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Anklage erhoben
Hof: Wende in Kinderporno-Fall - weitere Einrichtungen in Oberfranken betroffen
Kinderporno-Skandal in Hof: Gab es weitere Opfer außerhalb der Lebenshilfe?
Im März wurde ein erschütternder Verdacht gegen einen Mitarbeiter der Lebenshilfe Hof erhoben, nun gibt es neue Erkenntnisse. (Symbolbild) // Danielam/Pixabay.com (Symbolfoto)
Hof – Gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Mitarbeiter der Lebenshilfe Hof werden schwere Vorwürfe erhoben. Nun hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage erhoben - und das ganze schockierende Ausmaß des Falls offengelegt.
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Update vom 17.09.2026: Hof: Wende in Kinderporno-Fall - weitere Einrichtungen in Oberfranken betroffen

Im März 2026 wurde die Stadt Hof von der Festnahme eines Heilerziehungspflegers der örtlichen Lebenshilfe erschüttert. Zuvor hatten die Beamten einen Tipp durch eine gemeinnützige Organisation aus den USA erhalten, die den deutschen Ermittlern einen Upload kinderpornografischer Inhalte auf einer Cloud meldete. Aus den anschließenden Ermittlungen ergab sich ein Anfangsverdacht gegen den Heilerziehungspfleger, welcher sich bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof bestätigen sollte - die Beamten fanden hierbei Datenträger, auf denen tatsächlich mehr als 38.000 kinderpornografische Bild- und über 600 kinderpornografische Videodateien gespeichert waren.

Nun hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern am Landgericht Bayreuth Anklage gegen den 33-Jährigen erhoben, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet. In einer entsprechenden Pressemitteilung vom Donnerstag (17. September 2026) informieren die Ermittler über das ganze Ausmaß des schockierenden Falls - der noch größere Dimensionen hat als bisher bekannt.

Schockierender Missbrauchsfall: Anklage gegen fränkischen Pfleger erhoben

Die gegen den Pfleger erhobenen Vorwürfe wiegen schwer - die Anklageschrift umfasst die Herstellung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, sexuellen Übergriff unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Bekannt war bisher, dass einige der Bild- und Videoaufnahmen, die auf den sichergestellten Datenträgern gefunden wurden, offenbar während der Arbeitszeit in der Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2025 und 2026 gefertigt wurden.

Dabei soll er die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Personen ausgenutzt, und Betroffene in einzelnen Fällen entkleidet, im Intimbereich mit den Fingern berührt und davon Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben. Bereits im Juni, als weitere Details über die Vorwürfe an die Öffentlichkeit kamen, hatte ein Sprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern gegenüber inFranken mitgeteilt, dass nicht alle Aufnahmen Personen zeigen, die von der Lebenshilfe Hof betreut werden. Weitere Einzelheiten wollte der Sprecher zum Schutz der Betroffenen damals noch nicht nennen - die neue Pressemitteilung zur Anklage gegen den 33-Jährigen bringt jedoch Licht ins Dunkel.

Denn wie sich nun herausstellt, war die Lebenshilfe Hof nicht die einzige Einrichtung in Oberfranken, in der Kinder und Jugendliche dem Treiben des Mannes zum Opfer gefallen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft spricht von "drei verschiedenen Einrichtungen für behinderte Menschen in den Landkreisen Hof, Bayreuth und Lichtenfels", in denen der Pfleger Sexualstraftaten zum Nachteil von zu betreuenden Personen begangen haben soll. Zudem ist nun nicht mehr nur von Fällen in den Jahren 2025 und 2026 die Rede, sondern von Taten, die bis zu acht Jahre zurückreichen.

Taten sollen bis 2018 zurückreichen

"Seit Oktober 2018 soll der Angeschuldigte unter Ausnutzung seiner Vertrauensstellung als Bezugsperson Detailaufnahmen vom unbekleideten Intimbereich der von ihm zu pflegenden Personen, teils Kindern unter 14 Jahren, zur Befriedigung seiner sexuellen Fantasien erstellt haben. In mehreren Fällen soll er die Pflegebedürftigen zudem vor und während der Erstellung der Aufnahmen berührt haben", schreibt die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Die in der Anklage genannten Straftaten seien zum Nachteil von 24 Personen begangen worden, die jeweils aufgrund ihrer schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht in der Lage gewesen seien, die Straftaten zu ihrem Nachteil als solche zu erkennen und zu verstehen.

Nachdem Anklage erhoben wurde, muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Bayreuth über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Für den sexuellen Übergriff zum Nachteil von Kindern sowie Personen, die aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung unfähig sind, einen Willen zu bilden oder zu äußern, sieht das Gesetz jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Ursprungsmeldung vom 12.06.2026: Hof: US-Organisation entdeckt Kinderpornos - offenbar aus örtlicher Lebenshilfe

Knapp drei Monate nach der Festnahme eines Heilerziehungspflegers der Lebenshilfe Hof gibt es neue Fortschritte bei den Ermittlungen der Behörden. Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, während seiner Arbeitszeit Bild- und Videoaufnahmen von in einer Tagesstätte für Menschen mit Behinderung betreuten Kindern und Jugendlichen angefertigt zu haben. 

