Es soll ein entspannter Abend bei einem Freund werden. Ein bisschen Darten und Chillen. Doch der Tag endet für den 22-jährigen Mann aus Syrien mit rassistischen Anfeindungen und höllischen Schmerzen. Schauplatz des Geschehens ist der Omnibus der Linie 202, den der Syrer nimmt, um nach Großenseebach zu kommen. Kurz vor dreiviertel Fünf steigt in Hannberg ein 34-jähriger Deutscher zu. Es dauert nicht lange, und es gibt Ärger. Den Deutschen stört, dass zwei junge Mädchen aus der Ukraine hinten im Bus auf ihrem Smartphone Youtube-Videos anschauen und sich dabei auch in ihrer Muttersprache unterhalten. Aus seiner Sicht viel zu laut.
Er blafft die Schülerinnen an, sie sollten das Maul halten, erst einmal Deutsch lernen und zurück in ihr Land verschwinden. Der Syrer bekommt das Ganze mit. Obwohl er über Kopfhörer Musik hört. Er spricht den herumschreienden und äußerst aggressiv auftretenden Deutschen an. Ganz ruhig und in einwandfreiem Deutsch. „Geht’s noch? Das könnten Deine Töchter sein“. Das hätte er lieber nicht getan. Denn nun richtet sich der rassistische Furor gegen ihn. Es fallen abscheuliche Sätze und rassistische Beleidigungen. Worte wie: „Halt die Fresse, Du Drecksausländer“, sind darunter noch die harmloseren. Außerdem reckt der Deutsche zur Sicherheit dem Syrer beide Mittelfinger entgegen.
Amtsgericht Erlangen: Beleidigungen gegen Syrer
Dabei versteht der jedes Wort auch ohne Zeichensprache. Nach der Kanonade aus Beleidigungen folgt noch die finale Drohung: „Ich werde Dir Deine syrischen Eier abschneiden“.
Die Beweislage für all die verbalen Ausraster reichte vor dem Amtsgericht Erlangen. Es gab schließlich nicht nur die Aussage des Syrers und der beiden ukrainischen Mädchen, sondern auch zahlreiche Fahrgäste mitsamt Busfahrer und ein Handyvideo, das der Syrer während der rassistischen Ausfälle des Deutschen aufgenommen hat. Schwieriger wurde es bei der Frage nach der vorsätzlichen Körperverletzung. Denn nachdem der Syrer und der Deutsche zufällig an derselben Haltestelle aussteigen, geraten sie nach kurzem Geplänkel aneinander.
In dem Gerangel zieht sich der Syrer ein ausgekugeltes Schultergelenk und einen Muskelriss zu, der ihn sechs Wochen lang lahmlegt. Die schlimmen Schmerzen können nur mit einer stabilisierenden Schiene und jeder Menge Fentanyl eingedämmt werden. Ganz verschwinden die Beschwerden trotz des enorm starken Medikamentes dennoch nicht. Schließlich macht der Deutsche Kraftsport und hat sogar seine Fingerhanteln dabei. Das Fitnessgerät zeigt er dem Syrer auch und fordert ihn auf, mit nach draußen zu kommen. Dort auf der Straße könne man die Sache regeln, „wenn Du ein Mann bist“. Der Syrer steigt aus, weil er die Sache klären will – wie er sagt nur in einem Gespräch „sachlich und deeskalierend“. Wer mit den Handgreiflichkeiten außerhalb des Busses begonnen hat, blieb am Amtsgericht Erlangen unklar.
Urteil in Erlangen wegen rassistischen Beleidigungen
Deshalb wurde dieser Vorwurf fallengelassen. Im Laufe des Prozesses erzählte der Deutsche etwas von einem schweren Verkehrsunfall vor 17 Jahren, der ihn völlig aus der Bahn geworfen habe. Nach einer Hirnblutung und einem Herzstillstand habe er eine psychische Erkrankung entwickelt. Das sei die Erklärung für all die verbalen Übergriffe.
Dass der Deutsche sich mitunter seltsam verhält, schilderte auch der Syrer. Etwa als der Deutsche plötzlich sehr ruhig geworden wäre und seine Hilfe bei der Reparatur zu Bruch gegangener Gegenstände angeboten hätte. Am Ende verurteilte Strafrichterin Griem den bislang unbescholtenen Deutschen wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Sie fiel deshalb vergleichsweise niedrig aus, weil der Deutsche als schwerbehinderter Frührentner nur rund 800 Euro an monatlichem Einkommen hat.
Richterin Griem sprach von „hässlichen Beleidigungen“ und einer „ausländerfeindlichen Gesinnung“ des Deutschen. Er müsse sich Strategien überlegen, um in künftig ähnlichen Situationen nicht wieder außer Kontrolle zu geraten. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Auf ihn kommen auch noch zivilrechtliche Forderungen von einigen hundert Euro für die nicht geahndete Sachbeschädigung zu. Denn bei dem Gerangel sind die Brille, die Kopfhörer und das Smartphone des Syrers zu Boden gefallen und zerkratzt oder gesprungen.












