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Prozess am Amtsgericht
Streit an Vereinsheim: Höchstadter fährt Mann mit Auto um
Weil er am frühen Morgen des 1. Januars 2024 einen jungen Mann in Höchstadt zielgerichtet mit einem Kleinwagen angefahren haben soll, musste sich ein 20-Jähriger am Dienstag, 16. September, wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Erlangen verantworten. (Symbolbild)
Weil er am frühen Morgen des 1. Januars 2024 einen jungen Mann in Höchstadt zielgerichtet mit einem Kleinwagen angefahren haben soll, musste sich ein 20-Jähriger am Dienstag, 16. September, wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Erlangen verantworten. (Symbolbild) // Foto: pixabay/ tookapic
Höchstadt – Ein Streit vor einem Vereinsheim in Höchstadt artete in der Neujahrsnacht in eine lebensgefährliche Straftat aus: Ein Mann fuhr jemanden absichtlich mit einem Auto an. War das Ganze ein Racheakt?

Was der Inhalt der Auseinandersetzung zwischen den zwei Gruppen in der Neujahrsnacht 2024 war, daran konnte sich nach eigenen Angaben keiner der insgesamt fünf geladenen Zeugen während des Prozesses erinnern.

Weil er am frühen Morgen des 1. Januars 2024 einen jungen Mann in Höchstadt zielgerichtet mit einem Kleinwagen angefahren haben soll, musste sich ein 20-Jähriger am Dienstag, 16. September, wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Erlangen verantworten.

Die Zeugen, beziehungsweise, die in den Streit verwickelten Personen, waren allesamt Bekannte des Geschädigten. Sie berichteten über eine Auseinandersetzung im Vorfeld der Tat. Diese soll sich zwischen dem Angeklagten, seinen zwei Freunden und einer Gruppe Besucher eines Höchstadter Vereinsheims zugetragen haben.

Der Geschädigte selbst sprach von „einem Palaver“, das sich zuvor zugetragen haben soll. Er selbst wäre daran aber nicht involviert gewesen. Das Ganze eskalierte im weiteren Verlauf der Nacht. Der damals 18-jährige Mann aus Höchstadt soll den Geschädigten gegen vier Uhr früh, in der Nähe von besagtem Vereinsheim mit seinem Auto umgefahren haben.

Mehr als 35 Kilometer pro Stunde: An Neujahr mit Auto angefahren

Die Vereinsfreunde alarmierten an diesem Abend den Krankenwagen. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde der Geschädigte nach kurzer Zeit wieder entlassen, mit Prellungen an den Knien, dem Gesäß, und am Kopf. Mit Schürfwunden an den beiden Kniegelenken und außerdem einer Bisswunde im Mund und Schwellungen.

Glück im Unglück, denn der Verletzte wurde wohl mit einer Geschwindigkeit 35 bis 45 Kilometern pro Stunde erwischt, als der Kleinwagen (mit einem durchschnittlichen Gewicht von rund einer Tonne) auf ihn zusteuerte. Das ging aus den Berechnungen des Sachverständigen hervor. 

Er habe noch versucht auszuweichen, als er realisierte, dass der mutmaßliche Täter mit dem Fahrzeug auf ihn zusteuerte. Nach dem Aufprall verlor das Opfer das Bewusstsein. „Ich bin zu mir gekommen, und habe Köpfe über mir gesehen“, sagte der junge Mann vor Gericht. „Meine Kumpels haben mir ins Gesicht geschlagen, um mich wieder wach zu bekommen“, berichtete er. „Zuerst habe ich gar nichts gespürt. Irgendwann hat mein ganzer Körper geschmerzt. Dann kamen der Krankenwagen und die Polizei.“

Rätselhafter Konflikt im Vorfeld der Tat

Was war in der Neujahrsnacht passiert, das den damals 18-Jährigen und seine zwei Freunde dazu veranlasst hatte, in der Nacht noch einmal die Konfrontation zu suchen? Fest steht: Alle der jungen Beteiligten kannten sich.  Wenigstens „vom Sehen“ oder „aus der Schulzeit“.