Wie der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der in diesem Fall ermittelnden Cybercrimestelle Bayern am Donnerstag (11. Juni 2026) auf Anfrage von inFranken.de mitteilte, wurden mittlerweile mehrere Betroffene identifiziert. Das Bekanntwerden der Vorwürfe hatte in der Region große Bestürzung ausgelöst, schließlich war erst kurz zuvor ein in Hof lebender Mann festgenommen worden, der als Mitarbeiter eines Wunsiedler Kinderheims jahrelang einen seiner Schutzbefohlenen missbraucht haben soll.

Schwere Vorwürfe gegen Hofer Lebenshilfe-Mitarbeiter

Der beschuldigte Mitarbeiter der Lebenshilfe war im März von Beamten der Bayreuther Kriminalpolizei an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden. Vorausgegangen war ein Hinweis des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), einer gemeinnützigen Organisation aus den USA, die Behörden immer wieder bei der Bearbeitung von Fällen von Kindesmissbrauch unterstützt. Das NCMEC hatte darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Videos mit kinderpornographischen Inhalten auf eine Cloud hochgeladen wurden. Die daraufhin durchgeführten Ermittlungen ergaben einen Anfangsverdacht gegen den Heilerziehungspfleger - der sich bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof erhärten sollte.

Die Polizei stellte dort eine Vielzahl von elektronischen Speichergeräten sicher, auf denen bei einer sofort durchgeführten ersten Sichtung tatsächlich kinderpornographisches Material gefunden wurde. Schockierenderweise ergaben sich zudem Hinweise, dass die Bild- und Videoaufnahmen während der Arbeitszeit in der Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2025 und 2026 gefertigt wurden. Dabei soll der Beschuldigte die Hilfsbedürftigkeit der dort Betreuten in brutaler Weise ausgenutzt haben. In einzelnen Fällen soll er Betroffene entkleidet, sie im Intimbereich mit den Fingern berührt und davon Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben.

Laut Thomas Goger von der Cybercrimestelle Bamberg werden die Ermittlungen weiterhin vom Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und einer Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth geführt und sind noch nicht abgeschlossen. "Bislang wurden unter anderem umfangreiche Umfeldermittlungen durchgeführt und eine Vielzahl an Zeugen vernommen, hierunter auch Eltern, die sich eigeninitiativ gemeldet haben", so der Oberstaatsanwalt.

Mehrere Betroffene inzwischen identifiziert - Beschuldigter ist geständig

Es seien mehrere Menschen auf dem Material identifiziert worden, wobei man die Bewertung, ob und gegebenenfalls welche Straftatbestände im Einzelfall verwirklicht wurden, noch nicht abgeschlossen habe. Brisanz birgt zudem womöglich ein weiteres Detail: Laut Goger betreffen nicht alle Aufnahmen Personen, die von der Lebenshilfe Hof betreut werden. Weitere Einzelheiten könne man zum Schutz der betroffenen Personen nicht mitteilen. Damit stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte auch außerhalb seines beruflichen Umfelds mit weiteren möglichen Betroffenen in Kontakt stand - oder ob entsprechendes Material aus anderer Quelle stammt.

Ein weiterer offener Punkt war die Cloud, deren Entdeckung die Ermittlungen überhaupt erst in Gang gebracht hatte. Denn dort könnte der Beschuldigte das Material durchaus lediglich für sich selbst gespeichert, es dort möglicherweise aber auch für andere zugänglich gemacht haben. Nach Angaben der Ermittler gibt es aber für eine beabsichtigte Verbreitung der Aufnahmen derzeit keine Anhaltspunkte. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Laut Oberstaatsanwalt Goger ist er geständig und kooperiert mit den Behörden. Diese hatten auch frühere Vorwürfe gegen den Mann in ihre Ermittlungen einbezogen, da der Beschuldigte bereits an einer früheren Arbeitsstelle auffällig geworden sein soll.

Wie eine ehemalige Mitarbeiterin des 33-Jährigen wenige Tage nach der Festnahme des Mannes gegenüber einem regionalen Fernsehsender berichtete, soll er die bekleideten Gesäße von ihr und mehreren Kolleginnen fotografiert haben, während die Frauen ihrer Arbeit nachgingen. Im Jahr 2021 wurde dies zur Anzeige gebracht, die zuständige Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte das Verfahren aber letzten Endes unter anderem aus Mangel an Beweisen eingestellt. Laut Goger haben sich hierzu keine neuen oder abweichenden Erkenntnisse ergeben. Weitere Nachrichten aus Hof und Umgebung findest du in unserem Lokalressort.

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