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Medizin wird digital
Digitale Patientenakte: Das müssen Sie wissen
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Die elektronische Patientenakte wird seit Januar in einer Rödentaler Praxis getestet. // Foto: AdobeStock
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Coburg – Die elektronische Patientenakte bringt digitale Informationen zusammen. Welche Vorteile bietet sie? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus und wer hat alles auf die Daten Zugriff?
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Die digitale Patientenakte, oft auch elektronische Patientenakte (ePA) genannt, ist ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird von den Kassen bereitgestellt und kann über eine App oder über das Online-Portal genutzt werden.

Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, ob sie eine ePA nutzen möchten und welche Daten darin gespeichert werden. Zudem kann festgelegt werden, welche medizinische Einrichtung Zugriff auf welche Informationen hat und wie langer dieser bestehen soll.

Welche Vorteile hat die ePA?

Mit der ePA kann das Gesundheitswesen effizienter funktionieren. Ärztinnen und Ärzte sehen auf einen Blick, was bereits untersucht oder behandelt wurde, vorausgesetzt, die Patientin oder der Patient erlaubt den Zugriff. Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch doppelte Untersuchungen. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder in Notfällen kann die ePA einen großen Unterschied machen. Aber nicht nur Ärztinnen und Ärzte haben einen besseren Überblick. Versicherte können mithilfe der ePA ihren Gesundheitszustand immer im Blick haben.

Weitere Vorteile:

  • Schnellere Diagnose durch umfassendere Informationslage
  • Weniger Papierkram und Bürokratie
  • Besseres Medikationsmanagement

Welche Daten können gespeichert werden?

In der digitalen Patientenakte können unter anderem folgende Informationen abgelegt werden:

  • Arztbriefe und Krankenhausberichte
  • Daten zum E-Rezept
  • Befunde und Diagnosen
  • Röntgenbilder
  • Medikationspläne
  • Notfalldaten
  • Mutterpass
  • Impfpass

Wie steht es um den Datenschutz?

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel, deswegen gelten für die ePA hohe Sicherheitsstandards. Die Informationen werden verschlüsselt gespeichert und übertragen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis bleibt der Zugriff für andere gesperrt. Somit ist die ePa technisch gut geschützt, aber absolute Sicherheit gibt es nicht. Diese ist unter anderem auch davon abhängig, wie gut das Smartphone, die App oder der Internetzugang geschützt sind.

Wer hat Zugriff auf die ePA?

Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist streng geregelt. Nur medizinisches Fachpersonal darf die ePA nutzen, und das auch nur, wenn die jeweilige Person zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erteilt man in der Arztpraxis der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes die Berechtigung zum Zugriff auf die ePA für 90 Tage.

Es kann zudem festgelegt werden, wer genau welche Dokumente einsehen darf. So lässt sich zum Beispiel einstellen, dass die eigene Hausarztpraxis alle Unterlagen sehen kann, aber eine Facharztpraxis nur Zugang zu bestimmen Befunden hat. Das und vieles mehr lässt sich über die App steuern.

Wer kann die ePA nutzen?

Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf eine digitale Patientenakte. Die ePA-App wird von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt und kann kostenlos im App Store oder bei Google Play heruntergeladen werden. Zur Nutzung ist meist eine Freischaltung per elektronischer Gesundheitskarte oder ein Login mit Identitätsnachweis nötig.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte stellt das Bundesgesundheitsministerium unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile bereit.

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