0
Gespräch mit Landrat Tritthart
Gebühren belasten Böllerschützen in Erlangen-Höchstadt
Böllerschützen sind Teil traditioneller Feste im Landkreis. Auf diesem Foto eröffnen sie 2008 mit ihren Schüssen vor der Ebrachtalhalle in Wachenroth den Festakt zur Jubiläumsfeier.
Böllerschützen sind Teil traditioneller Feste im Landkreis. Auf diesem Foto eröffnen sie 2008 mit ihren Schüssen vor der Ebrachtalhalle in Wachenroth den Festakt zur Jubiläumsfeier. // Gudrun Westphal, Archiv
Aisch – Den Böllerschützen wird ihr Brauchtum zu teuer. Gebühren belasten sie. Ein Gespräch mit dem Landrat zeigt nun jedoch, dass der Landkreis wesentlich mehr von ihnen verlangen könnte.

Das Böllerschießen hat speziell in Bayern eine lange Tradition. Es trägt zur Pflege des Brauchtums und Stärkung des Gemeinschaftsgefühls bei. Durch die Erhebung von Gebühren für das Böllerschießen sehen sich nun Vereine finanziell belastet. Dies war Anlass für ein Gespräch am Landratsamt: Vertreter des Bayerischen Soldatenbundes, Kreisverband Erlangen-Höchstadt, tauschten sich mit Landrat Alexander Tritthart und dem Leiter für Sicherheitsrecht, Andreas Christgau, über die Bewahrung des kulturellen Erbes aus.

„Innerhalb unseres Bundes agieren aktuell 1040 Böllerschützen, die mit großem Engagement diese Tradition lebendig halten“, sagte Ralf Olmesdahl, der Vorsitzende des Kriegervereins Aisch 1883 und stellvertretender Präsident des Bayerischen Soldatenbundes. In den vergangenen Jahren seien jedoch die finanziellen Hürden für die Ausübung dieser Tradition gestiegen, was viele Vereine vor große Herausforderungen stelle. Im Gespräch wurde den Vertretern die aktuelle Kostenstruktur im Zusammenhang mit dem Sprengstoffrecht ausführlich erläutert. So bewegt sich etwa der Kostenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zwischen 80 und 500 Euro.

Böllerschießen als kulturelle Praxis

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erhebt für eine Erlaubnis 120 Euro für eine Pulverart; für jede weitere Pulverart fallen zusätzlich zehn Euro an. Für die Verlängerung einer Erlaubnis verlangt das Landratsamt 70 Euro. Hierfür sieht das Gesetz einen Rahmen von 70 bis 290 Euro vor. Gleiches gilt für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Auch hier verlangt der Landkreis Erlangen-Höchstadt den niedrigsten Betrag.

Im Landratsamt: Stefan Weber, Vorsitzender Soldatenkameradschaft Niederlindach, Andreas Christgau, Leiter Sicherheitsrecht, Landrat Alexander Tritthart, Ralf Olmesdahl, stellvertretender Präsident Bayerischer Soldatenbund, Jürgen Zebelein, Kreisschießwart, und Dieter Beck, stellvertretender Kreisvorsitzender (v. l.)
Im Landratsamt: Stefan Weber, Vorsitzender Soldatenkameradschaft Niederlindach, Andreas Christgau, Leiter Sicherheitsrecht, Landrat Alexander Tritthart, Ralf Olmesdahl, stellvertretender Präsident Bayerischer Soldatenbund, Jürgen Zebelein, Kreisschießwart, und Dieter Beck, stellvertretender Kreisvorsitzender (v. l.) // Landratsamt

Diese Gebühren basieren auf der Verordnung zum gesetzlichen Kostenverzeichnis von 2001. Dabei ist zu beachten, dass es innerhalb dieses vorgegebenen Kostenrahmens unterschiedliche Erhebungen gibt, die je nach Landkreis und Verwaltungsbehörde variieren können. Wie das hiesige Landratsamt mit den anfallenden Gebühren umgeht, beeindruckte die Vertreter der Vereine. Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben bleibt es das Anliegen der Vereine, eine Entlastung für sie zu erreichen. „Es ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass die Ausübung des Böllerschießens als wertvolle kulturelle Praxis nicht durch finanzielle Hürden gefährdet wird“, so Olmesdahl.

Innenminister Herrmann einbeziehen

„Vor diesem Hintergrund haben wir im Gespräch mit dem Landrat die Notwendigkeit einer möglichen Anpassung der Gebührenordnung hervorgehoben, um das Böllerschießen für alle Vereine weiterhin tragbar zu halten.“ Ein weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion war die Idee, diese Thematik auf eine breitere Ebene zu heben. „Wir haben angeregt, Innenminister Herrmann in die Diskussion einzubeziehen, um eine landesweit einheitliche Regelung im Landtag anzustreben“, erklärt Olmesdahl weiter.

Ziel sei es, eine gemeinsame Initiative zu starten, die nicht nur den Erhalt der Tradition gewährleiste, sondern auch eine faire und gerechte Kostenregelung für alle Vereine in Bayern sicherstelle. Der Einsatz für den Erhalt des Böllerschießens als wichtiges Kulturgut bleibe ungebrochen. „Wir hoffen, dass wir bald eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung finden können“, so der Vereinsvorsitzende.

Lesen Sie auch: 

Inhalt teilen
  • kopiert!