Dass die Judenbrücke in einem schlechten Zustand ist, ist kein Geheimnis. Schließlich verbindet sie schon seit 1783 die Ufer der Itz. Seit rund 14 Jahren gibt es bereits Bestrebungen, die Brücke zu sanieren. Doch seit einer Untersuchung im Jahr 2020 ist die Situation drängender, den je, denn mit der Note 4,0 erhielt sie die schlecht möglichste Bewertung einer Brücke. Jetzt sind die Planungen abgeschlossen und es ist klar: für die Sanierung muss tiefer in die Tasche gegriffen werden, als erwartet.
Mauern sind teilweise einsturzgefährdet
Im Oktober 2022 wurde der CEB mit der Planung und Durchführung der Generalsanierung der Judenbrücke beauftragt. 2023 wurden bereits Leitungen für Gas und Strom entfernt. Inzwischen sind die Planungen abgeschlossen, die jedoch ein weiteres Problem offenbart haben. „Wir haben festgestellt, dass die angrenzenden Mauern in einem desolaten Zustand und teilweise einsturzgefährdet sind“, sagt Kenneth Faber vom Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB).
Besonders problematisch sei die Stützwand am östlichen Ufer, die vollständig erneuert werden müsse. Bei der Wand am westlichen Ufer reichten Instandsetzungsmaßnahmen.
Gemeinsame Sanierung geplant
Der Plan ist nun, die Judenbrücke und die Stützmauern gemeinsam zu sanieren. Die Maßnahmen sollen ausgeschrieben und noch 2024 und 2025 durchgeführt werden. Für die zusätzlichen Maßnahmen ergibt sich eine Kostensteigerung von rund 690.000 Euro. Insgesamt steigen die Kosten für die Generalsanierung der Judenbrücke auf 1.990.000 Euro.
Angesichts der angespannten Haushaltslage, ist die Frage des CSU-Stadtrats Andreas Engel, ob die Mehrkosten bereits im mittelfristigen Investitionsplan aufgeführt sind, verständlich. Sie kann jedoch mit einem Ja beantwortet werden. Die Mehrkosten seien kurz vor knapp bekannt geworden und bereits einberechnet, sagt Finanzreferent Dominik Schramm.
Förderung in Aussicht
Teile der Judenbrücke stehen unter Denkmalschutz. Faber rechnet deshalb damit, dass eine Förderung dieser Sanierungen möglich ist. „2010 war eine Förderung bereits einmal beantragt worden und wurde auch in Aussicht gestellt. Aktuell ist es gerade in der Prüfung. Aber so wie es aussieht, kann man der Förderung von 2010 folgen“, sagt Faber. Er gehe davon aus, dass 40 bis 60 Prozent der Kosten förderfähig sind. Der Finanzsenat hat der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.
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