„Es ist natürlich schwieriger geworden. Mein Vater hat jeden Samstag eine Hochzeitsfeier oder einen Geburtstag gehabt“, zieht Andreas Utz Vergleich. Er ist Gastronom, gelernter Koch und Vorsitzender der Kreisstelle Erlangen-Höchstadt des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) und führt seinen Familienbetrieb Landgasthaus Utz in Weppersdorf (Gemeindeteil Adelsdorf) in der dritten Generation. „Heute empfinden die Leute eine ganz normale Gastwirtschaft nicht mehr als ausreichend.“ „Das ist der Wandel der Zeit“, stellt er fest.
Gesetzesänderung: Weniger Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Mit dieser Veränderung hat Utz per se kein Problem. Worin er aber eine Herausforderung sieht, sind die schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit denen viele Restaurantbetreiber in Deutschland zu kämpfen haben. Womit der Gastronom ein echtes Problem hat, ist die aus seiner Sicht ungerechte Besteuerung in seinem Gewerbe. Darum fordert er, wie viele andere in seiner Branche, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.
Was lange gefordert wurde, scheint seit 5. Dezember eine relativ beschlossene Sache zu sein. Nachdem der Bundestag das Steueränderungsgesetz verabschiedet hat, muss in letzter Instanz der Bundesrat am Freitag,19. Dezember, abstimmen. Die Mitglieder der Landesregierungen hätten noch die Chance, die Entlastung für das Gastgewerbe zu kippen. Nach Medienberichten regt sich in den Bundesratsreihen Kritik gegen die Änderung. Ein dauerhaft ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Essen im Restaurant würde den Bundeshaushalt belasten, so gegnerische Argumente.
Gastronom aus Adelsdorf: aktuelle Besteuerung nicht gerecht
„Warum muss unser Handwerk anders besteuert werden als die Tiefkühlpizza?“, fragt er. Damit meint Utz, dass die im Restaurant verzehrten Mahlzeiten mit 19 Prozent besteuert werden. Die gleiche Bestellung wird bei Abholung, wie auch eine Tiefkühlpizza aus dem Supermarkt, allerdings mit 7 Prozent besteuert.
„Zum Mitnehmen oder hier essen? Die Frage kennen sie bestimmt“, sagt Utz. Der aktuellen Gesetzgebung nach liegt der Unterschied zwischen der Mahlzeit im Restaurant und zum Mitnehmen darin, dass ersteres als eine Dienstleistung gilt. Wer in einem Restaurant isst, kauft nicht nur das Essen, sondern auch den Service aus Bedienung, Geschirr, Ambiente, Sitzplatz et cetera. Hier gilt der normale Steuersatz von 19 Prozent.
Kreisvorsitzender sieht Gastronomie auf dem Land in Gefahr
Gastronomen wie Utz halten diese steuerliche Unterscheidung für das gleiche Essen aus derselben Küche nicht für gerechtfertigt. Denn neben den zwölf Prozent mehr an Steuern für die Bewirtung in einem Lokal tragen die Restaurantbetreiber ohnehin schon zusätzliche Kosten, etwa für Energie-, Lebensmittel- oder Personal.
Hinzukommt, dass davon auszugehen sei, dass sich die Gastro-Krise in den kommenden Jahren verschärfen könnte, wenn, nach dem Beschluss der Bundesregierung, der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde, und im Jahr 2027 auf 14,60 Euro steigen wird.
„Die ganze Belastung ist mittlerweile auf einem Level, auf dem es die wenigsten Gastronomen gesund überleben werden“, urteilt der Dehoga-Kreisvorsitzende. Darum hofft er auf die Senkung der Mehrwertsteuer. Die Entlastung könnte die Existenz vieler Restaurants und Wirtschaften sichern: „Die sieben Prozent sind ein wichtiger Schritt, damit die ländliche Gastronomie überleben kann.“
Bayern: Immer weniger Gaststätten auf dem Land
Die reduzierte Mehrwertsteuer könnte die Situation für rund 33.000 Dehoga-Mitglieder in Bayern (Hoteliers und Gastronomen) verbessern. So erwarten rund 68 Prozent der Mitglieder einen positiven Effekt auf die Stabilisierung der betriebswirtschaftlichen Situation, 73 sehen positive Effekte auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und 61,5 Prozent gehen von einem positiven Effekt auf das Preisleistungsverhältnis aus. Das ergab eine Mitgliederumfrage des Verbands. „Die Änderung ist die entscheidende Maßnahme, die der Gastronomie eine Zukunft geben wird“, sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer auf Anfrage der Redaktion.
Allein in Bayern seien in den letzten zehn Jahren zwischen 35 und 40 Prozent der Gastronomiebetriebe auf dem Land aufgegeben worden. Diese Zahl nannte Thomas Förster, Vizepräsident des Dehoga-Landesverbands Bayern gegenüber der Deutschen Presseagentur. Zudem kam eine Studie der Wirtschaftsauskunft Creditreform aus dem Jahr 2024 zu dem Schluss, dass vor allem Kleinbetriebe mit höchstens zehn Mitarbeitern weitaus häufiger davon betroffen seien (88 Prozent der Fälle im untersuchten Zeitraum von 2020 bis 2023).
Landgasthaus in Adelsdorf als Nebenerwerb
Kleinbetriebe ähnlich wie der Landgasthaus Utz, der drei Köche, drei Küchenhilfen und mehrere Aushilfen beschäftigt. „Treue Mitarbeiter“, sagt Utz über sein Team. Anstatt Vollzeit-Gasthof hat der Wirt auf Partyservice und Schulcatering-Angebote umgeschwenkt. In der Sommersaison kommt der Betrieb des Felsenkellers bei Weppersdorf hinzu. Sein Restaurant öffnet er immer freitagabends für seine Stammgäste. Ausschließlich den Gasthof zu betreiben – das würde sich heutzutage nicht mehr rentieren.
Steuersenkung in der Gastro: Wird Schäuferla jetzt günstiger?
Vor dem Hintergrund von Inflation, Fachkräftemangel und Kostensteigerungen wird häufig kritisiert, dass ausgerechnet das Gastrogewerbe wegen seiner prekären Situation eine Steuersenkung für sich erreichen will.
„Ich jammere nicht“, sagt Utz und erklärt: „Mittlerweile hat sich eine Spirale entwickelt, bei der man Preissteigerungen nicht mehr weitergeben kann.“ Günstigere Preise im Restaurant wären demnach im kommenden Jahr nicht zu leisten. „Vielleicht kann der ein oder andere etwas günstiger anbieten“, so die Einschätzung des Dehoga-Kreisvorsitzenden. In Bezug auf allgemein steigende Kosten hält Utz etwas anderes für realistischer: „Das Ziel muss sein, ab 1. Januar nicht teurer zu werden.“















