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Düngeverordnung vor dem Aus?
Lonnerstadter Bauern nach erstem Prozesstag optimistisch
Mittels bodennaher Technik wird der Dünger aufgetragen.
Mittels bodennaher Technik wird der Dünger aufgetragen. // Kerstin Brunner
Signet des Fränkischen Tags von Andreas Wolfger
Lonnerstadt – Am Donnerstag hat das Verfahren eines Lonnerstadters gegen die Düngeverordnung des Freistaats vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof begonnen. Der Kläger gibt sich nach dem ersten Termin zuversichtlich.

Thomas Pfeiffer ist derzeit möglicherweise einer der bekanntesten Landwirte Bayerns. Seine Klage gegen die Bayerische Düngeverordnung, die er bereits im Frühjahr 2021 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht hat, könnte nämlich Auswirkungen für Landwirte im gesamten Freistaat haben. Am Donnerstagvormittag begann der Prozess in München. Nach diesem Auftakt ist Pfeiffer vorsichtig optimistisch gestimmt - auch wenn er sich mehr Zeit gewünscht hätte.

Gutes Gefühl auf der Klägerseite

„Das Gericht lässt sich noch nicht in die Karten schauen", berichtet der Landwirt. Trotzdem hätten er und seine Mitstreiter ein gutes Gefühl in Bezug auf ihr Anliegen. Mehrfach habe sich in ihren Augen gezeigt, dass nicht nur sie, sondern auch das Gericht die Ausgestaltung der derzeit gültigen Düngeverordnung kritisch wahrnehmen würde.

"Es geht uns mit unserer Klage ja nicht darum, dass wir einen Freibrief dafür wollen, den Nitratwert im Grundwasserspiegel nach Belieben auf 100 Milligramm zu setzen", betont er. Vielmehr würden sie für Maßnahmen kämpfen, die tatsächlich zum Grundwasserschutz geeignet seien. Das sei im Falle der aktuellen Düngeverordnung nicht der Fall. "Wir finden, dass verschiedene Vorschriften mitunter sogar eher kontraproduktiv sind", erklärt Pfeiffer.

Messstellen nicht aussagefähig über Belastung

Grund hierfür sei die Art und Weise, wie die grünen, gelben und roten Schutzgebiete ausgewiesen würden. "Als Grundlage dienen die Messstellen", berichtet er. Um diese würden anhand von mathematischen Formeln - quasi mit dem Lineal - Gebiete gezeichnet. Sei der Nitratwert einer Messstelle zu hoch, würden verschärfte Regenl für den Einsatz von Düngemitteln gelten.

"In der Realität führt diese Methode der Ausweisung zu massiven Problemen", erläutert der Landwirt. Verantwortlich dafür sei einerseits, dass es vergleichsweise wenige Messstellen gebe - die Gebiete also mitunter relativ groß seien. Andererseits würden geografische Besonderheiten einer Region nicht berücksichtigt. Es sei also durchaus üblich, dass eine Messstelle über große Teile des ihr zugeordneten Gebiets gar keine Aussage fällen könne. Landwirte, die ihre Flächen verantwortungsvoll bewirtschafteten, würden dadurch mitunter abgestraft und müssten Ernteeinbußen hinnehmen oder könnten Äcker kaum nutzen.

Neue 20-Prozent-Regelung verschärft Problem

Durch die erst seit vergangenem Jahr geltende 20-Prozent-Regelung würde dies noch viel häufiger vorkommen. Befinde sich lediglich 20 Prozent eines Ackers in einem Gebiet, das als belastet gelte, müsse der gesamte Acker behandelt werden, als wäre er belastet. "Am ersten Moment haben wir primär diese Problematik angesprochen", erklärt Pfeiffer. Und das Gericht habe auch die Einführung solcher Regelungen, während Verfahren gegen eine Verordnung laufen würden, deutlich kritisiert. So sagte die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung am Donnerstag: "Das 20-Prozent-Kriterium ist der entscheidende Punkt. Als wir das gelesen haben, dachten wir auch, das geht nicht."

Trotz dieser guten Nachrichten habe es jedoch auch einen Wermutstropfen gegeben. "Unser Zeitfenster vor Gericht war lediglich von 9 bis 10 Uhr - inklusive einer Unterbrechung", berichtet der Lonnerstadter. Gerne hätte er noch weitere Argumente vorgebracht, dafür habe die Zeit aber nicht mehr gereicht. Das sei in seinen Augen etwas enttäuschend gewesen.

Klage gegen Düngeverordnung richtet sich eigentlich an den Bund

Dass er selbst jetzt so im Auge der Öffentlichkeit stehe, nehme er hin. "Ich stehe zwar als Kläger vor Gericht. Dabei habe ich aber die Unterstützung von vielen Bauern aus unserer Region sowie die des örtlichen Verbands", betont er. Leider sei es für den Bauernverband jedoch nicht möglich, vor dem Verwaltungsgerichtshof eine solche Klage anzustreben. Dieses Privileg obliege alleine Einzelpersonen sowie gemeinnützigen Organisationen wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Folglich halte er stellvertretend den Kopf hin.

"Wenn man es genau nimmt, sind wir wegen der Regelung auch nicht auf den Freistaat Bayern sauer", betont Pfeiffer. Wie die Messungen zu erfolgen hätten, habe der Bund festgelegt - das Land setze die Regelung lediglich um. Gegen den eigentlichen Urheber des Problems könnten die Landwirte in der Sache jedoch nicht direkt klagen.

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