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Grundsätzliche Fragen erklärt
Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen sollten
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Um die elektronische Patientenakte selbst verwalten zu können, braucht man die App seiner Krankenkasse. Aber auch bei passiven Nutzern enthält die Akte Inhalte. // dpa
Signet des Fränkischen Tags von Susanne Schmitt
Würzburg
Würzburg – Viele Versicherte lassen ihre Patientenakte bislang ungenutzt. Was trotzdem schon in der ePA steht, wer Zugriff hat und was man beeinflussen kann.

Wer als Versicherter nicht widersprochen hat, hat mittlerweile eine elektronische Patientenakte, kurz ePA. Darauf müssen Ärzte und Ärztinnen seit Oktober 2025 neu erhobene Behandlungsdaten speichern. Die Akten füllen sich also, auch wenn Patientinnen oder Patienten sie nicht aktiv nutzen.

Doch was steht dann eigentlich in der Akte? Kann jeder Arzt die Inhalte sehen und für wie lange? Und lassen sich einzelne Dokumente verbergen?

Hier sind Antworten auf grundsätzliche Fragen zur ePA:

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Gesundheitsordner. Darin lassen sich Informationen wie Arztbriefe, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern.

Hat jetzt jeder automatisch eine ePA?

Seit Anfang 2025 haben die Krankenkassen automatisch für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer das nicht wollte, musste aktiv widersprechen.

Private Krankenversicherungen können ihren Versicherten ebenfalls eine ePA anbieten, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Der Unterschied: Die private Versicherung darf die Akte nicht automatisch anlegen, sondern muss die Versicherten erst explizit informieren. Um die App nutzen zu können, benötigen Privatversicherte die ePA-App.

Wo finde ich meine elektronische Patientenakte?

Die eigene Akte finden Patienten über die ePA-App ihrer Krankenkasse. Alle Krankenkassen stellen eine solche App zur Verfügung. Versicherte können darüber sehen, was in der Akte gespeichert ist und sie verwalten. Wer kein Smartphone oder Tablet besitzt, kann die ePA auch am Computer nutzen oder eine Vertrauensperson beauftragen, sie über ihre eigene App zu verwalten. 

Wie kann ich die Akte nutzen?

Um die Akte zu nutzen, müssen Versicherte zunächst die ePA-App ihrer Krankenkasse aus dem App-Store herunterladen und installieren. Bei der ersten Anmeldung in der App müssen sich gesetzlich Versicherte identifizieren, „entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN“, heißt es vom Gesundheitsministerium. Hilfe bei dem Prozess gibt es zum Beispiel bei den Ombudsstellen der Krankenkassen.

Wie kann ich Inhalte in die ePA stellen?

Gesetzlich Versicherte können ihre Akte über die App mit Dokumenten, Arztbriefen oder Befunden befüllen. Dazu müssen Papierdokumente gescannt oder fotografiert und dann in der Akte gespeichert werden. Außerdem gibt es laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit, die Krankenkasse zweimal innerhalb von 24 Monaten zu bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren.

Wenn ich die Akte habe, aber sie nicht aktiv nutze – was steht dann drin?

Der erste Blick in die eigene ePA könnte enttäuschend sein – es steht vermutlich wenig darin. Denn medizinische Dokumente früherer Behandlungen (vor Oktober 2025) werden nicht automatisch in die Akte übertragen. Zu sehen ist von Beginn an die Medikationsliste der bislang ausgestellten E-Rezepte. Auch Abrechnungsdaten zu medizinischen Leistungen können von den Kassen bereits eingestellt worden sein.

Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen und Kliniken verpflichtet, neu erhobene Behandlungsdaten in die Akte zu stellen. Wer also beispielsweise im November beim Hausarzt zum Blutabnehmen war, findet diese Blutwerte in der Akte – auch wenn er die ePA selbst nicht aktiv verwaltet und keine App dafür nutzt.

Wer hat Zugriff auf meine Akte und wie lange?

Grundsätzlich gilt: Sobald man als Patient in der Arztpraxis seine Gesundheitskarte ins Lesegerät gesteckt hat, hat die Praxis 90 Tage lang Zugriff auf die ePA. Gleiches gilt für Kliniken. So lange kann die Ärztin oder der Arzt also Inhalte der Akte sehen oder Dokumente darin ablegen. Bei Apotheken ist dieser voreingestellte Zeitraum mit drei Tagen deutlich kürzer.

Wichtig ist: Das sind die Standardeinstellung. Wer seine Akte aktiv nutzt, kann die Zugriffszeiten in der ePA-App individuell verlängern oder verkürzen. Und: Die Krankenkasse hat laut Ministerium keinen Zugriff auf die Daten in der ePA. 

Kann ich verhindern, dass Ärzte meine Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte stellen?

Dass Ärzte die Daten einer Behandlung nicht einstellen, ist möglich. Versicherte können einzelne Gesundheitseinrichtungen vom Zugriff auf die Akte ausschließen oder zum Beispiel eine Arztpraxis bitten, keine Daten einzustellen, heißt es von der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Bei besonders sensiblen Daten wie psychischen oder sexuell übertragbaren Erkrankungen oder auch Schwangerschaftsabbrüchen gibt es eine extra Informationspflicht. Behandler müssen ihre Patienten hier laut Gematik „ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen“.

Kann ich verhindern oder zulassen, dass Ärzte die Inhalte der ePA sehen?

Es ist nicht möglich, einzelne Arztbriefe und Befunde für bestimmte Praxen oder Kliniken unsichtbar zu machen. Mit einer Ausnahme: Die Medikationsliste lässt sich vor einzelnen Einrichtungen verbergen. Zudem kann man einstellen, dass eine bestimmte Einrichtung gar keinen Zugriff auf die Akte hat.

Einzelne Dokumente können nur grundsätzlich verborgen oder sichtbar gestellt werden – das gilt dann aber für alle Gesundheitseinrichtungen. Sprich: Den Arztbrief über meinen Klinikaufenthalt sehen entweder alle Zugriffsberechtigten – oder keiner. Alternativ kann man auch Dokumente aus der ePA löschen, aber das lässt sich nicht rückgängig machen.

Wie kann ich Inhalte in meiner Akte suchen?

Aktuell gibt es laut Gematik nur eine Metadatensuche, also nach Infos wie Fachrichtung oder Einrichtungsart. Eine Suche nach Schlagworten soll ab 2027 möglich sein.

Was bringt mir die Akte für Vorteile?

„Alle wichtigen Gesundheitsdaten lassen sich in der ePA dauerhaft speichern und sind jederzeit einsehbar“, heißt es vom Verbraucherservice Bayern. Das erleichtere den Austausch und Absprachen zwischen unterschiedlichen Ärzten. Doppeluntersuchungen sollen so vermieden werden, auch lassen sich ärztliche Zweitmeinungen einfacher einholen. Und: Wer ins Krankenhaus muss, hat auf der ePA alle Gesundheitsdaten vorliegen, falls er nicht widersprochen hat.

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