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Sprengung der Kühltürme
Grafenrheinfeld: Pro-Atomkraft-Aktivist erneut vor Gericht
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Die Sprengung der Kühltürme in Grafenrheinfeld im August 2024. // René Ruprecht (Archivfoto)
Signet des Fränkischen Tags von Oliver Schikora
Schweinfurt
Schweinfurt – Im August 2024 hatte ein Aktivist die Sprengung der Türme am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld verzögert. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun ist die Berufung terminiert.

Im August 2024 wurden die beiden Kühltürme am abgeschalteten Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gesprengt. Damals war ein Aktivist aus Karlsruhe auf einen Strommast in einem ausgewiesenen Sperrbereich nahe den Kühltürmen geklettert und hatte die Sprengung um eineinhalb Stunden verzögert. Im September vergangenen Jahres wurde er vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Gegen diese Strafe hat der 38-Jährige Berufung eingelegt. Wie das Landgericht der Nachrichtenagentur dpa bestätigte, findet die Berufungsverhandlung am 29. April statt. Dann wird der Fall erneut aufgerollt. Der Angeklagte und sein Anwalt bestreiten, dass es sich um einen Hausfriedensbruch gehandelt habe. Der Aktivist hatte sich bei der Sprengung in der Nacht vorher bereits im Wald versteckt und war von der Polizei erst gesehen worden, als er bereits auf dem Strommast saß.

Der Angeklagte sagte im Prozess und gegenüber dieser Redaktion, er habe mit seiner Aktion ein Zeichen setzen wollen, dass er den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg in Deutschland für falsch halte. Atomkraft ist aus seiner Sicht eine klimaneutrale und kostengünstige Form, um Strom zu erzeugen. Vor und nach dem ersten Prozess hatte er seine Positionen auch umfangreich dargelegt. Außerdem wurde auf Spendenplattformen im Internet Geld für ihn gesammelt.

Gegen das Urteil des Landgerichts nach dem Berufungsprozess wäre Revision möglich. Dabei wird aber nicht noch einmal in der Sache neu verhandelt, sondern es werden durch den Bundesgerichtshof mögliche Rechtsfehler des Prozesses geprüft.

Neben dem Strafprozess gibt es nach dpa-Informationen auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt, das bisher für eine Verhandlung noch nicht terminiert ist. Der Betreiber des Atomkraftwerks, Preußen-Elektra, fordert von dem Aktivisten 12.000 Euro Schadensersatz sowie eine Erklärung, derartige Aktionen zur Störung in Zukunft nicht erneut durchzuführen.

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