Dürfen Radler Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren? Nach einer Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung „sollen“ Einbahnstraßen dafür freigegeben werden, um den Radverkehr zu fördern. Vor diesem Hintergrund lag dem Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung der Antrag einer Bürgerin vor, diese Regelung in der Bergstraße anzuwenden. Bei einer Gegenstimme sah dies die große Mehrheit der Stadträte allerdings anders und lehnte ab.
Polizei hat keine Einwände gegen die Radler-Regelung
Von den über tausend Schülern am Höchstadter Gymnasium und den rund 600 Schülern der benachbarten Spix-Mittelschule kommen viele auch mit dem Fahrrad. Auf den Straßen nördlich und südlich des Schulkomplexes – der Kerschensteiner- und der Bergstraße - gilt die Einbahnregelung. Halten sich die Radler daran, müssen viele einige Meter Umweg in Kauf nehmen. Verstöße sind oft zu beobachten.
Eine Radfahrerin hatte den Antrag gestellt, die Bergstraße in beide Fahrtrichtungen für Radfahrer freizugeben. Seitens der Polizei hatte es keine Einwände gegen den Antrag gegeben, sollten die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein. Das ist einmal mit Tempo 30 erfüllt. Die Fahrbahn sollte mindestens 3,5 Meter breit und der Streckenverlauf übersichtlich sein.
Erhöhte Unfallgefahr wegen parkender Autos
Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten die Gegebenheiten vor Ort überprüft und stellten fest, dass „aufgrund der Schulen und des Schwimmbads die Parksituation in der Bergstraße sehr angespannt“ ist. Zwar sei am Anfang und am Ende ein Halteverbot ausgeschildert, im restlichen Bereich werde jedoch „auf allen möglichen Flächen“ geparkt. Wegen der vielen parkenden Fahrzeuge sahen die städtischen Mitarbeiter eine erhöhte Unfallgefahr für radelnde Schüler und empfahlen dem Stadtrat, den Antrag abzulehnen. Dem folgten alle Räte bis auf Günther Geyer.
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