Die Flugstunde geht ihrem Ende entgegen. Nun heißt es nur noch landen. Das Leichtflugzeug steuert den Verkehrsflugplatz Herzogenaurach an. Im Cockpit sitzt ein erfahrener Pilot.
Urteil gegen Fluglehrer: Unfall in Herzogenaurach riskiert
Daneben ein Flugschüler, der eine Lizenz erwerben will. Beim Tower kündigt man die Rückkehr an. Der zuständige Mann dort rät dazu, durchzustarten und noch eine Runde zu drehen. Schließlich befindet sich noch ein Motorsegler auf der 700 Meter langen Landebahn. Bis der den sicherheitsrelevanten Bereich nicht verlassen hat, darf kein anderes Fluggerät landen.
Sonst könnte es zu einem Zusammenstoß mit unabsehbaren Folgen kommen. Doch der Fluglehrer will sich nichts sagen lassen. „Das habe ich schon tausendmal gemacht“. Immerhin ist er schon einige Jahrzehnte unfallfrei in der Luft und glaubt, die Lage unter Kontrolle zu haben. Vielleicht will er aber auch nur den Flugschüler durch sein selbstsicheres Auftreten und die zweifelsohne vorhandenen Flugkünste beeindrucken.
Amtsgericht Erlangen: Prozess gegen Fluglehrer aus Herzogenaurach
Das wird im Laufe des Prozesses am Amtsgericht Erlangen nicht recht klar. Jedenfalls landet der Pilot seine einmotorige Maschine. Und das, obwohl der Mann im Tower ihm erst gut zuredet, und dann eine klare Anweisung erteilt – ein Landeverbot. Das belegen die Aufzeichnungen des Funkverkehrs. Wer gegen diese „Verfügung der Luftaufsicht“ verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Vergleichbar einem Auto-Lenker im Straßenverkehr. Von Seiten des Leichtflugzeuges herrscht da längst schon Funkstille. „Er hat nicht mehr mit mir kommuniziert“, so der Mann im Tower. Der Pilot setzt sich über alle Vorgaben hinweg. Und zwar mithilfe einer „kurzen Landung“ – gedrosselte Geschwindigkeit und erhöhter Bremsen-Einsatz. Damit der Flugschüler dieses nicht ganz so einfache Manöver auch gleich einmal erlebt.
Weil man es für Notsituationen immer brauchen kann. Auf der Piste jedenfalls kommt es glücklicherweise nicht zum Unfall. Aber es gibt Ärger. Wäre der erfahrene Flieger nach der ganzen Aufregung der Einladung in den Tower gefolgt und man hätte sich ausgesprochen, die Sache hätte keinen großen Staub aufgewirbelt. Aber der Pilot denkt gar nicht daran. „Das scheint doch etwas Persönliches zu sein“, so Richter Eckardt am Amtsgericht Erlangen. Denn dann hätte der Pilot ja den Regelverstoß und seine Sturheit zugeben müssen.
Luftverkehrsgesetz: Anweisung aus Tower in Herzogenaurach
Ausgerechnet gegenüber jemandem, der altersmäßig sein Sohn sein könnte und der einst beim ihm das Fliegen gelernt hat. „Es hat den Eindruck, er nimmt mich und meine Kollegen im Tower nicht ernst“. Vor Gericht verlegt sich der Fluglehrer auf zwei Verteidigungslinien. Erstens: Der Mann im Tower habe ihm gar nichts zu sagen – weder in der Luft, noch am Boden. Allerdings stellt sich heraus, dass der Fluglehrer völlig falsch liegt. Die Regierung von Mittelfranken hat den Mann im Tower offiziell bestellt. Als Beauftragten für Luftaufsicht.
Er ist nach den Buchstaben des Luftverkehrsgesetzes damit weisungsbefugt, wenn es um „die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs“ geht. Das betrifft vor allem Starts und Landungen. Der Fluglehrer hätte die Verfügung zum Durchstarten befolgen müssen. Zweitens argumentiert der Pilot: Das Flugmanöver sei gar nicht gefährlich gewesen. Der Motorsegler vor sich hätte zum Zeitpunkt des Aufsetzens die Piste längst verlassen. Noch dazu habe er mit dem Leichtflugzeug bis zum Stillstand nur rund 200 Meter benötigt – nicht einmal ein Drittel der Landebahn.
Flugplatz Herzogenaurach: Meldung an das Luftamt Nordbayern
„Da kann überhaupt nichts passieren“. Hinzu komme, dass der Motorsegler doch auch früher hätte abrollen können. Dazu aber sind die Vorschriften eindeutig. Das zuerst gelandete Fluggerät hat ein Vorflugrecht. Der Pilot dahinter hätte sich daran orientieren müssen.
Außerdem hat der Mann im Tower in einer solch potenziell gefährlichen Lage nicht viel Zeit. Zumal bei einer Anfluggeschwindigkeit von 30 bis 40 Metern pro Sekunde. „Ich muss mich an meine Dienstvorschrift halten“. Das beinhaltet auch eine Meldung über das Fehlverhalten des Fluglehrers an das Luftamt Nordbayern, eine Fachabteilung der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg.
Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Piloten in Sachen Luftsicherheitsgesetz, aber auch für die Verlängerung der Lizenz als Fluglehrer.
Urteil am Amtsgericht Erlangen
Am Ende des Gerichtsverfahrens verurteilt Strafrichter Eckardt den Piloten wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung zu einer Geldbuße von 150 Euro. Mit fahrlässigem statt vorsätzlichem Handeln und der geringen Summe dürften sich härtere Konsequenzen der Regierung von Mittelfranken aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wohl erledigt haben. Nur ein zweites Mal darf der Pilot eine solche Verfügung der Luftaufsicht nicht ignorieren.














