesstag wird der Angeklagte aus Erlangen komplett freigesprochen.
Anders sieht es beim zweiten Mann auf der Anklagebank aus. Der Herzogenauracher, dem die Anklage Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln vorwirft, wird vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er soll nach Überzeugung des Gerichts im November 2024 25 Gramm Methamphetamin in seiner Wohnung in Herzogenaurach verkauft haben.
Ursprünglicher Artikel vom 7. September
Für die beiden Angeklagten aus Herzogenaurach und Erlangen geht es um viele Jahre, die sie hinter Gittern verbringen könnten. Am Landgericht Nürnberg/Fürth drohen vier Jahre aufwärts. Immerhin stehen mehrere Drogendelikte mit „nicht geringen Mengen“ im Raum.
Drogenhandel in Herzogenaurach: Landgericht enthüllt Details
Das sind dann so viele Gramm Crystal Meth und Kokain, wie man sie in einem ganzen Monat durch die Nase hochziehen oder in der Pfeife rauchen kann. Zumal es um Rauschgifte geht, die sehr schnell abhängig machen, ungeheure Geldmittel erfordern und schlimme gesundheitliche Folgen haben. Von den juristischen Problemen einmal ganz abgesehen.
Verhandlungsbeginn vor der 20. Strafkammer
Schon wenige Minuten nach Verhandlungsbeginn vor der 20. Strafkammer löst sich der dritte Teil der Anklage gleichsam in Luft auf. Dabei geht es um ein ganzes Kilogramm Kokain für rund 28.000 Euro und weitere 200 Gramm Crystal Meth für 32.000 Euro. Allerdings hat keine Übergabe des Stoffes stattgefunden. Der Mann aus Herzogenaurach und seine Kundin haben über WhatsApp nur Menge, Qualität und Preis diskutiert.
Auch solch ein „Verbalhandel“, wenn er ernst gemeint ist, ist strafbar. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen will die Vertreterin der Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf aber nicht weiter aufrechterhalten. Die Kundin, die eigentlich als Zeugin aussagen sollte, wird nicht befragt. Der dritte Anklagepunkt soll eingestellt werden.
Herzogenauracher gibt Anklage zu
Danach geht es in zwei Anklagepunkten um das übrige Methamphetamin. Der 34-jährige Mann aus Herzogenaurach gibt den ersten Teil der Anklage zu: In der eigenen Wohnung einem Bekannten 25 Gramm Crystal Meth verkauft zu haben. Das Geschäft im Wert von 1.250 Euro habe er nur gemacht, um selbst günstig an Betäubungsmittel zu kommen.
Verdient habe er an der ganzen Transaktion nichts – wenn man zwei Gramm der synthetischen Substanz außer Acht lässt. Tatsächlich bräuchte er die Einnahmen aus den illegalen Geschäften nicht – mit 5.000 Euro monatlichem Netto-Einkommen. Trotz Ausgaben von knapp 1.500 Euro für das aufputschende Crystal Meth und die „Downer“ Alkohol und Cannabis, um schlafen zu können.
Zeuge aus Herzogenaurach kommt mit Rechtsanwalt
Der als Zeuge geladene Bekannte aus Herzogenaurach kommt mit einem Rechtsanwalt zum Prozess. Schließlich wird auch gegen ihn noch wegen einiger Drogendelikte ermittelt. Und er befindet sich nach einem Jahrzehnt im Drogenrausch und der gerade erst begonnenen Entzugsbehandlung in einer psychisch labilen Lage.
Was der 39-jährige Bekannte in der folgenden Stunde zum zweiten Teil der Anklage aussagt, hat das Zeug zu einem handfesten Polizeiskandal. Wenn es stimmt. Er habe den Mann aus Herzogenaurach Ende des Jahres gefragt, ob er ihm 50 Gramm Crystal Meth für 3.000 Euro beschaffen könnte. „Ich brauchte etwas, weil ich täglich ein bis eineinhalb Gramm konsumiere“.
Mann aus Erlangen als Drogenlieferant
Doch der Mann aus Herzogenaurach habe nichts mehr gehabt. Er habe dann zugesichert, dass jemand anderer mit einer Lieferung vorbeikäme. Tatsächlich liefert jemand den Stoff frei Haus. Die Anklageschrift geht davon aus, dass der 26-jährige Mann aus Erlangen jener Drogenlieferant gewesen ist.
Im Gerichtssaal platzt die Bombe
Dann platzt die Bombe im Gerichtssaal: Auf den Lichtbildern, die man ihm während einer Vernehmung bei der Kriminalpolizei Erlangen vorgelegt hätte, habe er den Drogenlieferanten nicht erkannt, so der Bekannte. Unter den acht fotografierten Personen sei aber der Mann aus Erlangen gewesen. „Ich sagte den Ermittlern, dass ich ihn kenne, aber mit ihm keine Geschäfte gemacht habe“. Auch nicht das mit den 50 Gramm Crystal Meth.
„Manipulation der Beweise“?
Dennoch wird der Mann aus Erlangen zum Tatverdächtigen erklärt und wenige Wochen später sogar festgenommen. Vom Verdacht einer „bewussten Manipulation“ der Beweise spricht seine Verteidigerin Sandra Rothschild aus Nürnberg. „Wenn das zutrifft, ist das unsäglich“.
Zumal der Bekannte bei der zweiten Hausdurchsuchung kurz vor Pfingsten gegenüber einem zweiten Ermittler noch einmal bekräftigt habe, dass der Mann aus Erlangen nicht der Drogenhändler gewesen sei. Konsequenzen hat das keine. Der Tatverdächtige bleibt hinter Gittern. Das ändert sich erst während des Prozesses am Landgericht Nürnberg/Fürth. Nach kurzer Beratung hebt die Strafkammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den Angeklagten aus Erlangen auf.
Rechtsanwältin: kein dringender Tatverdacht
Wie seine Rechtsanwältin erklärt, gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr. Sie erwartet in der kommenden Wochen einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld. „Ich hatte mich angesichts der dünnen Beweislage von Anfang an gewundert, dass mein Mandant überhaupt in einer Haftanstalt sitzt“.
Für die rund sechs Monate zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft in der JVA Würzburg kann der Mann aus Erlangen mit einer Entschädigung für jeden einzelnen Tag von 75 Euro rechnen. Außerdem kündigt Rechtsanwältin Rothschild am Ende des ersten Verhandlungstages an, gegen die beiden Beamten der Kriminalpolizei Erlangen Strafanzeige erstatten zu wollen.














