Was geht in diesem Mann vor? Der 48-Jährige sitzt auf der Anklagebank des Landgerichts Würzburg, weil er vor 31 Jahren in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) ein Mädchen getötet haben soll. Die Eltern von Sabine B. sind an jedem Verhandlungstag dieses Mordprozesses im Gerichtssaal dabei. 23 Tage sitzen sie als Nebenkläger direkt hinter dem Angeklagten. Und er? Hat den Blick meist leicht gesenkt, sitzt stoisch und still. Das Gericht hält ihn für schuldig.
Der 48-Jährige äußert sich an allen 23 Verhandlungstagen nicht zu der Tat, die ihm vorgeworfen wird. Auch nicht zu einer etwaigen Beteiligung daran. Die Staatsanwaltschaft Würzburg beschuldigt ihn, im Dezember 1993 die 13-jährige Sabine auf einem Reiterhof sexuell missbraucht und erwürgt zu haben. Ihr Körper war zwei Tage nach ihrem Tod in einer Güllegrube gefunden worden. Weil das Verbrechen schon so lange zurückliegt, sind alle denkbaren Delikte außer Mord verjährt.
Verteidiger dringt nicht zu seinem Mandanten durch
Zu Beginn des Prozesses im September appellierte der Vorsitzende Richter Thomas Schuster an den Angeklagten: „Sie sind der Einzige, der Licht in diese Sache bringen kann.“ Der Familie von Sabine B. sei es sicher wichtiger zu wissen, was vorgefallen ist, als dass er im Gefängnis lande. Was in den letzten Minuten im Leben des Mädchens passiert ist, „bleibt im Dunkeln“, sagte der Richter am Freitag bei der Urteilsverkündung.
Doch was im Kopf des Angeklagten vorgeht, weiß selbst sein Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer nicht. In seinem Plädoyer zeigt der Anwalt auf seinen Mandanten. „Der Kopf ist für mich genauso dick wie für Sie“, sagt Schrepfer zu den Prozessbeteiligten. In Vorgesprächen habe er versucht zu erfragen, was sich aus Sicht des Angeklagten damals abgespielt hat. „Ich kam da nicht durch.“
Verteidiger fordert Freispruch aus Mangel an Beweisen
Am Tatort waren DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. In seinem Plädoyer schildert der Verteidiger mehrere mögliche Tathergänge, die diese Indizien rechtfertigen würden – aber die nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes führen müssten. Schrepfer fordert den Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Die Eltern von Sabine B. wirken nach außen über weite Teile des Prozesses gefasst. Sie hätten sich mehr „Klarheit“ darüber erhofft, warum ihre Tochter vor 31 Jahren getötet wurde. „Den wahren Grund werden sie nicht erfahren. Das ist etwas, dass auch noch in Zukunft belastend sein wird“, sagt Nebenklagevertreter Jan Paulsen. Die Urteilsbegründung des Gerichts hält er für „sehr schlüssig“.
Eltern-Anwalt: Freiheitsstrafe von neun Jahren
Anwalt Paulsen plädiert auf Mord und fordert eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, wird das Jugendstrafrecht angewendet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe in gleicher Höhe. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach spricht in seinem Plädoyer Anfang Dezember davon, dass die Tat „extrem brutal“ war und es dafür „keine rationale Erklärung“ gebe. Ohne ihn wäre es zu diesem Prozess nicht gekommen. Er hatte auf eine Verhandlung bestanden, obwohl dem Landgericht die Anklage zunächst zu dünn erschien.
Von ursprünglich über 60 angesetzten Verhandlungstagen benötigt das Landgericht Würzburg letztlich lediglich 23 Tage. Und doch haben die Beteiligten den Eindruck: Das Gericht hat alles getan, was in seiner Macht steht. Die Gesamtschau etlicher Indizien lässt aus Sicht des Gerichts nur einen Schluss zu. „Das ist kein Hexenwerk, sondern kleinteilige juristische Alltagsarbeit“, sagt der Richter bei der Urteilsverkündung.
Wertschätzung für Arbeit der Richter
Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenkläger drücken gegen Ende des Verfahrens ihre Wertschätzung für die Arbeit der Richter aus. „Ich habe selten einen Prozess erlebt, in den so viel Mühe hineingesteckt wurde“, sagte der erfahrene Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer. Gegen das Urteil will er jedoch vorgehen. Er hält die Urteilsbegründung für „nicht nachvollziehbar“.
Anwalt Paul Scherer vertritt Sabines Schwester. Seine Mandantin habe den Eindruck gewonnen, dass das Gericht alles Mögliche getan habe, um zur Aufklärung beizutragen. In seinem Plädoyer sagt Scherer, die Nebenklägerin sei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens „überzeugt von der Funktion des Rechtsstaats“. Dazu hat der Vorsitzende Richter Thomas Schuster mit einer besonnenen und gründlichen Verhandlungsführung einen großen Teil beigetragen. Nicht nur im Gerichtssaal.
Zeugin hadert mit Ermittlern
So hadert beispielsweise eine Zeugin mit den Ermittlern. Sie hätten fälschlicherweise und zu lange auf einen anderen Verdächtigen gesetzt, der später freigesprochen wurde. Nach einem langen Verhandlungstag erklärt Schuster ihr im Foyer des Gerichts das psychologische Phänomen des Rückschaufehlers. Demnach glaubten Menschen im Nachhinein manchmal, etwas längst gewusst zu haben, obwohl sie es eigentlich noch nicht gewusst haben können.
Über manche Zeugen schüttelt der Vorsitzende Richter indes den Kopf. „Dieses Wiesenfeld ist schon ein spannender Ort“, sagt er über das 1200-Einwohner-Dorf. Jeder habe eine Meinung zu der Tat, aber niemand will mit anderen darüber gesprochen haben.
Unbefriedigende Antworten
Vielen der 90 Zeuginnen und Zeugen nimmt der Vorsitzende Richter den Druck, wenn sie sich an Jahrzehnte zurückliegende Details nicht erinnern können. „Ich erwarte nicht, dass Sie das alles noch wissen, aber wenn ich nicht frage, bekomme ich keine Antwort“ – der Richter wird nicht müde, diesen Satz zu wiederholen.
Die Antworten, die er bekommt, gehen auf mitunter verschwommene Erinnerungen zurück. Und dennoch musste das Gericht am Ende des Prozesses selbst eine Antwort geben: Ist der Angeklagte schuldig? War er es, der das Mädchen ermordet hat?
Angeklagter soll sechs Jahre und sechs Monate in Haft
Herauszufinden, was wirklich geschah – „daran sind wir letztlich gescheitert“, gibt der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Würzburg, Thomas Schuster, an diesem Freitag unumwunden zu. Dennoch gebe es keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Mörder von Sabine sei. Das Gericht verurteilt den 48-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.
Revision beim Bundesgerichtshof
Es ist das vorläufige Ende in diesem Fall. „Über Weiteres wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof entscheiden“, sagt der Richter noch im Gerichtssaal.
Damit liegt er richtig. Wenige Minuten später kündigt die Verteidigung an, in Revision zu gehen. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Der Verurteilte ist weiterhin in Freiheit.
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