Was der Tat vorausging: Ein junger Mann und eine junge Frau waren nach einer Silvesterfeier in dem Höchstadter Vereinsheim eigentlich schon auf dem Heimweg, als der Angeklagte und seine beiden Freunde das Paar mit dem Auto anhielt. „Es gab Stress am Aisch-Park-Center“, hieß es. Über den Inhalt schwiegen die geladenen Zeugen sich aus. Es sei keine körperliche Auseinandersetzung gewesen, betonen die Zeugen. Dann wäre die Situation „geschlichtet worden“, schilderte die junge Frau. Was sie damit genau meinte, blieb vor dem Amtsgericht unklar.

Gefährliche Körperverletzung mit Pkw in Höchstadt

Unklar blieb auch, warum die Gruppe den Heimweg nicht vorsetzte und zum Vereinsheim zurückkehrte. „Wir wollten nicht nochmal Probleme mit ihnen bekommen“, erklärte einer der Zeugen.

Die Probleme bekamen sie trotzdem. Denn der Angeklagte und seine Freunde tauchten gegen vier Uhr morgens vor dem Vereinsheim wieder auf.

Dort befand sich zu diesem Zeitpunkt auch der Geschädigte. Ob oder wie der Geschädigte in die Auseinandersetzung am Aisch-Park-Center involviert war, wurde während der Verhandlung am Dienstag nicht klar. Er gab an, bei Meinungsverschiedenheit dabei gewesen zu sein. Die Mitternachtsstunde hätte er mit seiner Familie verbracht, und wäre erst gegen 0.30 Uhr zu seinen Freunden ans Vereinsheim gekommen.  

„Es gibt keine Kontaktpunkte mit dem Angeklagten“, sagte er vor Gericht. Man habe nichts miteinander zu tun gehabt. „Ich habe eigentlich kein Problem mit niemandem“, sagte der Geschädigte.

Vor der Tat an Vereinsheim mit Messer bedroht? 

Am Vereinsheim habe er das Auto des Beschuldigten anfahren sehen. Einige der Gäste sowie der Geschädigte hätten sich daraufhin auf die Straße begeben. Wer aus dem Auto gerufen habe „Wir werden eure Familien abschlachten“, das konnte keiner der Zeugen mit Sicherheit sagen. Mehrere gaben allerdings an, dass sie den Angeklagten am Steuer des Wagens erkannten. Einer der Autoinsassen habe außerdem einen Gegenstand aus dem Autofenster gehalten, der wohl wie ein Messer aussehe. „Wie eine Machete“, sagte einer der Zeugen. Der Geschädigte befand sich auf dem Gehweg als das Auto nach Angaben mehrerer Zeugen umdrehte und auf den jungen Mann zusteuerte, um ihn zutreffen.

Richterin: Racheakt und hohe kriminelle Energie

Verteidiger, Staatsanwalt und die Richterin waren sich in Anbetracht der Tat einig: Der Angeklagte sei schwerwiegend provoziert worden. Sonst hätte er nicht derart reagiert. „Eine Retourkutsche“, bezeichnete der Verteidiger die Szene.

Nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschied sich der Angeklagte schließlich dazu, ein Geständnis abzulegen. Die Last der fünf Zeugenaussagen dürfte hier eine entscheidende Rolle gespielt haben.

„Es war ein Racheakt“, urteilte die Richterin über den Sachverhalt. Zwar ging sie nicht von einer Tötungsabsicht aus.  Der Geständige wurde wegen seines Alters zum Tatzeitpunkt nach dem Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einem Jugendarrest von zwei Wochen verurteilt. Außerdem muss er 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Ohne Geständnis hätte es keine Bewährung gegeben“, erklärte die Richterin das Urteil. „Die Ursache hat sich uns an dieser Sitzung nicht enthüllt“, sagte sie auch sehr deutlich in Richtung der Zeugen. Zu der Tat gehöre „eine hohe kriminelle Energie“, stellte die Juristin klar und schlussfolgerte: „Es war ein Racheakt.“

 

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