"Utopische Renditeversprechen" waren nach einem Urteil des Landgerichts Würzburg der Grund dafür, dass es im Prozess gegen einen Anlageberater ( 61 ) um 2252 Betrugsopfer ging und eine Schadenssumme von 4,5 Millionen Euro. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, das einen kurzen Prozess möglich machte und war daher nur zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Schneeballsystem mit dem Geld neuer Anleger
Ohne den sogenannten "Deal" zu Beginn der Verhandlung wäre die Strafe, so das Gericht, erheblich höher ausgefallen. Um Werbung musste der Mann sich nach seinen Angaben nicht kümmern: Anleger seien überwiegend auf private Empfehlungen hochzufriedener Anfangskunden gekommen, deren Rendite nach dem Schneeballsystem mit dem Geld neuer Anleger finanziert wurde. Eine korrekte Buchhaltung sei schnell nicht mehr möglich gewesen und das Gericht schilderte eine für die Situation typische Szene: Einem Anleger, der einige zigtausend Euro "zum Vermehren" vorbeibringen wollte, wurde aus Termingründen empfohlen, es in einem Kuvert am Wohnsitz des Beraters auf der Rückseite einer Mülltonne zu befestigen. Dazu der Vorsitzende Richter Boris Raufeisen: "Er hätte das Geld auch gleich in die Mülltonne werfen können.
"Für den privaten Gebrauch"
Das Gericht nahm es dem "Trader" ab, dass er nicht von vornherein Leute betrügen wollte, aber er habe das spekulative Element der Anlage verschwiegen und dann den Totalverlust der angelegten Kundengelder in Kauf genommen. Eine Erlaubnis für die fragwürdigen Geschäfte hatte der Angeklagte nicht. Von den Einzahlungen in Höhe von über vier Millionen Euro habe er 1,1 Millionen "für den privaten Verbrauch" mit zahlreichen Luxusgütern ausgegeben und 2 Millionen an Anleger überwiesen, um die bei Laune zu halten und neue Anlagen zu veranlassen.
Traumhafte Rendite blenden die Anleger
Mindestens "fahrlässig" nannte einer der Anwälte das Verhalten der Kunden. Da wurde in einer Anlage-Variante zum Beispiel dem, der 10.000 Euro einzahlte, versprochen, dass er dafür ein Jahr lang monatlich 10.000 Euro zurückbekommt. Bei einem anderen Modell sollte sich das Kapital um das 3000- fache erhöhen und Kunden sind darauf abgefahren, ohne neugierig oder kritisch nachzufragen. Dass ihre Anlagen vor allem am internationalen Geldmarkt traumhafte Renditen erzielen würden, haben sie ihrem Berater ungeprüft abgenommen.
Abenteuerlich war die Erklärung des Angeklagten, wie es überhaupt zu den umfangreichen Anlagegeschäften kam. Während seiner beruflichen Entwicklung im Finanzwesen sei er mit einer Vielzahl illustrer Persönlichkeiten zusammen gekommen, von denen er sich vieles abgeschaut habe. Er habe hinter die Fassaden großer Investmentbanken blicken können und gelernt, dass der "kleine Mann" immer am Ende steht und oft leer ausgeht. Deswegen habe er gerade ihm zu Wohlstand und finanzieller Unabhängigkeit verhelfen wollen, unter anderem mit einem Anlageprojekt, das er deswegen "Lebenshilfe-Flat" nannte. Er habe ständig neue Ideen entwickelt und dabei auch Fehler gemacht.
Aufgrund seiner strafrechtlichen Vergangenheit habe er Anlagegeschäfte nur noch außerhalb von Deutschland und der EU betreiben können.
Schaden sollte aus Kryptowährung beglichen werden
Als Flop erwies sich kurz vor den Plädoyers die Ankündigung der Verteidigung, die Schadenssumme von 4,2 Millionen Euro aus dem Bereich der Kryptowährung abzurufen und der Staatsanwaltschaft zur Verteilung an die geschädigten Anleger zu übergeben. Das Vorhaben, aus Bitcoins wieder Euro zum Anfassen zu machen, sei aber gescheitert, so die Anwälte, weil der Angeklagte aus der Untersuchungshaft heraus nicht "auf die Schnelle" alle Daten liefern konnte, die dazu erforderlich gewesen wären.











