Der Bauaufsicht der Stadt Kulmbach müssen die Vorfälle wohl schon lange ein Dorn im Auge gewesen sein: Im Außenbereich einer Gemeinde erhielt der dort wohnende Landwirt einen inzwischen bestandskräftigen Bescheid für das Bewohnen oder Vermieten der Wohnung, deren Eigentümerin allerdings seine Tochter war. Er erhielt jedoch keinen Bescheid für das Nutzen der Räume als Ferienwohnung. Dennoch gab es eine solche Nutzung.
Streit um illegale Ferienwohnung in Kulmbach

Kulmbach – Wegen mehrerer Zwangsgeldandrohungen standen sich ein Kulmbacher und die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegenüber.