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Ab 1. August gültig
Landkreis-Bürgermeister sehen Ladenschlussgesetz kritisch
Hereinkommen, einkaufen, abscannen, zahlen. Der Einkauf in 24/7-Supermärkten ist bequem und einfach.
Hereinkommen, einkaufen, abscannen, zahlen. Der Einkauf in 24/7-Supermärkten ist bequem und einfach. // Ellen Mützel
Münnerstadt/Elfershausen/Poppenlauer/Premich – Das neue bayerische Ladenschlussgesetz wirkt sich auf die bestehenden und entstehenden Tante-Enso-Läden im Landkreis aus. Was die Bürgermeister der betroffenen Kommunen ärgert und was sie hoffen.

Das neue Ladenschlussgesetz, das ab 1. August in Bayern gilt, regelt unter anderem den Betrieb von „digitalen Kleinstsupermärkten“. Sie dürfen, wenn sie bis zu 150 Quadratmeter Verkaufsfläche besitzen, rechtssicher 24/7 geöffnet sein.

Dies wirkt sich auf die bestehenden und entstehenden Tante-Enso-Läden im Landkreis Bad Kissingen aus, die jeweils rund 200 bis 350 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Sie dürften nun zwischen 20 und sechs Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr geöffnet sein. Das Unternehmen will dies vorerst so lösen, indem sie die Verkaufsfläche abends auf 150 Quadratmeter reduziert und morgens wieder öffnet.

Michael Kastl, Münnerstadt:

"Die leider absehbare Entscheidung hat mich doch geschockt. Wir haben alles dafür getan, den lange gehegten Wunsch der Bürger nach einem barrierefreien Supermarkt in der Altstadt zu erfüllen. Dank Tante Enso waren wir erfolgreich – ohne einen Cent Steuergeld.

Die Beschränkung der Verkaufsfläche außerhalb der regulären Öffnungszeiten gefährdet diesen Erfolg, denn bisher gab es am Wochenende viel Umsatz auf 350 Quadratmetern. Jetzt muss Tante Enso entscheiden, ob sie diesen bayerischen Weg mitgehen – was ich für alle betroffenen Gemeinden im Freistaat hoffe. Eine gewisse Frustration räume ich dem Unternehmen aber durchaus ein.

Ich halte die Begrenzung auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht für zielführend und hätte mir eine Flexibilisierung für die Gemeinden vor Ort gewünscht. Denn wir können am besten die Interessen Münnerstadts abwägen. Jetzt hoffe ich, dass bei der Flächenbemessung Flexibilität eingeräumt wird. Dies wurde uns in München in Aussicht gestellt. Es wäre Irrsinn, beispielsweise die Regale enger zu stellen und damit die Barrierefreiheit einzuschränken, nur um auf die passenden Quadratmeter zu kommen.

Die Leidtragenden wären unsere Senioren und Menschen mit Behinderung, die auf eine barrierefreie Einkaufsmöglichkeit in der Nähe angewiesen sind und von denen sehr viele in der Altstadt leben."

Johannes Krumm, Elfershausen

"Der Laden in Elfershausen hat rund 200 Quadratmeter. Tante Enso muss also die Verkaufsfläche nach den Öffnungszeiten reduzieren. Mit der Regierung muss gemeinsam eruiert werden, was zur Verkaufsfläche zählt und was nicht: die Kasse für das Verkaufspersonal etwa aus meiner Sicht nicht. Der Unternehmer hat mittlerweile eine Lösung für eine automatische Reduzierung der Verkaufsfläche entwickelt. Ein Schließdienst ist dadurch nicht mehr nötig.

Meiner Einschätzung nach läuft der Laden gut. Ich sehe eher das Problem bei der Erschließung neuer Märkte im ländlichen Raum, bei denen die Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit oft schwierig sind. Der Laden ist ein Segen für Elfershausen.

Wir haben im Februar Arbeitsministerin Ulrike Scharf eine Petition zu einer Anpassung des damaligen Gesetzesentwurfs übergeben. Wir haben uns zum Wohle der Bürger für dieses tolle Konzept eingesetzt.

Wichtig ist, dass Bayern jetzt überhaupt ein Ladenschlussgesetz hat. Dass man sich bei der Größe der Verkaufsfläche so schwergetan hat, verstehe ich nicht und ist ärgerlich. Trotz allem kann das Gesetz noch angepasst werden, es wird nach einer Zeit evaluiert. Die Zeit wird zeigen, dass dieses Konzept die Zukunft für die Stärkung des ländlichen Raumes ist – noch dazu beim derzeitigen Arbeitskräftemangel. Es werden nämlich viel weniger Arbeitskräfte benötigt, die nur zu christlichen Zeiten arbeiten. "

Matthias Klement, Maßbach

"Auf den Bau des Ladens in Poppenlauer hat das neue Gesetz keine Auswirkungen. Es geht gut voran und der Mietvertrag mit Enso ist unterschrieben. Auf den Betrieb hat es schon Auswirkungen, da nur 150 Quadratmeter 24/7 geöffnet haben dürfen. Wie das genau gemessen wird, das entzieht sich meiner Kenntnis. 

Ich hätte mir eine Ausweitung der Fläche von 150 Quadratmeter auf rund 300 Quadratmeter gewünscht, dafür hatten wir gekämpft und Unterschriften gesammelt. Das wäre für die meisten Läden ausreichend gewesen.

Nachdem neu erlassene Gesetze innerhalb der ersten zwei Jahre evaluiert werden, werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Ladenfläche dann vergrößert wird. Schön wäre es auch gewesen, wenn die Planungshoheit der Kommunen stärker berücksichtigt worden wäre. Die Kommunen und die Bürgermeister können vor Ort am besten entscheiden, was das Beste für die Menschen im Dorf ist und ob Nachteile für andere Einzelhändler entstehen."

Daniel Wehner, Burkardroth

"Nach Rücksprache mit dem Ortsreferenten Eugen Edelmann kann ich sagen, dass es auf den Bau des Enso-Ladens in Premich und den Betrieb keine Auswirkungen hat. Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf die neue Einkaufsmöglichkeit. Es gibt für alles eine Lösung.

Zum beschlossenen Gesetz: Wir leben in einer Demokratie, da entscheiden Mehrheiten und als Demokrat akzeptiert man diese Entscheidungen. Auch wenn man sich manchmal etwas anderes vorgestellt hat.

Die Bewohner von Premich freuen sich, dass der Bau nun endlich begonnen hat und sie wieder eine Einkaufsmöglichkeit vor Ort bekommen."

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