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Rechtsstreit mit dem BFV
Schwaben-Punkte: FC Schweinfurt klagt vor OLG
FC Schweinfurt klagt wegen Schwaben Augsburg gegen den BFVFC Schweinfurt 05 gegen FC Eintracht Bamberg
Der Rechtsstreit um die Nichteinhaltung der U23-Regel seitens des TSV Schwaben Augsburg geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht wurde vom FC Schweinfurt eingeschaltet. // Ryan Evans
Signet des Fränkischen Tags von Redakion
Schweinfurt – Das vom Bayerischen Fußballverband revidierte Urteil gegen Schwaben Augsburg beschäftigt nun das Oberlandesgericht Nürnberg. Der FC Schweinfurt erklärt, warum er die nächste Instanz bemüht. Die will der FC Eintracht Bamberg bald ebenfalls einschalten.

Sie hatten es angekündigt, nun folgte die Umsetzung: Der FC Schweinfurt 05 zieht vor das Oberlandesgericht Nürnberg, kämpft auf der nächsthöheren Instanz um drei Punkte gegen den TSV Schwaben Augsburg.

Die bekam der Regionalliga-Spitzenreiter nach einem Urteil des Bayerischen Fußballverbands (BFV) vor Weihnachten zugesprochen, ehe der Verband in nächster Instanz sein eigenes Urteil kassierte.

In einer Pressemitteilung erklären die Schnüdel, warum sie mit der nun ausgesprochenen Geldstrafe gegen Augsburg und der sportlichen Wertung der Partien nicht einverstanden sind.

Auch der FC Eintracht Bamberg, Wacker Burghausen und Türkgücü München waren von Urteilen betroffen, bekamen am "Grünen Tisch kurzzeitig drei Zähler zugesprochen und zuletzt wieder abgezogen. Bamberg kündigt an, in Kürze ebenfalls den Weg zum OLG Nürnberg einschlagen zu wollen.

Die Pressemitteilung des FC Schweinfurt 05

Im Jahr 2018 waren wir schon einmal in einem Sportgerichtsfall aufgrund Missachtung der U23-Regel involviert. Damals als Beschuldigter, die Regel missachtet zu haben. Daher haben wir vollstes Verständnis, für die Situation in der sich der TSV Schwaben Augsburg seitdem befindet. In keinster Weise wollen wir dem TSV Schwaben Augsburg ihr Interesse an der Jugendförderung absprechen.

Dennoch halten wir die Regel in ihrer jetzigen Form grundsätzlich für sinnvoll und sind der Meinung, dass sich alle Vereine an diese Regeln halten müssen, um einen wichtigen Beitrag zur Jugendförderung zu leisten. Hierzu müssen ausgesprochene Strafen einen Anreiz setzen, damit die Regel ihre Wirkung entfalten kann.

Keinerlei Verständnis haben wir daher für die Ungleichbehandlung des Sportgerichts bei ein und demselben Sachverhalt. Das gesprochene Urteil sagte damals, nachdem beide Parteien ihre Argumente vorgetragen haben, dass eine Spielwertung gegen uns und zugunsten des FC Würzburger Kickers zwingend notwendig sei.

Durch diesen Fauxpas sind wir seinerzeit, nach einem sportlichen Sieg, am grünen Tisch aus dem Toto-Pokal ausgeschieden. Der FC Würzburger Kickers gewann im Anschluss den Toto-Pokal und qualifizierte sich für den DFB-Pokal.

Besonders unverständlich ist für uns, dass die Rechtsorgane des BFV sich im Urteil damals folgendermaßen äußerten und sich nun nicht daran halten: „Es ist im Übrigen nicht ersichtlich, ohne dass es hierauf im Ergebnis ankommt, warum der Beurteilungs- und Bewertungsmaßstab, den die DFB-SpO an einen Verstoß gegen eine nahezu identische Form-Vorgabe in der 3. Liga stellt, nicht auch ab der 1. Hauptrunde des BFV-Verbandspokals und im Übrigen auch für die Regionalliga-Verbandsrunde gelten soll.“

Die Rechtsprechung der Rechtsprechungsorgane des BFV ist insoweit weder einheitlich noch frei von Widersprüchen, was bei den Regelunterworfenen einen Eindruck von Willkür entstehen lässt.

Vertreten wird der TSV Schwaben Augsburg von der Kanzlei Schickhardt, die sich vor einigen Jahren im gleich gelagerten Fall argumentativ für den FC Würzburger Kickers und für eine Spielumwertung ausgesprochen und vor dem Sportgericht gewonnen hat.

Wenige Jahre später nimmt die gleiche Kanzlei die komplett entgegengesetzte Rechtsauffassung ihrer früheren Gegner an und gewinnen in 2. Instanz erneut. Es entsteht der Eindruck, als habe die Partei die besten Chancen auf einen Erfolg vor den Sportgerichten des BFV, welche sich der Sportrechtskanzlei aus Ludwigsburg bedient.

Da wir als zweimaliger Betroffener, der in ein und demselben Fall, obwohl er jeweils auf verschiedenen Seiten der Rechtsauffassung war, vor den Rechtsorganen des BFV verloren haben, fühlen wir uns ungleichbehandelt. Daher haben wir nach reiflicher Überlegung den Gang an das OLG Nürnberg gewählt.

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