Die 21. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat gegen einen 27-jährigen Angestellten aus Uttenreuth, der seit 15. März wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in Untersuchungshaft sitzt, verhandelt.
Gefängnis wegen Handel mit Marihuana
Dem Angeschuldigten wurde zur Last gelegt, seit mindestens 23. Dezember 2022 einen regen und gewinnbringenden Handel mit Marihuana und Methamphetamin betrieben zu haben. Der Angeschuldigte hatte die Drogen in seiner Wohnung im Schlafzimmer gelagert und plante, die Betäubungsmittel im Stadtgebiet von Erlangen an bisher unbekannte Abnehmer zu verkaufen.
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Bei der Festnahme des Beschuldigten in seiner Wohnung am 14. März wurde neben den Drogen auch ein Teleskopschlagstock sichergestellt. Dieser ist aufgrund seiner Beschaffenheit dazu geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Umfangreiche Beweisaufnahme vor Urteil
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme sprach das Gericht den 27-Jährigen nun schuldig wegen des „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“. Für die ihm zur Last gelegten Straftaten verurteilte das Gericht ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.
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