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Diskussionskultur
Werden in Lonnerstadt kritische Meinungen unterdrückt?
Welche Beilagen dürfen in Lonnerstadt zusammen mit dem Amtsblatt zugestellt werden? Um diese Frage dreht sich ein Konflikt in der Gemeinde.
Welche Beilagen dürfen in Lonnerstadt zusammen mit dem Amtsblatt zugestellt werden? Um diese Frage dreht sich ein Konflikt in der Gemeinde. // Martin Regner
Lonnerstadt – In Lonnerstadt bahnt sich die nächste Provinzposse an. Im Mittelpunkt steht wieder einmal der Konflikt zwischen dem parteilosen Gemeinderat Giovanni Daniele und Bürgermeisterin Regina Bruckmann (FW).

Die Lonnerstadter sind es gewohnt, regelmäßig Post von Giovanni Daniele (parteilos) im Briefkasten vorzufinden. Er versorgt die Dorfbevölkerung seit 2021 regelmäßig mit politischen Streitschriften, die zum Beispiel die Überschrift „Oppositionsbericht“ tragen. Nun sorgt ein Facebook-Post von Daniele für Aufsehen. Darin beklagt er, der Verwaltungsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Höchstadt habe verfügt, dass Danieles Pamphlete nicht mehr wie bisher mit dem kommunalen Amtsblatt in der Gemeinde verteilt werden dürfen.

Bislang 14 Streitschriften verteilt

Und zwar „aufgrund der vermeintlich wiederholten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die der Frau Bürgermeisterin angeblich vorgetragen wurden“, wie Daniele weiter ausführt. Der parteilose Gemeinderat sieht darin „einen weiteren Versuch, mich an der Informationsweitergabe und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Sachverhalten von öffentlichem Interesse nachhaltig zu hindern“. Auf Nachfrage listet Daniele 14 Oppositionsberichte und Informationsschriften auf, die er seit 2021 im Dorf habe verteilen lassen.

Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen rund um die politische Willensbildung und die Meinungsfreiheit auf. Zum Beispiel diese: Dürfen Gemeinden die Verteilung von bestimmten Beilagen zu ihrem Amtsblatt überhaupt ablehnen? Schließlich gilt für die öffentliche Hand der Grundsatz der Gleichbehandlung. Der allgemeine Gleichheitssatz nach Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes „verbietet dabei willkürliche Ungleichbehandlungen“, erklärt dazu Verena Gros vom Bayerischen Innenministerium in München.

Keine Wahlwerbung im Amtsblatt zulässig

„Gemeinden können entscheiden, was sie als Beilage zu ihrem Amtsblatt zulassen und was nicht“, sagt hingegen der Pressereferent des Bayerischen Städtetags, Achim Sing. Eine Satzung, die Kriterien für die Entscheidung vorgibt, welche Beilagen zulässig sind und welche nicht, braucht es aus Sicht von Sing nicht: „Man muss ja nicht alles kompliziert machen.“

In der Gemeinde Lonnerstadt gibt es derartige Richtlinien für das Amtsblatt allerdings bereits. Darin heißt es zum redaktionellen Teil der kommunalen Publikation: „Eine Veröffentlichung von Leserbriefen oder von sonstigen Äußerungen einzelner Personen erfolgt nicht.“ Außerdem ist geregelt, dass diese Regel auch für Einlagen im Amtsblatt gilt: „Die Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils dürfen nicht … über Einlagen in das Amtsblatt umgangen werden“. Weiter heißt es in den Richtlinien: „Im Amts- und Mitteilungsblatt wird keinerlei Wahlwerbung veröffentlicht. Dies gilt auch für Beilagen.“

Zustellung bislang nur nebenbei

Deswegen stellt sich die weitere Frage: Warum wurden die 14 bisherigen politischen Schriften von Giovanni Daniele mit dem Lonnerstadter Amtsblatt verteilt, wenn es sich dabei um einen Verstoß gegen die eigenen Amtsblatt Richtlinien der Gemeinde handeln dürfte? Die Antwort, die Bürgermeisterin Regina Bruckmann (FW) auf diese Frage gibt, verblüfft: „Der Herr Daniele hat sich wegen der Verteilung weder an die Verwaltung noch an die Druckerei gewandt.“ Vielmehr habe dieser die Zustellerin, die das Amtsblatt im Auftrag der Gemeinde an die Dorfbewohner verteilt, direkt angesprochen und darum gebeten, seine Infoblätter auf dem Weg durch den Ort gleich mitzunehmen.

Die Zustellung der Flyer von Daniele sei bislang also nebenbei erfolgt, so Bruckmann weiter. Irgendeinen offiziellen Auftrag dafür gebe es nicht. Eine Darstellung, die Norbert Stoll als geschäftsleitender Beamter der VG Höchstadt bestätigt: Die Verteilung von Danieles Schriften sei bislang ohne Kenntnis der VG Höchstadt erfolgt und zwischen der Gemeinde Lonnerstadt und Daniele gebe es keine diesbezügliche Vereinbarung.

Bislang kein Verbot verfügt

Aber auch das von Daniele behauptete Verteilungsverbot für seine Schriften gebe es nicht, erklärt Stoll: In Sachen Beilagenverteilung in Lonnerstadt sei von ihm bislang keinerlei Verfügung gegenüber irgendjemandem ergangen und „diese Aussage von Herrn Daniele ist daher falsch“. Die VG Höchstadt habe lediglich schriftlich bei der Zustellerin des Amtsblatts in der Gemeinde Lonnerstadt angefragt, ob sie die Flugblätter von Daniele zusammen mit dem Amtsblatt austrägt und zustellt oder nicht. Die Antwort der Zustellerin darauf stehe jedoch noch aus, teilt Stoll mit: „Es ist insofern noch überhaupt gar nichts passiert.“

Der Fränkische Tag hat auch die Zustellerin des Lonnerstadter Amtsblatts und ihren Ehemann, der ihr dabei hilft, nach ihrer Sicht der Dinge gefragt. Die beiden bestätigten den Erhalt eines Briefs der VG Höchstadt in Sachen Amtsblattzustellung. Weitere Details sollten aber noch nicht an die Öffentlichkeit gelangen, zumindest solange die inhaltlichen Fragen nicht geklärt sind, ließ man die Redaktion wissen. 

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