Online shoppen ist Alltag. Doch wer legt schon einen Morgenstern – eine mittelalterliche Waffe mit einer dornenbesetzten Kugel – in seinen Warenkorb? Offenbar ein 19-Jähriger aus Coburg. Er hatte vor, seine Waffensammlung zu erweitern, zu der bereits eine Machete und ein Einhandmesser gehören. Ein gefährliches Hobby für einen jungen Mann, der allem Anschein nach mit einigen Problemen kämpft und das auch an anderen auslässt.
Denn mit dem Einhandmesser soll er im März 2025 zwei Polizisten angegriffen und verletzt haben. Seit Dienstag muss er sich nun vor dem Coburger Landgericht verantworten – unter anderem wegen versuchten Totschlags. Eine Frage ist bei dem ganzen zentral: War er bei der Tat zurechnungsfähig?
So lautet der Vorwurf
Es war ein Hilferuf der Mutter, der die Polizei im März 2025 zur Wohnung der Familie führte. Der Angeklagte und sie hatten sich um die Morgenstern-Bestellung gestritten. Im Streit soll er gedroht haben, erst sie und dann sich selbst umzubringen. Als die Beamten eintrafen, war er bereits verschwunden. Zwei Polizisten der Zivilen Einsatzgruppe suchten die Umgebung ab – und trafen den damals 18-Jährigen zu Fuß an.
Beim Versuch, ihn festzunehmen, soll er sich widersetzt haben. „Ich hatte den Ausweis noch verdeckt und ihn angesprochen“, sagte einer der Beamten. Auf Ansprache mit dem Vornamen habe der Angeklagte nickend bestätigt. Der Polizist habe ihm dann kurz den Dienstausweis um seinen Hals gezeigt und gesagt, dass er festgenommen sei. Mit beiden Händen habe er den Kopf des jungen Mannes fixiert. „Doch er hat er sich von unten herausgewunden und mir dann einen Faustschlag verpasst“, so der Beamte.
„Ich darf ihn nicht loslassen“
„Ich habe noch gedacht: Ich darf ihn nicht loslassen. Sonst haben wir verloren“, sagte er mit brüchiger Stimme vor Gericht. Trotz mehrfacher Rufe „Polizei, hör auf!“ habe der Angeklagte weiter angegriffen.
Der junge Mann habe sich zunächst mit Faustschlägen gewehrt, dann ein Messer mit acht Zentimeter langer Klinge gezogen. Der Beamte erlitt Schnittwunden an Hand und Arm.
Auch sein Kollege berichtet von dem Vorfall und bestätigt die Schilderungen, er hat unter anderem eine Schnittwunde am Kopf davon getragen. Die körperlichen Wunden sind verheilt – die psychische Belastung bleibt. Beide Polizisten treten als Nebenkläger auf und fordern Schmerzensgeld.
Aussage gegen Aussage
Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Tat nicht – mit einer Ausnahme: Die Beamten hätten sich ihm gegenüber nicht als Polizisten ausgewiesen. Einer der Beamten widersprach: „Unser Auto war 15 Meter entfernt, als wir ihn angesprochen haben.“ Bei einer solchen Festnahme sei es wichtig, das Überraschungsmoment zu nutzen. Aber sie hätten sich sehr wohl als Polizisten zu erkennen gegeben.
Ein Muster der Gewalt?
Im Prozess wird deutlich: Der Angeklagte ist kein Unbekannter für die Polizei. Schon zuvor soll er körperlich gegen Familienmitglieder vorgegangen sein – unter anderem gegen seine Schwester, weil sie ihn „komisch angesehen“ habe, wie er meint. Die Familie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit
Laut Anklage leidet der Angeklagte an hebephrener Schizophrenie – einer Form, bei der vor allem Denken, Gefühlsleben und Antrieb gestört sind. Doch der 19-Jährige bestreitet das: „Ich habe keine Schizophrenie“, sagte er mehrfach vor Gericht. Trotzdem kristallisierte sich im Verlauf des Tages heraus, dass sich der Angeklagte immer wieder beobachtet und verfolgt fühlt.
Auch in der forensischen Klinik in Bayreuth, wo er derzeit untergebracht ist, kam es zu einem weiteren Vorfall: Im Juli 2025 soll er gemeinsam mit anderen Patienten das Pflegepersonal angegriffen haben – angeblich, um einem Mitpatienten zur Flucht zu verhelfen. „Er wollte raus, ich wollte schlagen“, sagte der Angeklagte.
Ein Verhalten, mit dem die Pfleger nicht gerechnet hätten. Eine Pflegerin schildert, den 19-Jährigen als eigentlich sehr zurückgezogen und ruhig: „Ich hätte nicht mit Übergriffen gerechnet.“ Auch dieser Vorfall wird im Prozess mitverhandelt.
Ausstehend sind am Ende des Prozesstags noch die Aussagen von einigen Zeugen, außerdem wird noch ein psychologisches Gutachten zum Angeklagten erwartet. Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 21. Oktober.













