Unverändert steht sie seit der abrupten Schließung Anfang Oktober 2025 da, die Aussegnungshalle am Friedhof in der Leimbachstraße: das Gebäude inklusive Vorplatz mit Bauzäunen abgesperrt, die Fenster zum Schutz vor berstenden Scheiben mit Holzplatten und Netzen verhängt. Doch es kommt Bewegung in die Sache. Der Stadtrat hat den Auftrag für eine Notabstützung der Halle vergeben. Nicht aber, ohne rege über den Sinn und das Ziel dieser Arbeiten zu diskutieren.
Rückblick: Am 1. Oktober 2025 hatte die Stadt auf ihrem Instagram-Account bekannt gegeben, dass die Aussegnungshalle wegen Gebäudeschäden kurzfristig gesperrt werden muss. Weitere Recherchen ergaben, dass davon neben der Trauerhalle weitere Räume betroffen waren.
Geschwächte Stützkonstruktion
Als Ursache stellte sich schnell eine durch Baumängel und Witterungseinflüsse geschwächte Stützkonstruktion heraus; einige Pfeiler sind mehr oder weniger gefault. Dadurch droht sich das Dachtragwerk zu senken; Spannungen in den Scheiben könnten entstehen, beim Bersten entstehende Glassplitter Passanten auf der Leimbachstraße oder Friedhof treffen. Auch Teile der Deckenverkleidung könnten herunterfallen.
Dem Stadtrat lag nun eine Auftragsvergabe zur Notabstützung der Aussegnungshalle vor. Die Firma Bindrum aus Hammelburg würde diese für 23.110 Euro übernehmen. Zum Vergleich: Das nach der Sperrung beauftragte Ingenieurbüro Tragraum plante ursprünglich, die geschädigte Tragkonstruktion mittels Gerüsttürmen, die auf einer zeitweiligen Holzkonstruktion ruhen, zu entlasten. Ein Gerüstbauer veranschlagte die Gerüstbauleistungen mit rund 35.000 Euro. Dazu wären aufwendige Erd-, Rohbau- und Spenglerarbeiten gekommen und relativ große Fundamente.
Viel geringere Kosten als ursprünglich angenommen
Das Bindrum-Angebot versprach eine zeitlich begrenzte Holzkonstruktion, die mit kleineren Fundamenten, geringerem baulichen Eingriff, weniger Wartungs- und Kontrollaufwand auskommt. Bürgermeister Jan Marberg (SPD) sprach von „40 Prozent der ursprünglich veranschlagten Kosten“.
Dennoch äußerten einige Stadträte Zweifel. Die bezogen sich weniger auf die angebotene Notsicherung selbst, sondern was man damit erreichen könnte. Irritiert waren einige über voneinander abweichende Aussagen des Ingenieurbüros und der städtischen Bauverwaltung.
Nach Sicherung nutzbar oder nicht
Heribert Übelacker (CSU) brachte den Ball ins Rollen, als er fragte, ob die Aussegnungshalle nach der Notsicherung wieder nutzbar sei. Aus der Bauverwaltung habe es geheißen, dass das trotz Stabilisierung nicht der Fall sei. Er wolle das geklärt haben.
Dirk Stumpe (parteilos) sagte, dass Tragraum genau diese Nutzbarkeit in Aussicht gestellt habe. Er kritisierte, dass niemand aus dem städtischen Bauamt zur Stadtratssitzung erschienen war.
Standsicherheit für weitere zwei Jahre
Ralf Keßler (SPD), Friedhofsreferent und Bestatter, brachte es auf den Punkt: „Eine Notsicherung ohne anschließende Nutzung ist Blödsinn.“ Er bezeichnete es als „Panikmache“, gleich von berstenden Fenstern und dem Einsturz des Gebäudes zu reden.
Claudio Kleinhans (PWG) las aus dem Tragraum-Gutachten, dass mit der Notsicherung eine Standsicherheit der Halle bis zu zwei Jahren gegeben sei. Er riet dazu, das Gebäude in dieser Zeit entweder generalzusanieren oder abzubrechen. Regelmäßige Kontrollen (zwei- bis dreimal pro Jahr) könnten belegen, wie die Halle beieinander sei. Ähnlich äußerte sich David Fronczek (SPD).
Landratsamt fragt Kapazität an Kühlräumen ab
Bei dieser Entwicklung kommt der Stadt zupass, dass das Landratsamt Bad Kissingen kürzlich eine Abfrage nach Kühlkapazitäten für Leichen gestartet hat. Derzeit gibt es laut Marberg in Bad Brückenau keine öffentlichen, nur private in der Hescuro-Klinik. Bei der Erarbeitung eines Raumprogramms könnte geprüft werden: „Braucht man es per Gesetz oder wäre es eine freiwillige Leistung?“
Ein Antrag, die Notsicherung der Aussegnungshalle zurückzustellen, scheiterte mit 2:16 Stimmen. Die Auftragsvergabe an die Firma Bindrum erfolgte einstimmig, und zwar „mit dem Ziel, das Gebäude mit Abschluss der beauftragten Notsicherungsmaßnahme umgehend nutzbar zu machen“.
















