Martina Knoll, 57 Jahre alt, plagen seit einigen Monaten Rückenschmerzen. Ihr Hausarzt überweist sie zur Orthopädin, dort wird eine MRT-Untersuchung empfohlen. Doch die gibt es schon – von vor vier Monaten, aus einer Radiologiepraxis. Der Befund liegt aber nicht vor, es wird erneut untersucht. Also beginnt es von vorn: Fragebögen ausfüllen, Medikamente aufzählen, frühere Diagnosen erklären. Später stellt sich heraus: Die alten Ergebnisse hätten ausgereicht, die Doppeluntersuchung war unnötig. Zeit ging verloren, dazu kamen Unsicherheit und Frust.
Solche Situationen sind nicht selten – und genau hier soll die elektronische Patientenakte, kurz ePA genannt, helfen. Indem sie medizinische Informationen an einem Platz zentral sammelt und digital verfügbar macht, bringt sie mehr Übersicht in die Gesundheitsversorgung.
Transparenz ist das Stichwort, das hier zum Tragen kommt. Denn die ePA schafft genau das: Sie zeigt Lücken und Fehler auf, ermöglicht eine bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten, wie Martina Knoll.
Was die ePA kann und was nicht
Doch es benötigt auch Transparenz in der Aufklärung und Erläuterung: Was kann die ePA und was kann sie (noch) nicht? Unterstützt von Health Care BY Your Side (HCBYS), einem Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), möchten wir näher darauf eingehen:
In der ePA können unter anderem
- Diagnosen,
- Laborwerte,
- Arztbriefe,
- Befunde,
- Medikationspläne
- oder andere relevante Behandlungsinformationen
abgelegt werden. Patientinnen und Patienten behalten dabei die volle Kontrolle: Sie entscheiden, welche Daten gespeichert werden, welche Dokumente ausgeblendet bleiben und vor allem auch: Wer Zugriff auf die Akte erhält. Auch das Hochladen eigener Unterlagen – etwa aus Reha-Aufenthalten – ist möglich.
Zugriff über eine App
Um die Daten so gut wie möglich zu schützen, erfolgt der Zugriff auf die Akte über eine App der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, die in einer sicheren Umgebung, der Telematik-Infrastruktur eingebettet ist.
Mit einem Smartphone oder Tablet lassen sich die Inhalte jederzeit einsehen – ob zu Hause, in der Arztpraxis oder unterwegs. Wie beim Online-Banking vergibt man hier eine PIN, muss sich aber zusätzlich mit seiner elektronischen Gesundheitskarte identifizieren – damit Ihre Daten geschützt sind.
Für Menschen ohne passende Technik oder mit Unterstützungsbedarf kann eine bevollmächtigte Vertrauensperson oder die Ombudsstelle der Krankenkasse unterstützen. Die Akte kann aber auch passiv genutzt werden – denn durch das Stecken der Gesundheitskarte in den Arztpraxen und Einrichtungen wird automatisch Zugriff auf die Akte erteilt und die Ärzte können Dokumente hochladen und einsehen.
Weniger Rückfragen, mehr Zeit
Auch medizinisches Personal profitiert: Mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten lassen sich wichtige Informationen schnell abrufen – das spart Zeit, verringert Rückfragen und erleichtert die Koordination, vor allem bei chronischen Erkrankungen oder parallel laufenden Behandlungen.
Dabei ist geplant, die ePA Schritt für Schritt zu verbessern und auch zu erweitern – zum Beispiel um einen digitalen Impfpass, einen elektronischen Mutterpass oder detaillierte Medikationspläne mit Dosierungen und Einnahmezeiten. Selbstverständlich ist auch: Die Sicherheit der Daten in der Telematik-Infrastruktur muss ständig im Blick behalten und entsprechende Prozesse stets auf den neuesten Stand gebracht und gehalten werden.
Nutzung ist immer freiwillig
Wichtig ist: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Niemand wird verpflichtet, die Akte zu verwenden oder Daten bereitzustellen. Wer das nicht möchte, kann bei seiner Krankenkasse oder auch direkt in der Praxis widersprechen, beispielsweise wenn es um das Hochladen einzelner Befunde geht. Gesetzliche Krankenkassen sind zum Angebot einer ePA verpflichtet. Private Krankenversicherungen können diese auf freiwilliger Basis ihren Versicherten anbieten.
Arzt: Patientendaten nicht zuverlässig geschützt
Dr. Martin Krause, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Bad Staffelstein mahnt zur Vorsicht und sagt dazu:
„Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet grundsätzlich große Chancen für eine bessere und koordinierte Gesundheitsversorgung. Ärztinnen und Ärzte erhalten durch sie schnellen Zugriff auf wichtige Informationen vor allem bei chronischen Erkrankungen oder parallelen Behandlungen.
Allerdings bestehen derzeit erhebliche Mängel beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Zwar sind hohe Sicherheitsstandards in der Telematik- Infrastruktur vorgesehen, doch aktuelle Analysen – etwa durch den Chaos Computer Club - zeigen, dass diese in der Praxis teils gravierende Lücken aufweisen. Der unbefugte Zugriff auf besonders schützenswerte Patientendaten kann derzeit nicht zuverlässig ausgeschlossen werden.
“Allerdings bestehen derzeit erhebliche Mängel beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten.
”
Angesichts dieser Defizite erscheint die derzeitige Opt-out-Regelung kritisch. Solange der Datenschutz nicht nachweislich sichergestellt ist, sollte die Nutzung der ePA ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Ein Opt-in-Verfahren, bei dem Patientinnen und Patienten aktiv zustimmen müssen, wäre derzeit der angemessenere Weg.
Die ePA kann die Versorgung spürbar verbessern – sie darf dabei aber nicht das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer verspielen. Transparenz über Risiken, eine konsequente Beseitigung der Schwachstellen und eine echte Wahlfreiheit sind zentrale Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz.“













