Den Haushalt 2025 hat der Sander Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet. Der Verwaltungshaushalt umfasst insgesamt 7.284.366 Euro, der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 5.144.040 Euro. Die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt beträgt 103.493 Euro und liegt damit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß. Auf der Einnahmeseite bilden die Einkommensteuerbeteiligung mit 2.144.380 Euro, die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.338.700 Euro, die Gewerbesteuer mit 600.000 Euro sowie die Grundsteuer B mit 250.000 Euro die größten Positionen.
Sanierung des Kindergartens in Sand schlägt zu Buche
Bei der Grundsteuer ist allerdings zu beachten, dass für etwa zehn Prozent der Grundstücke noch keine Veranlagungsbescheide vom Finanzamt vorliegen, hob Bürgermeister Jörg Kümmel (FSB) hervor. Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt entfallen auf die Kreisumlage mit 1.820.000 Euro und die Personalausgaben mit 1.809.862 Euro.
Im Vermögenshaushalt stehen vor allem die Fertigstellung des Kindergartens St. Martin mit 1.300.000 Euro sowie die Kanalsanierung in der Knetzgauer Straße mit 920.000 Euro im Fokus. Weitere Investitionen betreffen unter anderem das Rathaus, die Feuerwehr, die Wasserversorgung, den Campingplatz und den Erwerb von Grundstücken. Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2025 nicht vorgesehen, wodurch sich der Schuldenstand bis Jahresende voraussichtlich auf 462.500 Euro reduziert. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 151 Euro. Für die Jahre 2026 bis 2028 sind jedoch Investitionen geplant, die eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro erforderlich machen dürften, wie Kämmerer Alexander Krines erläuterte.
Durchfahrt in der Sandgasse ist nicht mehr verboten
Im Zuge der Sanierung der Hauptstraße befasste sich der Gemeinderat auch mit der Verkehrssituation in der Sandgasse. Die bisherige Beschilderung lautete „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Diese Regelung wird aufgehoben, da der ursprüngliche Anlass nicht mehr gegeben ist. Die Beschränkung wurde eingeführt, weil es in der Vergangenheit ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch einen Gewerbebetrieb in der Sandgasse gab. Da dieser Betrieb nicht mehr besteht, entfällt die Grundlage für die Durchfahrtsbeschränkung. Außerdem sei eine wirksame Kontrolle des Verbots in der Praxis kaum umsetzbar, betonte Bürgermeister Jörg Kümmel.
Denkmal soll versetzt werden
Die Einmündung der Sandgasse von der Hauptstraße aus wird in jedem Fall neugestaltet. Dabei ist vorgesehen, das Denkmal zu versetzen und auch die Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken baulich anzupassen. Die neue Gestaltung soll das Erscheinungsbild des Bereichs aufwerten und die Einfahrt optisch verengen, sodass die Sandgasse nach Ansicht der Gemeinderatsmitglieder für den Durchgangsverkehr weniger attraktiv wird.
Würde die bisherige Beschränkung bestehen bleiben, könnte die Maßnahme jedoch nicht als verkehrliche Verbesserung gewertet werden. In diesem Fall entfiele die Förderfähigkeit, wodurch der Gemeinde Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro verloren gingen. Daher wurde beschlossen, die verkehrsrechtliche Anordnung aufzuheben und die Beschilderung durch den Bauhof entfernen zu lassen.
Bushaltestelle wird barrierefrei
Ebenfalls beschlossen wurde, dass die Bushaltestelle in der Zeller Straße barrierefrei umgebaut wird. Der Landkreis übernimmt die Kosten für Fahrbahn und Busbucht, die Gemeinde trägt je nach Förderung zwischen 28.560 und 46.400 Euro für Gehsteig und Wartebereich. Für die Gehwege entlang der Hauptstraße entschied sich der Gemeinderat einstimmig für Asphalt statt Pflaster. Die Asphaltierung ist nicht nur deutlich günstiger, sondern wird auch gefördert. Eine Pflasterung wäre teurer und anfälliger für Schäden.
Auch bei den Bordsteinen fiel die Wahl auf Granit statt Beton. Trotz höherer Kosten bietet Granit eine längere Haltbarkeit. Da beide Varianten gleich gefördert werden, beschloss der Gemeinderat einstimmig den Einsatz von Granitbordsteinen.
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