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Ist der Angeklagte nekrophil?
Mordprozess: Psychologische Gutachten geben tiefe Einblicke
Am vierten Prozesstag wurde das psychologische Gutachten vorgestellt.
Am vierten Prozesstag wurde das psychologische Gutachten vorgestellt. // Foto: Julia Scholl
Coburg – Ein Zeuge, der lange fehlte, ein Angeklagter mit brüchigem Selbstwert, und Gutachten, die tief blicken lassen: Der vierte Verhandlungstag im Mordprozess um Eva-Maria H. bringt neue Einblicke.

Ein gespanntes Raunen geht durch den Saal, als Vorsitzende Richterin Jana Huber einen Zeugen aufruft. Denn dieser Mann hat die vergangenen Verhandlungstage geprägt – ohne je erschienen zu sein. Er war der Ladung nicht gefolgt, hatte sich dem Verfahren entzogen. Doch auf ihn verzichten wollte das Gericht nicht. Und nun, am vierten Verhandlungstag, öffnet sich tatsächlich die Tür. Der Zeuge tritt ein.

Das ist passiert

Es ist der vierte Tag im Mordprozess gegen Alexander G. Dem 38-Jährigen wird vorgeworfen, Eva-Maria H. am 30. November 2024 erwürgt und anschließend die Leiche sexuell missbraucht zu haben.

Was treibt eigentlich das Publikum jeden Verhandlungstag in den Gerichtssaal?
Was treibt eigentlich das Publikum jeden Verhandlungstag in den Gerichtssaal? // Foto: Julia Scholl

Eine Tat, die selbst im Gefängnis für Isolation sorgt – das bestätigt der Zeuge, der den Angeklagten aus der Justizvollzugsanstalt Kronach kennt. Dort sollen die beiden Männer mehrfach miteinander gesprochen haben. Alexander G. habe sich ihm anvertraut, Details preisgegeben.

Details, die der Zeuge offenbar nicht für sich behalten wollte. Wie bereits Beamte aussagten, hatte er sich von sich aus an die Ermittler gewandt – ohne Forderungen, wie Richterin Huber nachfragte.

Ein lang ersehnter Zeuge

Doch was bringt dieser lang erwartete Zeuge wirklich? Im Zuschauerraum ist er kaum zu verstehen. Klar wird dennoch: Der Angeklagte sprach mit ihm darüber, ob es sinnvoll sei, beim Psychiater „etwas auf blöd zu machen“. Wer das Gespräch begann, bleibt unklar. Auch bei einem weiteren Punkt bleibt der Zeuge vage: Laut polizeilicher Vernehmung soll Alexander G. ihm erzählt haben, er habe Eva-Maria H. am Tag nach ihrem Tod noch einmal aus der Decke geholt, um sie weiter anzufassen. In der Verhandlung bestätigt der Zeuge das nicht eindeutig. Die Frage bleibt: Hat dieser Zeuge den erhofften Erkenntnisgewinn gebracht?

Das psychologische Gutachten

Deutlich eindrücklicher ist das psychologische Gutachten. Teile davon werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen – zum Schutz des Opfers und der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten. Doch auch im öffentlichen Teil treten Konturen seiner Persönlichkeit hervor.

Der Angeklagte am ersten Prozesstag.
Der Angeklagte am ersten Prozesstag. // Foto: Jonas Christmann

„Der Angeklagte hat ein negativ getöntes Selbstbild“, erklärt die psychologische Sachverständige Dr. Herbst. Ihre Einschätzung basiert auf mehreren Tests, die vor allem die Selbstwahrnehmung beleuchten. Alexander G. beschreibt sich als durchschnittlich leistungsorientiert, fühlt sich jedoch durch Beruf, Ehrenamt beim THW und privaten Haushalt zunehmend überfordert. Reizbarkeit und Unzufriedenheit nahmen in den letzten zwei Jahren zu. Mobbingerfahrungen führten zu einem Gefühl der Minderwertigkeit und einem sehr geringen Selbstwert. „Es zeigen sich depressive Züge, die durch die Tatvorwürfe verstärkt wurden“, sagt Herbst.

„Er wollte nicht nur gebilligt, sondern auch bewundert werden“

Wie wirkt sich das auf das Umfeld des Verheirateten aus – und auf die Beziehung zu Eva-Maria H.? „Er wollte nicht nur gebilligt, sondern bewundert werden“, sagt Herbst. Die Affäre mit Eva-Maria H., die nie existierte, sei ein Mittel gewesen, um seinen Selbstwert zu erhöhen. „Er schien sich in seiner Rolle zu gefallen, einer so intelligenten Frau unter die Arme greifen zu können.“ Eine Ablehnung durch sie hätte seinen Selbstwert stark gekränkt. Und genau dieser mangelnde Selbstwert scheint ein wichtiger Punkt zu sein. 

Zwischenmenschliche Probleme

Thomas Wenske, Facharzt für forensische Psychiatrie, erkennt keine Persönlichkeitsstörung im klinischen Sinn, diagnostiziert jedoch eine schizotype Persönlichkeitsstruktur – nicht zu verwechseln mit Schizophrenie. Schizotypie äußert sich vor allem in zwischenmenschlichen Beziehungen. Zwar sei Alexander G. im Beruf und beim THW fachlich geschätzt, privat jedoch isoliert und habe Probleme, wirkliche „schwingende Beziehungen“ aufzubauen. „Er ist randständig und leidet darunter“, sagt Wenske.

Keine Affekttat?

Eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit sieht Wenske nicht. „Eine Affekttat ist nicht mehr diskutabel, wenn man ein Kabel vorbereitet und bereitlegt.“ Doch was war der Auslöser? Und wie ist der sexuelle Kontakt mit der Toten zu bewerten?

„Sexualkontakt mit einer Toten ist erst einmal sehr ungewöhnlich“, erläutert Thomas Wenske. Doch eine Nekrophilie – also sexuelle Erregung ausschließlich durch tote Körper – sei sehr selten und liege nicht vor. Dennoch sei es außergewöhnlich, wenn jemand eine Erektion bekommt und in eine tote Frau eindringt.

Behandlungsbedürftige Persönlichkeitsstruktur 

Wie Dinge am Tatabend ineinandergegriffen haben, weiß schlussendlich nur der Angeklagte. Wenske stellt dennoch eine Hypothese auf: „Der Angeklagte wollte sexuellen Kontakt mit ihr. Es hätte die Möglichkeit bestanden, sie zu vergewaltigen und dann zu töten. Doch er macht es andersherum“, sagt er und stellt eine These auf: „Eva-Maria H. war ihm überlegen, in jeder Hinsicht. Meiner Ansicht nach, war es für ihn so der einzige Weg, wie er überhaupt mit ihr Sex erleben konnte. Sie zu vergewaltigen, wenn sie noch lebt, wäre ihm nicht möglich gewesen.“ 

Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass eine behandlungsbedürftige Persönlichkeitsstruktur vorliegt, die sozialtherapeutischer Maßnahmen bedarf. „Er ist kein Nekrophiler, aber es ist eine außergewöhnliche Handlung. Natürlich muss geprüft werden, welche Abnormitäten möglicherweise tief verborgen liegen.“

Wie das Gericht die Erkenntnisse des vierten Tages bewerten wird, bleibt abzuwarten. Für den kommenden Freitag werden die Plädoyers und voraussichtlich ein Urteil erwartet. Die Plädoyers werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. 

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