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Prozess
Geld- und Haftstrafen wegen Drogenhandel in Höchstadt
Der Handel mit Cannabisblüten wie auf diesem Symbolbild steht unter Strafe.
Der Handel mit Cannabisblüten wie auf diesem Symbolbild steht unter Strafe. // Sebastian Kahnert/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Höchstadt a. d. Aisch – Drei Männer sind wegen Handel mit Betäubungsmitteln in Höchstadt schuldig gesprochen worden. Zwei davon müssen nun ins Gefängnis müssen. Die Drogen brachten ihnen ein kleines Vermögen ein.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat gegen einen 36-jährigen Informatiker (L.), einen 23-jährigen Schüler (K.) aus Höchstadt sowie einen 27-jährigen Mann (R.) aus Zirndorf wegen Handel mit Betäubungsmitteln in Form von mindestens 35 Kilogramm Marihuana verhandelt und ein Urteil gesprochen.

Langjähriger Drogenhandel in Höchstadt

Der Informatiker und der Schüler hatten einen arbeitsteiligen und gewinnbringenden Handel mit Marihuana und Haschisch im Stadtgebiet von Höchstadt im Zeitraum von Dezember 2018 bis Februar 2023 betrieben. Der Mitangeklagte R. unterstützte das eingespielte Duo mit voller Kenntnis über die Beschaffungsfahrten.

Er nahm ebenfalls an diesen teil. Der Prozess wurde vor der Jugendkammer verhandelt, da einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt minderjährig war.

In diesem Verfahren sprach das Gericht am Dienstag ein Urteil: Der Angeklagte K. ist des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht selbstständigen Fällen und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen worden. Er wird deswegen zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Wegen Drogenhandel: Behandlung in Entzugsklinik

Das Gericht hat für den heute 23-jährigen Schüler eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschlossen. Zudem wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 175.600 Euro gefordert.

Das Gericht hat von der Forderung von Kosten und Auslagen abgesehen. Der Angeklagte L. wurde für die Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen schuldig gesprochen.

Er wurde hierfür zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte R. ist der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen worden.

Er wurde deswegen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die beiden Angeklagten L. und R. haben die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer eigenen Auslagen zu tragen.

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