Dass eine Gemeinde einen Rechtsanwalt in Stellung bringt, um sich gegen ein Mitglied des Gemeinderats zu wehren, dürfte weit und breit einmalig sein. In Lonnerstadt ist genau das jetzt passiert.
In Sitzungen des Ratsgremiums ist zu spüren, wie unterkühlt das Verhältnis zwischen der Bürgermeisterin, der Ratsmehrheit und dem inzwischen parteilosen Gemeinderat Giovanni Daniele ist.
Doch beginnen wir am Anfang: Bei den Bürgermeisterwahlen im März 2020 trat Daniele als Kandidat der CSU gegen Regina Bruckmann (FW) und Horst Gäck (SPD/UBL) an. Das Ergebnis: Er landete auf dem dritten Platz, ins Rathaus zog ohne Stichwahl Bruckmann ein.
Nur rund ein halbes Jahr später trat Daniele nach internen Unstimmigkeiten aus der Lonnerstadter CSU aus und ist seitdem parteiloses Mitglied des Gemeinderats.
Trinkwassernetz undicht
Heute, rund drei Jahre später, findet in Lonnerstadt das statt, was man einen Kleinkrieg nennen kann. Daniele stellt Anträge im Gemeinderat, die häufig mit 14:1 abgelehnt werden.
„14:1“, das ist auch der Titel, unter dem Daniele im Dorf Pamphlete verbreitet, in denen er seine Position darlegt, Missstände anprangert und die Protagonisten der Lonnerstadter Kommunalpolitik zum Teil heftig kritisiert.
Ein Punkt, auf den Daniele schon oft hingewiesen hat, ist etwa, dass das Trinkwassernetz in Lonnerstadt durch Undichtigkeiten und Rohrbrüche rund 62 Kubikmeter Wasser pro Tag verliere. Seiner Meinung nach unternimmt die Gemeinde und insbesondere die Bürgermeisterin zu wenig, um diese immensen Wasserverluste zu stoppen.
Jedoch fehlen laut Regina Bruckmann wesentliche Informationen in Danieles Argumentation. Etwa, dass mit rund 95 Prozent der weitaus größte Teil der Wasserverluste im Bereich der Hausanschlussleitungen stattfinde.
Da diese Rohre zwischen der Hauptleitung unter der Straße und den Kellern der Häuser in der Regel auf Privatgrund verlaufen, so Bruckmann weiter, habe die Gemeinde so gut wie keine Handhabe. Sie könne ja nicht einfach die privaten Gärten der Leute aufgraben.
Hauptproblem Hausanschlüsse
Ein Argument, das wiederum Daniele nicht gelten lässt: Die Gemeinde habe noch keine systematische Suche nach den Lecks unternommen und wisse deswegen gar nicht, wo sich diese befinden. Dass die Hausanschlüsse das Hauptproblem seien, „das kann die Bürgermeisterin gerne behaupten, aber sie kann es nicht wissen“, meint Daniele.
Und weiter: „Der Gemeinderat hat da viele Jahre geschlafen und das ist ein Skandal.“ Konfliktfelder wie diese gibt es viele in Lonnerstadt.
Da gibt es vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Fördermittel für Vereine, die Daniele für überzogen und die Bürgermeisterin für angemessen hält.
„Die fortgesetzte Denkbetreuung der Vereine und politischer Vertreter führt in Lonnerstadt de facto zu einer geistigen Kraterlandschaft“, schreibt Daniele zu diesem Thema in einem Flugblatt.
Spott und Häme in Facebook
Und da gibt es eine anonyme Facebookseite eines Gegners von Daniele, die unter einer Verfremdung seines Namens Spott und Häme über den früheren Kandidaten für das Bürgermeisteramt ausgießt.
Wer hinter dieser Seite steckt, weiß angeblich niemand so genau. Auch Regina Bruckmann streitet ab, deren Urheber zu kennen, und bezeichnet die dort getroffenen Aussagen als „sehr derb“.
Für Giovanni Daniele ist die besagte Facebookseite „sehr ehrenrührig und erniedrigend“, wie er schreibt. Er habe Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Fakt ist aber auch, dass Daniele selbst es nicht dabei belässt, die aus seiner Sicht bestehenden Missstände im Dorf rein sachlich zu kritisieren. Er greift in seinen Schriften zu Begriffen wie der „Mühlengassenmafia“, die angeblich im Dorf das Sagen haben soll.
Antrag auf Rechtsanwalt
Er habe diesen Begriff nicht erfunden, erklärt Daniele auf Nachfrage. Dieser sei „geläufig in Lonnerstadt“ und ihm bereits 2019 im Wahlkampf um das Bürgermeisteramt zugetragen worden.
Wegen Begriffen wie diesem hat der Gemeinderat im Juli beschlossen, dass die Bürgermeisterin einen Rechtsanwalt beauftragen darf. Bruckmann will sich damit gegen die fortgesetzten Angriffe verteidigen, die aus ihrer Sicht das Bürgermeisteramt und das Ansehen des Gemeinderats beschädigen.
„Wir haben uns das jetzt drei Jahre angeschaut“, sagt Bruckmann dazu, „aber jetzt ist die rote Linie überschritten.“ Giovanni Daniele stellte daraufhin seinerseits den Antrag im Gemeinderat, dass ihm ebenfalls ein Rechtsanwalt auf Gemeindekosten an die Seite gestellt wird.
„Das ist ein einmaliger Vorgang, den wir so noch nicht hatten“, erklärte dazu Norbert Stoll von der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt in der jüngsten Ratssitzung am Montag. Nach Prüfung des Sachverhalts empfehle die Verwaltung dem Gemeinderat die Ablehnung des Antrags, so Stoll weiter.
Keine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht
Denn nur die Bürgermeisterin und ihre zwei Stellvertreter seien von der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht der Gemeinde geschützt. Weder Öffentlichkeitsarbeit noch das Verbreiten von Flugblättern gehöre dagegen laut der bayerischen Gemeindeverfassung zu den Aufgaben eines Gemeinderatsmitgliedes.
Diese Tätigkeiten seien deswegen dem privaten Bereich der Person zuzuordnen und somit gebe es keine Veranlassung für die Gemeinde, einem Ratsmitglied einen Rechtsanwalt zu bezahlen.
Der Beschluss, den dahingehenden Antrag von Daniele abzulehnen, fiel dann einstimmig. Giovanni Daniele selbst hatte als von der Entscheidung Betroffener nicht mit abgestimmt.
Trotz der wahrnehmbar abgekühlten Stimmung im Ratsgremium, wenn es um Danieles Themen geht, hat er in der Sitzung einen Erfolg erringen können. So kritisierte er seit mehreren Jahren, dass Grundstücke, die der Gemeinde gehören, ohne Ausschreibung in nicht-öffentlicher Sitzung verkauft werden.
Bürgerbegehren angenommen
Hier forderte er mehr Transparenz und reichte bei der Gemeinde ein Bürgerbegehren mit 201 Unterschriften ein. Es seien zwar nur 178 Unterschriften gültig gewesen, aber die erforderliche Mindestzahl von 171 sei dennoch erfüllt, hieß es in der Sitzung.
Um das Geld, das für die Durchführung eines Bürgerentscheids notwendig gewesen wäre, zu sparen, empfahl die Bürgermeisterin, der Forderung des Bürgerbegehrens nachzukommen. Der Beschluss, künftig alle zum Verkauf stehenden Grundstücke der Gemeinde im Amtsblatt auszuschreiben, fiel einstimmig.
In der Vergangenheit hatten Gemeinderat und Bürgermeisterin das für unnötig gehalten.
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