Wer denkt bei sommerlichen Temperaturen ab 25 Grad an die kommende Heizsaison? Martin Stübinger zum Beispiel. Der Kaminkehrmeister kümmert sich ganzjährig um seine Kunden und deren Brennstätten – ob Öl- und Gasheizung, Kachelofen, Scheitholz- oder Pelletbefeuerung. Und genau jene Besitzer von (Zentral-)Heizungen, die nachwachsende Rohstoffe zur Wärmeerzeugung nutzen, fühlen sich durch die jüngsten Beschlüsse auf EU- und Bundesebene verunsichert, denn: Holz als Brennstoff soll laut Beschluss aus Brüssel als nicht mehr nachhaltig eingestuft werden. Und in Berlin wird im Zuge des geplanten Gebäudeeffizienz-Gesetzes proklamiert, Holzheizungen dürften in Neubauten ab 2024 gar nicht mehr installiert werden. Keiner scheint sich zu fragen: Wie ließe sich die Holzverbrennung womöglich umwelt- und klimafreundlicher gestalten? Etwa mit nachgerüsteten Filtern?
Das Problem mit dem Feinstaub
Fest steht: Holzheizungen – egal ob Kachelofen oder Pelletbrenner – verursachen Feinstaubemissionen. Das ist chemisch bedingt und liegt in der Natur des Verbrennungsvorgangs. Moderne Zentralanlagen sind vom Hersteller mit entsprechenden Filtern bereits ab Werk ausgestattet, ältere Modelle unterlagen bis 2020 einer Umrüstungs- beziehungsweise Stilllegungspflicht, einige Anlagen bekamen jedoch einen zeitlichen Aufschub. Technisch betrachtet kommen in Kaminen vor allem Elektroabscheider zum Einsatz, die Staubpartikel elektrisch aufladen, so dass sich die an der Wand des Abgasrohres absetzen.
Feinstaubfilter für Kamine funktionieren wie der Katalysator im Auto: Sie trennen die Schadstoffe, die beim Verbrennen entstehen, ab. Man unterscheidet bei Feinstaubfiltern für den Kamin grundsätzlich aktive und passive Modelle. Der aktive wird elektrisch betrieben, der passive funktioniert ohne Strom.
Kulmbacher rät zur Vorsicht
Was den nachträglichen Einbau von Filtern angeht, rät Martin Stübinger aber zur Vorsicht. „Sich einfach nur ein Gerät oder eine Vorrichtung für den Schornstein anzuschaffen, ohne dabei das gesamte System im Blick zu haben, kann teuer werden und muss keinen wirklichen Effekt erzielen.“ Gut gemeint und gut gemacht seien hier zwei Paar Schuhe.
Und auch zwischen zentraler Pelletheizung und Einzelofenfeuerung macht der Fachmann Unterschiede und holt etwas weiter aus. „Eine Pellet-Zentralheizung ist messpflichtig, und zwar alle zwei Jahre. Dabei wird der Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid gemessen. Bei Scheitholzanlagen wiederum wird zusätzlich die Brennstofffeuchte ermittelt.“ Richtlinie ist die Bundesimissionsschutzverordnung, kurz BimschV.
Die aktuelle Auslegung hat, so Stübinger, nochmals angezogen. „Die Übergangsregelung für ältere Anlagen ist stufenweise verschärft worden.“ Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt eine Deckelung auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter und „im Jahresmittel“ – erlaubt waren früher über 1000. Vor diesem Hintergrund hadert Stübinger auch mit den verschiedenen politischen Vorgaben, die in jüngster Zeit kursierten. „Wenn eine ältere Anlage die Werte dieser Verordnung einhält, dann müsste sie auch nicht stillgelegt werden.“
Meldepflicht beim Landratsamt
Die Neuregelung der Grenzwerte aus dem Jahr 2010 ermöglichten Übergangsfristen. „Wir haben zwei Stufen an Grenzwerten, das kommt erschwerend hinzu. Die verschärften Grenzwerte gelten seit einigen Jahren. Es ist auch für uns als Kaminkehrer, die wir die Anlagen bewerten und abnehmen müssen, in diesem Wirrwarr nicht immer ganz einfach klarzukommen.“ Im Falle der Nicht-Einhaltung von Werten muss der Kaminkehrer dem Besitzer mitteilen, dass er binnen sechs Wochen nachzubessern hat. Sollte es dann nicht klappen mit den Grenzwerten, muss der Kaminkehrer die Anlage dem Landratsamt anzeigen.
Was taugt da die Nachrüstung mit Filtern überhaupt? Martin Stübinger weiß, dass die Hersteller von sich aus Abscheider im System vorsehen. Gute Feinstaubfilter für Kamine erreichten mit der genannten elektrostatischen Abscheidung eine Reinigungswirkung von bis zu 90 Prozent. Sogenannte aktive Feinstaubfilter seien universell für alle gängigen Holzfeuerungsanlagen bis etwa 25 Kilowatt einsetzbar. Daneben gibt es einen Katalysator, der die Bildung von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Feinstaub vermindert. Solche Filter können über Bundesmittel gefördert werden. „Wenn ich bei der Messung feststelle, dass der Feinstaub zu hoch ist, ließe sich das über den nachträglichen Filtereinbau regulieren.“ Meist würden solche Filter im Neubau installiert. Der Kaminkehrmeister spricht von Kosten ab rund 2500 Euro aufwärts.
Das ganze System im Blick behalten
Er als Fachmann richte den Blick aber immer zunächst auf das Heizsystem als Ganzes. Etwa beim Kachelofen. „Wenn ich eine ältere Anlage habe, nutzt mir ein Filter vielleicht nichts mehr, weil mein Heizeinsatz die erforderlichen Vorgaben ohnehin nicht einhalten kann. Dann wäre es in jedem Fall sinnvoller, sich um einen neuen Einbau zu kümmern.“
Bei der Zentralheizung würde er immer die aktuellen Messwerte einbeziehen und sich dann auf die Spur der bestmöglichen Lösung begeben. „Vielleicht ist nur ein Stellmotor defekt oder die Lambda-Steuerung. Mit einem Austausch an diesen Stellen wäre schon viel getan.“
Todesfälle durch Feinstaub
Nach Angaben des Bundesumweltamts resultierten im Jahr 2019 mehr als 17.000 Tonnen Feinstaub aus Holzfeuerungen in Deutschland. Das Heizen mit Holz sei demnach die größte Quelle gesundheitsschädlicher Ruß- und Feinstaubpartikel in Europa, da Öfen und Kamine oft veraltet seien, falsch befeuert oder nicht effizient genug betrieben würden. Gerade der Feinstaub in der Luft soll laut WHO bei Menschen Lunge und Blutgefäße schädigen. Hierzulande sterben demnach jährlich 35.000 Menschen (vorzeitig) an den Folgen der Feinstaubbelastung – zehn Mal so viele wie infolge von Verkehrsunfällen.
Mehr lesen Sie:










