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Klage aus Kreis Kronach
Gerichtsurteil: Die Rinderhaltung bleibt weiter verboten
Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage einer Frau aus dem Kreis Kronach ab. D.-W. Ebener/dpa
Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage einer Frau aus dem Kreis Kronach ab. // Foto: D.-W. Ebener/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kreis Kronach – Ein Verbot sorgt für ein juristisches Tauziehen: Im Kreis Kronach bleibt die Rinderhaltung für eine Frau vorerst untersagt, die geklagt hat. Das sind die Gründe.

Eine Landwirtin aus dem Frankenwald zog wegen der Wegnahme ihrer Tiere gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage nun ab.

Die Rinderhaltung auf einem kleinen landwirtschaftlichem Hof im nördlichen Landkreis Kronach bescherte dem Landratsamt Kronach in den vergangenen Jahren ziemlich viel Ärger. Die Behörde hatte im Jahr 2022 gegen den Miteigentümer des Anwesens wegen unakzeptabler Haltungsbedingungen ein später rechtskräftiges Rinder- und Betreuungsverbot verhängt.

Gegen eine weitere rechtliche Anordnung des Amts klagte nun die Schwester des Betroffenen als weitere Miteigentümerin vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht.

Klage einer Frau aus dem Kreis Kronach abgewiesen

Die jetzigen Klägerin erhielt bereits 2023 ein Pferdehaltungs- und Betreuungsverbot. Nach einer Verhandlung, in der die Klägerin von ihrem Anwalt vertreten wurde, wies Richterin Angelika Schöner die Klage ab.

Zum Hintergrund: Polizeibeamte, die von dem einstigen Haltungsverbot wussten, meldeten im Oktober 2024, dass sich auf dem Anwesen der Klägerin im Freigelände erneut Rinder befanden.

Nach weiteren Ermittlungen des Landratsamts wurde die Klägerin angewiesen, für die beiden Rinder innerhalb von zwei Wochen einen anderen Aufenthaltsort zu suchen. Die Begründung dafür lautete unter anderem: Es bestehe die Gefahr, dass der verurteilte Bruder die Rinder mitversorgen oder sie sogar vollkommen versorgen könnte. Die Klägerin sei teilweise berufstätig und somit nicht ständig auf dem Hof.

Trotz Anweisung der Behörde ist nichts passiert

Weil nichts passiert ist, kontrollierte die Behörde in regelmäßigen Abständen den Tierbestand auf dessen Gesundheitszustand. Weil es jedoch keine Beanstandungen gab, wurde die Anordnung vorerst aufgehoben. Weitere Kontrollen hatte die Klägerin später jedoch verweigert, wobei es immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen ist.

Ein Ortstermin musste deshalb mit Polizeibegleitung durchgeführt werden. Die Klägerin kündigte dabei an, dass sie künftig keine weiteren Kontrollen dulden würde.

Die einstige Anordnung des Landratsamts wurde Anfang vergangenen Jahres wieder in Kraft gesetzt. Zusätzlich wurde die Frau von der Behörde informiert, dass bei erneuter Nichteinhaltung der Anweisung die Tiere auf Kosten der Klägerin anderweitig untergebracht oder verwertet würden.

Klage am Verwaltungsgericht eingereicht

Die Klägerin hingegen äußerte, dass das Misstrauen der Behörde unbegründet sei. Die Tiere befänden sich in einem akzeptablen Zustand, es gebe eine Fachkraft, die sich kümmere. Die Versorgung der Tiere durch den Bruder wurde von der Frau bestritten.

Nach weiterem erfolglosem bürokratischen Aufwand veranlasste das Landratsamt die Wegnahme der Tiere im April diesen Jahres. Die Hofmitbesitzerin reichte deshalb Klage am Verwaltungsgericht ein.

Zur Verhandlung nicht erschienen war am Dienstag die Klägerin, sie hatte auch keine Informationen an das Gericht geschickt. Der von ihr beauftragte Anwalt informierte darüber, dass er selbst keinen Kontakt zu seiner Auftraggeberin habe, obwohl er diese mehrmals angeschrieben habe. Zu den persönlichen Verhältnissen, zur Lebensweise und zur finanziellen Situation der Klägerin könne er deshalb nichts sagen.

Rinder wurden der Besitzerin abgenommen

Die Vertreter des Landratsamts Kronach erklärten, dass die Rinder inzwischen an einen Viehhändler abgegeben worden seien. Was mit den Tieren passiert sei, wisse man nicht. Möglicherweise seien sei weiterverkauft worden.

„Ich habe gedacht, die Klägerin erscheint selbst“, bedauerte Richterin Angelika Schöner. Möglicherweise hätte diese positive Ansätze für die Zukunft der Rinderhaltung einbringen können. Es sei jedoch dem Landratsamt nicht zuzumuten, dass man künftig wieder regelmäßig zu Kontrollen „mit der Polizei anrücken muss“.

Zudem stellte die Richterin fest, dass die Behördenvertreter für die Klägerin und deren Bruder wohl stets „ein rotes Tuch“ gewesen seien. Die Klage wurde daher nach Beratung abgewiesen.

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