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Nach rechten Gesängen auf Sylt
Hitlergruß & L’Amour Toujours Parole vor Erlanger Nachtclub?
Hitlergruß und Lied „L’Amour Toujours“ Gesänge? Ein junger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten.
Hitlergruß und Lied „L’Amour Toujours“ Gesänge? Ein junger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten. // Foto: Anna-Lena Reif
Signet des Fränkischen Tags von Milena Graf
Erlangen – Hitlergruß und „L’Amour Toujours“-Gesänge: Ein junger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten. Zwar wird unter Jugendrecht verhandelt, das Delikt ist aber keine Kinderei.

Juni 2025: Es ist Bergkirchweih in Erlangen. Für Torben B. (21, Name geändert) und seine Freunde endet das, wie es enden muss: Angeheitert ziehen sie in den bekannten Erlanger Nachtclub Zirkel weiter. Es ist voll, auch die Straße vor der Lokalität ist laut.

Von entspanntem Ausgehen kann jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Abend endet mit Torben auf dem Polizeirevier – um eine Zeugenaussage zu machen.

Nachtclub Zirkel in Erlangen: Hitlergruß und  „L’Amour Toujours“ Gesänge?

Torben und zwei seiner Begleiter gehen eigentlich nur kurz nach draußen zum Rauchen, setzen sich gegenüber des Clubs auf den Bürgersteig. Dann jedoch beginnt über eine private Bluetooth-Box Gigi D’Agostinos Lied „L’Amour Toujours“ zu spielen. Dieses Lied mit dem abgewandelten Liedtext „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ stieg bereits im Herbst 2023 zu einer rechtsextremen Hymne auf.

Torben B. will dies so nicht stehen lassen und überquert die Straße, um den Verantwortlichen ins Gewissen zu reden. Dabei läuft er dem Angeklagten Robin M. (21, Name geändert) über den Weg, der nahe der Gruppe steht, die das Lied spielen. Darunter befinden sich auch Italiener, die den Song wohl ohne böse Absicht laufen lassen.

„L’Amour Toujours“: Rechtsextreme Gesänge in Erlangen

Allerdings singen dazu einige Leute den rechts-nationalistisch abgewandelten Text. Robin M. bestreitet, einer von ihnen gewesen zu sein. Er distanziere sich von rechtem und nationalistischem Gedankengut. Das betont auch seine Anwältin noch einmal am Montag vor dem Amtsgericht Erlangen.

Laut dem Angeklagten habe Torben B. ihn grundlos aufgefordert, nicht mitzusingen. „Da wurden wir als Nazis beleidigt“, erzählt er vor Gericht. Dem habe er vehement widersprochen, „weil es halt einfach nicht stimmt.“

Angeklagter fühlte sich provoziert

Auf Nachfrage der Richterin bleibt Torben B. locker; es könne gut sein, dass er den Angeklagten als Nazi bezeichnet habe. Dazu stehe er auch weiterhin, wenn der Angeklagte mitgesungen hat. „So was geht gar nicht“, fasst der Student den Vorfall zusammen.

Robin M. fühlt sich damals vor dem Club provoziert. „Ich bin nicht rechts, ich bin auch kein Nazi.“ Deswegen folgen er und einer seiner Freunde Torben B. auf die andere Straßenseite, der wieder zu seinen Freunden zurückgekehrt ist. Eine Diskussion zwischen den Gruppen entbrennt. Dabei fragt Robin M. laut mehrerer Zeugenaussagen, „ob man denn nicht mehr stolz auf sein Land sein darf.“ Er selbst bestreitet, das jemals gesagt zu haben. 

Die andere Gruppe junger Männer winkt nur ab. „Ich hatte kein Interesse an einer politischen Diskussion“, so Torben B. Nach mehrmaligen Auffordern seien Robin M. und sein Begleiter gegangen.

Hat er den Hitlergruß gezeigt?

Es sieht kurz so aus, als ob sich der Konflikt in Wohlgefallen auflöst. Dann allerdings dreht sich Robin M. noch einmal um und hebt den rechten ausgestreckten Arm – ein Hitlergruß, da sind sich die drei Zeugen um Torben B. einig. 

Auch das bestreitet Robin M. „Mein Arm und meine Handfläche waren zu keinem Zeitpunkt ausgestreckt. Es war eine Schleich-Dich-Bewegung.“ Die Geste soll laut seiner Aussage falsch konstruiert worden sein.

Amtsgericht Erlangen und Staatsanwaltschaft nicht überzeugt

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft zeigen sich nicht überzeugt. Sie schenken eher Torben Bs Aussage Glauben, der in der besagten Juni-Nacht nicht lange fackelt und eine Polizeistreife anhält. 

Auch wenn Robin M. in der Verhandlung weiterhin jegliche Absicht leugnet, zeichnen die Zeugenaussagen ein anderes Bild. Robin Ms vorgeladene Begleiter dagegen sind unsicher in ihren Aussagen. Sie seien weit weg gewesen, könnten sich an nichts erinnern, widersprechen teils ihren Aussagen aus der Vergangenheit. Auch vom skandierten Liedtext oder einer missverständlichen Geste des Angeklagten wollen sie nichts gesehen oder gehört haben.

Schließlich wird es der Richterin zu bunt: „Sie befinden sich hier gerade mit einem Fuß in der Strafbarkeit“, mahnt sie. Auch die Alkoholisierung der Zeugen zum Zeitpunkt des Vorfalls hilft nicht – mit bis zu 2,3 Promille war einer der jungen Männer unterwegs. Nüchtern war keiner von ihnen.

So lautet das Urteil des Amtsgerichts Erlangen

Am Ende bleibt für die Vorsitzende Richterin „kein vernünftiger Zweifel“ daran, dass Robin M. den Hitlergruß gezeigt hat. Der Sachverhalt des Mitsingens habe sich nicht klären lassen. Der Angeklagte habe sich dennoch sehr dumm verhalten. „Egal, ob nüchtern oder nicht“, so die Richterin in ihrer Urteilsverkündung, „der Hitlergruß erinnert an eine Episode der düstersten Finsternis. Das darf man auch nicht in der Alkoholvernebelung zum Spaß machen.“

Sie spricht Robin M. schlussendlich der Volksverhetzung schuldig, beruft sich aber beim Strafmaß auf das Jugendstrafrecht; unter anderem, da der Angeklagte bei der Tat noch unter 21 Jahren war. In diesem Sinne verurteilte die Richterin Robin M. zu Sozialstunden und einer zusätzlichen Geldstrafe.

 

 

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