Ein handfester Streit auf dem Kronacher Landesgartenschaugelände, eine attackierte Frau mit Säugling auf dem Arm und ein tausendfach geteiltes Handyvideo: Die Vorgeschichte dieses Prozesses wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Kunst-Urhebergesetz birgt massiven Zündstoff. Im Frühjahr hatte der Angeklagte die Aufnahmen einer körperlichen Auseinandersetzung auf Facebook veröffentlicht und die mutmaßlichen Angreiferinnen seiner Familie mit drastischen Worten bedacht. Nun musste das Amtsgericht Kronach klären: Wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung nach einer Ausnahmesituation – und wo beginnt strafbare Volksverhetzung?
Die Glaubwürdigkeit des Angeklagten sollte erschüttert werden
Als genau jenes Video im Gerichtssaal noch einmal über den Bildschirm des Asservatenrechners flimmert, über den sich Richterin, Staatsanwalt, Verteidiger und der Angeklagte beugen, ist die Anspannung greifbar. Es ist der Auftakt zu einem juristischen Schlagabtausch, der von völlig gegensätzlichen Rechtsauffassungen und bizarren Details geprägt sein wird.
Noch bevor es um die juristische Bewertung der Posts geht, rückt plötzlich das Geld in den Fokus – und damit ein Vorwurf, der die Glaubwürdigkeit des Angeklagten erschüttern soll.
Der Porsche für den Waldweg?
Staatsanwalt Henrik Staade bringt Informationen ins Spiel, wonach der Angeklagte seine angebliche finanzielle Not nur vortäusche. Er fahre schließlich zwei Porsche und leiste sich regelmäßige Urlaube. Der Angeklagte tritt dieser Darstellung vehement entgegen. Er fahre nur einen einzigen Porsche, und der sei 20 Jahre alt. Da er eine Firma besitze, für die er auch in Wald und Flur unterwegs sein müsse, brauche er zwingend ein derartiges Auto. Seine pragmatische Begründung vor Gericht: „Mit einem Fiat Punto geht das halt nicht.“
Seine tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse seien desolat. Er verfüge über ein Einkommen von knapp 600 Euro und habe keine weiteren Mittel zur Verfügung. Ein Detail, das später noch entscheidend werden soll.
Strafverteidiger zieht alle juristischen Register
Im Anschluss prallen zwei völlig konträre Welten aufeinander. Staatsanwalt Staade sieht keinen Raum für juristische Grauzonen. Der Angeklagte habe das Video unbestritten gepostet und die Angreiferinnen im Netz als „Kreaturen“ bezeichnet. Dadurch werde diesen Menschen schlichtweg das Menschsein abgesprochen, die Menschenwürde werde angegriffen. Unter Einbeziehung einschlägiger Vorstrafen fordert er ein hartes Urteil: 180 Tagessätze zu je 70 Euro – insgesamt 12.600 Euro.
Das Recht der Opfer
Verteidiger Christian W. Martin fordert hingegen Freispruch und zieht alle juristischen Register. Die Einwilligung zur Veröffentlichung des Videos sei entbehrlich gewesen. Die syrische Familie sei als Gruppe im öffentlichen Raum aufgetreten, was quasi einer Versammlung gleichkomme. Er spricht von „kollektiver Rache“ der Frauen, die in ihrer Roheit für sich spreche. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, so etwas zu erfahren.
Auch den Vorwurf der Volksverhetzung versucht er auszuhebeln: Die Frau mit syrischen Wurzeln besitze mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Folglich zähle sie nicht zur Gruppe der „in Deutschland lebenden Ausländer“. Sein Mandant habe eine einschneidende Gefahrensituation erlebt. Opfer hätten das Recht, darüber zu berichten.
Letzte Worte und eine Flucht aus dem Saal
Der Angeklagte selbst schildert in seinem letzten Wort noch einmal die emotionale Ausnahmesituation nach dem Vorfall. Er habe massiv Selbstkontrolle aufbringen müssen: „Ich gebe alles für meine Familie, und wer das kritisiert, dem wünsche ich das Gleiche. Dass derjenige an seine Grenzen stößt.“
Dann zieht sich Richterin Tatjana Winterholer für die Urteilsfindung und Urteilsbegründung zurück. Als sie den Saal wieder betritt und ihr Urteil verliest, eskaliert die Situation auf den Zuhörerbänken: Die Verlobte des Angeklagten – sie ist selbst in der Sache bereits verurteilt und hatte zuletzt mit einer groß angelegten Spendenaktion für Aufsehen gesorgt – stürmt emotional aufgewühlt aus dem Saal.
„Rabatt" für den Angeklagten
Der Angeklagte wäre seiner Verlobten wahrscheinlich gerne hinterhergestürmt, aber natürlich musste er auf der Anklagebank sitzen bleiben und mitverfolgen, wie die Richterin ihr Urteil begründete: Die Wortwahl im Internet gehe weit über die Meinungsfreiheit hinaus, schloss sie sich dem Staatsanwalt an. Allerdings bringt die Beteuerung seiner finanziell präkaren Lage dem Angeklagten einen massiven Rabatt ein: Statt der geforderten 70 Euro pro Tagessatz setzt die Richterin lediglich 20 Euro an. Unterm Strich stehen vorerst 3.600 Euro Geldstrafe und damit 9000 Euro weniger, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Ein Urteil, das wohl noch nicht das Ende markiert: Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass zumindest eine der Parteien in Berufung geht. Dann muss der Fall in der nächsten Instanz neu aufgerollt werden.















