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Selbsttest
Grundsteuer: Dokumenten-Gaga oder machbar?
Alle Grundeigentümer in Deutschland müssen eine Grundsteuererklärung abgeben – die ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden.
Alle Grundeigentümer in Deutschland müssen eine Grundsteuererklärung abgeben – die ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. // Jens Büttner, dpa
LKR Coburg – Der Selbstversuch zeigt: Es gibt Hürden – doch diese sind nicht unüberwindlich. Wo man die relevanten Daten findet und was man beachten sollte.

Das Schreiben kam schon viele Wochen zuvor. Zur künftig anders und natürlich besser berechneten Grundsteuer sei eine Erklärung abzugeben, stand da. Das Schreiben sei aufzuheben, weil es das wichtige Aktenzeichen enthalte. Vom 1. Juli an könne ich die Erklärung abgeben. Vor dem 31. Oktober hätte ich es zu tun.

Ja gut. Für den 1. Juli gleich vormerken, damit es nicht vergessen wird. Das mit der Registrierung online schenken wir uns. Wir nehmen das Pdf (man kann auch mit Kuli auf Vordruck, aber Pdf ist moderner). „Da hat wohl Bayern die für Steuerzahler beste Lösung gefunden“, sagt ein Sprecher vom Bund der Steuerzahler in München.

Damit meint er nicht nur die Möglichkeit, die Erklärung in Papierform abzugeben (andere Länder erlauben nur online). Auch das Bewertungssystem nach Fläche, findet die Interessenvertretung der Steuerzahler besser, als das System in manchen anderen Bundesländern. „Da wird beispielsweise der Bodenrichtwert herangezogen, das kann zu ständigen Steuererhöhungen führen.“

Daten online verfügbar

Erstmal den Bayernatlas Grundsteuer aufgerufen. Unter „Erste Schritte“ wird erklärt, wie ich an die Daten zu den Grundstücken komme. Gemarkung, Fläche, Grundbuchblatt, Zähler, Nenner – was es nicht alles gibt. Aber kein Problem. Dass die Daten für die Grundsteuererklärung freigeschaltet wurden, ist eine echte Hilfe.

So, jetzt das andere Grundstück – was? Das ist aber gar nicht meins. Kann denn nie irgendwas einfach funktionieren? Okay, das wird was werden! Auf dem Anschreiben steht eine Telefonnummer für Rückfragen. 20 Minuten Musik und ab und an ein paar grundsätzliche Informationen. Danke, hab ich oft genug gehört.

Unbürokratische Lösung

Eine freundliche Dame meldet sich, hört sich das Problem an und verweist – auf das zuständige Finanzamt. Gut, dann da. Oh, nur Vormittags. Also morgen. Wieder eine längere Strecke, diesmal mit der Schleife „Bitte warten Sie. Please hold the line“. Dann wieder eine freundliche Dame. Problem erklärt und… Nein, keine Weitervermittlung.

Eine Auskunft, und zwar eine sehr unbürokratische: „Da geben sie einfach eine Kopie des Anschreibens mit ab, markieren das fragliche Grundstück und vermerken, gehört mir nicht’.“ Problem gelöst. So, dann kommt jetzt das Grundstück mit unserem Haus drauf. Obacht! Keller, Waschküche, Heizungsraum, das wird alles als Wohnfläche abgerechnet. Zum Glück sind die Erklärbeilagen im Internet unter Grundsteuer.Bayern.de ganz schön umfassend. Man braucht zwar kein Jurastudium, um sie zu verstehen.

Aber hilfreich wäre es schon, denn Begriffe bedeuten im Amts- und Juristendeutsch eben manchmal nicht genau das, was sie so in der Sprache bedeuten, mit der wir uns gemeinhin unterhalten. Mein Grundstück ist beispielsweise nicht nur ein Grundstück, sondern eine wirtschaftliche Einheit. Daher gehört zum Begriff Grundstück auch das Haus das draufsteht. Kann man so verstehen, wenn man zufällig Jurist ist. Allen anderen wird es ja eben erklärt.

So etwa: „Zur wirtschaftlichen Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören (unter anderem): einzelne bzw. mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke (verpachtet oder ungenutzt).“ Am Ende haben wir dann alles beieinander. Alles wandert unterschrieben in einen Umschlag und der – eigenhändig – in den Briefkasten des Finanzamtes. Denn, wenn der verloren geht, stehe ich am 1. November als einer von denen da, die ihre Erklärung nicht abgegeben haben. Und das wollen wir doch nicht.

Gericht hat entschieden

Aber warum müssen wir diesen ganzen Aufwand treiben? Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Grundsteuer auf der Basis alter Einheitswerte für nicht zulässig erklärt. Daher müssen die Finanzämter allen Grundbesitz und Wohneigentum neu bewerten – und eben dazu erfassen. Das passiert mit der Erklärung, die wir jetzt fertig haben.

„Dass beispielsweise Daten zu Grundstücken angefordert werden, die einem nicht gehören, zeigt, dass offenbar die Datensätze auch nicht unbedingt auf dem neuesten Stand sind“, sagt der Sprecher vom Bund der Steuerzahler. Dort beobachtet man übrigens, dass es derzeit mit der Online-Erklärung schlecht klappt, weil die Server heillos überlastet sind. „Bayernweit sind rund sechs Millionen Grundstücke zu erfassen. Das ist ein riesengroßer Aufwand“, sagt er. Man könne sich vorstellen, dass eine Fristverlängerung notwendig werden wird. Denn bis 31. Oktober, werden wohl nicht alle ihre Erklärung abgegeben haben.

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