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Mühlhausen
Prozess gegen 18-jährigen Todesfahrer beginnt
Mit diesem Auto verursachte der 18-Jährige Anfang des Jahres den Unfall in der Nähe von Mühlhausen.
Mit diesem Auto verursachte der 18-Jährige Anfang des Jahres den Unfall in der Nähe von Mühlhausen. // FT-Archiv
Signet des Fränkischen Tags von Alika Reiner
Mühlhausen – Ein 18-Jähriger soll versucht haben, sich umzubringen, und dabei einen Mann getötet sowie eine Frau schwer verletzt. Nun soll ein Prozess Antwort auf die Frage finden, ob er überhaupt schuldfähig ist.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Dienstag die Strafverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen einen Heranwachsenden eröffnet. Der soll am 18. Januar in depressiver Stimmung auf der St 2260 mit seinem VW vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt haben.

Gegen den 18-Jährigen war am Nachmittag zuvor in Bamberg wegen Ladendiebstahls eines Parfüms im Wert von 189,89 Euro Anzeige erstattet worden. Das war wohl der Auslöser der depressiven Stimmung.

So stellte sich der Sachverhalt am Verhandlungstag dar: Der Heranwachsende war am Abend auf der Staatsstraße 2260 von Wachenroth in Richtung Mühlhausen unterwegs. Bei einem kurzen Stopp in Wachenroth setze er Chatnachrichten ab, in denen er seinen Suizid ankündigte.

Danach setzte er seine Fahrt fort. Gegen 18.42 Uhr außerorts im Gemeindegebiet Mühlhausen näherte sich dem Angeschuldigten auf der Gegenfahrbahn ein Mercedes-Benz A mit der erlaubten Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

Prozess: Suizid vor Augen

In diesem Moment entschloss sich der 18-Jährige endgültig, sich durch einen provozierten Frontalzusammenstoß zu töten. Er beschleunigte auf 130 Stundenkilometer und lenkte sein Fahrzeug abrupt und kurz vor der Begegnung auf die Gegenfahrbahn.

Das entgegenkommende Fahrzeug hatte so keine Chance mehr, zu reagieren. Die Tötung der Insassen des Mercedes aufgrund der Wucht des Zusammenstoßes oder lebensgefährliche Verletzungen nahm der Unfallverursacher billigend in Kauf.

In der Verhandlung gab der Unfallverursacher über seinen Verteidiger zu Protokoll, dass er in diesem Moment ausschließlich seinen Suizid vor Augen hatte und zu keinem Zeitpunkt an die Folgen für die Insassen des anderen Fahrzeugs gedacht habe. Durch die Wucht des Aufpralls wurden beide Fahrzeuge von der Fahrbahn geschleudert und kamen dort zum Liegen.

Der 55-jährige Fahrer des Mercedes wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass für ihn jede Hilfe zu spät kam. Er verstarb noch am Unfallort.

Prozess soll Schuldfähigkeit klären

Seine 38-jährige Beifahrerin wurde mit schweren Verletzungen in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert. Der 18-Jährige wurde mittels eines Rettungshubschraubers mit schweren Verletzungen ebenfalls in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

Im Laufe der Verhandlung muss nun erörtert werden, inwieweit der Beschuldigte schuldfähig war. Wegen des Verdachts auf eine depressive Episode, die eine verminderte Schuldunfähigkeit zur Folge haben kann, wurde ein psychiatrisches Gutachten veranlasst.

Zudem wird versucht, mit einem unfallanalytischen Gutachten, das Unfallgeschehen zu rekonstruieren. Als Zeugen hatte das Gericht unter anderem die Notfallärztin, einen der Fahrer, der zu dem Unfall hinzukam, sowie die Ehefrau des Verstorbenen geladen.

Anklage wegen Totschlags

Laut Anklageschrift wird der Angeschuldigte angeklagt wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung. Das Gericht muss im Zuge des Strafverfahrens klären, ob im vorliegenden Fall das Jugendstrafrecht zugrunde gelegt wird, und das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten ist.

Die Ehefrau, das Kind und die Eltern des Verstorbenen treten als Nebenkläger auf.

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