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Energiewende
Klares „Ja“ für vorzeitige Wärmeplanung in Brückenau
Immer häufiger tauchen solche Lüftungsanlagen einer Wärmepumpe vor den Wohnhäusern auf. Der Bundestag hat es beschlossen: Bevor Privateigentümer  bei der Energiewende in die Pflicht genommen werden, müssen die Kommunen eine Wärmeplanung machen. Da...
Immer häufiger tauchen solche Lüftungsanlagen einer Wärmepumpe vor den Wohnhäusern auf. Der Bundestag hat es beschlossen: Bevor Privateigentümer bei der Energiewende in die Pflicht genommen werden, müssen die Kommunen eine Wärmeplanung machen. Das hat Bad Brückenau vor, auch wenn die Stadt noch nicht müsste. // Symbolbild: Silas Stein/dpa
Bad Brückenau – Der Bundestag will, dass Kommunen eine Wärmeplanung machen. Doch was ist das und wofür? Warum Bad Brückenau schon früher mitmacht als es müsste.

Der Bundestag hat es beschlossen: Bevor Privateigentümer bei der Energiewende in die Pflicht genommen werden, müssen die Kommunen eine Wärmeplanung machen. Dabei werden neben privaten Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien auch die kommunalen Liegenschaften auf ihren Wärmebedarf und die zur Versorgung nötige Infrastruktur geprüft, wie Bad Brückenaus Klimamanagerin Alisa Knüttel im Stadtrat ausführte. Der erstellte Wärmeplan diene später als Leitfaden für die zukünftige Wärmeversorgung der gesamten Stadt.

Momentan heißt es für die Stadtverwaltung noch: Alles kann, nichts muss. Denn erfolgt eine Antragstellung für die Kommunale Wärmeplanung bis spätestens 31. Dezember 2023, wird sie im Fall des finanzschwachen Bad Brückenaus wahrscheinlich zu 100 Prozent staatlich gefördert. Bezuschusst werden die Ausgaben für externe Fachleute bei der Planerstellung, die Organisation und Beteiligung der betroffenen Akteure sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Planung ab 1. Januar teurer

Nach dem 31. Dezember – das machte Knüttel im Stadtrat deutlich – wird die Wärmeplanung für eine Kommune auf jeden Fall teurer. Denn dann wird aus der Freiwilligkeit Zwang.

Der Bund bereite ein Gesetz vor, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden im Sinne der Klimawende zur Wärmeplanung verpflichten soll. Bis spätestens 2028 müssen sie konkrete Pläne vorlegen, wie sie die Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen.

Großstädte müssen eine solche Planung bis Ende 2025 realisieren; kleinere Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern haben zwei Jahre länger Zeit. Für kleinere Gemeinden existieren noch keine solche Vorgaben. Alisa Knüttel ist sich jedoch sicher: Besteht erst die Pflicht zur Wärmeplanung auch für kleinere Ort, gibt es keine Förderung mehr. Es heiße also: schnell handeln. Stadtrat Emanuel Fritschka (PWG) interessierte sich vor allem für die Kosten der Kommunalen Wärmeplanung – eine Frage, die Knüttel nicht beantworten konnte. Die Maßnahme wird ja auch zu 100 Prozent bezuschusst.

Kämmerer Markus Popp sagte, dass die Förderung zeitversetzt ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass die Stadt die Kosten zunächst vorfinanzieren muss.

Dieter Seban (CSU) hat sich zum Tema informiert. Demnach würden Städte in Baden-Württemberg mit rund 20.000 Einwohnern zischen 50.000 und 60.000 Euro in die Wärmeplanung investieren.

 

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