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Missbrauchsprozess in Coburg
Ein Urteil wurde gefällt – aber viele Zweifel blieben
Missbrauchsprozess in Coburg: Am 8. Tag darf der Angeklagte ohne Fußfesseln erscheinen. Er sitzt nicht länger in Untersuchungshaft.
Missbrauchsprozess in Coburg: Am 8. Tag darf der Angeklagte ohne Fußfesseln erscheinen. Er sitzt nicht länger in Untersuchungshaft. // Foto: Julia Scholl
Coburg – Schuldig in einem Punkt, freigesprochen in vielen. Der aufsehenerregende Prozess um eine Familie aus Coburg endet mit einem umfassenden Urteil.

Grauer Anzug, schwarze Lederschuhe und diesmal keine Fesseln an den Knöcheln, denn der Angeklagte ist nicht mehr in U-Haft. Nach sieben Prozesstagen hatte die Kammer den Haftbefehl aufgehoben. Ein Urteil gab es am Montag noch nicht, das sollte am Mittwoch gefällt werden und damit juristisch klären, was in dieser Familie geschehen ist.

Vorwurf: Sexueller Missbrauch in der Familie

Seit September beschäftigt sich die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg mit einem komplexen Fall. Im Zentrum: eine Familie aus dem Coburger Land. Der Vorwurf: Der Vater zweier Kinder soll seine Tochter über Jahre hinweg mehrfach sexuell missbraucht haben.

Im Laufe des Prozesses äußerten Zeugen – darunter die Ehefrau des Angeklagten – und die Verteidigung Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter, die wir Marie K. nennen. Andere Zeugen, etwa eine Großmutter, stellten sich hingegen hinter das mutmaßliche Opfer. Der Angeklagte, Johann K., schweigt zu den Vorwürfen.

Lange Beweisaufnahme und zusätzliche Verhandlungstage

Die Länge des Verfahrens zeigt, wie schwierig die Beweisführung ist. Dreimal hatte die Kammer zusätzliche Verhandlungstage angesetzt. Doch bevor am achten Tag ein Urteil gefällt wurde, musste zuvor noch über Anträge, die die Verteidigerin am Montag gestellt hatte, entschieden werden. 

Ein weiteres Gutachten, wie von der Verteidigung gewünscht, wurde abgelehnt, die Richter sehen sich als ausreichend sachkundig. Den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter hatte die Verteidigerin zurückgenommen. Die Folge des Antrags: Im Falle einer Verurteilung bleibt die Revision möglich – allerdings nicht mehr mit dem Argument der Befangenheit.

Schlussvorträge unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Bevor das Urteil verkündet wurde, folgten die Schlussvorträge – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung plädierten, danach hatte der Angeklagte das letzte Wort. Über eine Stunde blieb die Öffentlichkeit draußen, dann zog sich die Kammer zur Beratung zurück.

Nach etwas mehr als einer Stunde versammelten sich am Mittag alle wieder im Gerichtssaal. Teile der Familie haben den gesamten Prozess verfolgt und waren auch am letzten Tag da, als endlich, und endlich kann man in diesem Fall durchaus sagen, ein Urteil gefällt wurde.

Und das ist so komplex wie das Verfahren selbst.

Das Urteil: Teilweise Verurteilung, teilweise Freispruch

Die Kammer spricht den 45-Jährigen in einem Fall schuldig: Sie sieht einen sexuellen Übergriff als erwiesen an und verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – zur Bewährung ausgesetzt. In allen weiteren Anklagepunkten erfolgte ein Freispruch.

Missbrauchsprozess in Coburg: Am 8. Tag darf der Angeklagte ohne Fußfesseln erscheinen. Er sitzt nicht länger in Untersuchungshaft.
Missbrauchsprozess in Coburg: Am 8. Tag darf der Angeklagte ohne Fußfesseln erscheinen. Er sitzt nicht länger in Untersuchungshaft. // Foto: Julia Scholl

Hintergrund: Die Anklage listet mehrere mutmaßliche Übergriffe zwischen 2016 und 2024. Bei einem Vorfall ist die Kammer überzeugt, dass er sich ereignet hat. „Wir gehen davon aus, dass es 2017 zu einem sexuellen Übergriff kam“, sagt Vorsitzender Richter Klaus Halves. Der Angeklagte soll sich nackt zu seiner Tochter ins Bett gelegt und sie aufgefordert haben, seinen Penis anzufassen. Die Situation endete abrupt, als die Ehefrau überraschend ins Zimmer kam.  

Sie sei so schockiert gewesen, dass sie sofort den Raum verlassen habe. Der Angeklagte habe seiner Frau anschließend zwei unterschiedliche Erklärungen geliefert: Zunächst behauptete er, er sei lediglich erschrocken und habe deshalb die Decke hochgezogen. Später erklärte er, er habe mit der Tochter eine Zeichentrickserie angesehen, in der die menschliche Fortpflanzung thematisiert wurde. Marie K. sei neugierig geworden und habe sein Geschlechtsteil anfassen wollen – was er zugelassen habe.

Richter begründet Entscheidung

Die Erklärungsnot des Angeklagten und auch die Reaktion der Mutter stützen die Schilderungen: „Wir sind der Überzeugung, dass es den Vorfall wie in der Anklage gegeben hat. Das Geschehen konnte mit gewissen Details bestätigt werden“, sagt Klaus Halves.  „Auch das Gebot der offenen Tür, das die Mutter nach dem Vorfall eingeführt hat, spricht Bände – es sollte weiteres Fehlverhalten des Angeklagten verhindern.“

Warum die übrigen Vorwürfe nicht ausreichten

 Bei den übrigen Vorwürfen bleibt es bei Aussage gegen Aussage.„Die Kammer konnte sich aufgrund der erheblichen Abweichungen in den Angaben sowie der fehlenden Details nicht davon überzeugen, dass sich die Taten wie angeklagt tatsächlich zugetragen haben. Es blieben zu viele Zweifel bestehen. Unter diesen Umständen ist eine Verurteilung nicht möglich – es erfolgt ein Freispruch“, sagt Halves. 

Insgesamt wird Johann K. also zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsauflagen sehen unter anderem Beratungsgespräche in einer Ambulanz für Sexualstraftäter vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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