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Kabinett
Aiwanger ruft zum Abschuss von Problem-Bibern auf
Biber
Wenn Biber einen Fluss oder Bach stauen, freut das viele Tier- und Pflanzenarten - ansässige Landwirte oder Unternehmen sind aber wenig begeistert. In Bayern spricht sich der Jagdminister daher für Abschüsse der Tiere aus, die «Probleme» machen. (Symbolbild) // Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Sitzung des bayerischen Kabinetts in Ansbach
Jagd- und Wirtschaftsminister Aiwanger ruft Jäger auf, Biber im Bedarfsfall zu schießen. Rechtlich stehe dem «fast nichts im Weg». // Daniel Löb/dpa
von dpa
Ansbach – Seit mehr als 15 Millionen Jahren gehören Biber zu Bayern. Doch sie sind nicht überall beliebt. Wenn die Tiere den Menschen ins Gehege kommen, hat der Jagdminister eine klare Vorstellung.
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Bayerns Jagd- und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich für einen unkomplizierten Abschuss von Bibern bei regionalen Problemen infolge der streng geschützten Tiere ausgesprochen. «Ich höre immer wieder von Landwirten und Gemeinden vor Ort, dass sie Biberprobleme haben. Also auch hier haben wir die Lösung, die Landratsämter können den Biberabschuss genehmigen», sagte der Freie-Wähler-Chef nach der Sitzung des Kabinetts im mittelfränkischen Ansbach. 

Aiwanger: Abschuss stehe «fast nichts im Weg»

Aiwanger betonte, rechtlich stehe dem «fast nichts im Weg, sofern Infrastruktur, Kläranlagen, Abwassernetze und so weiter durch diese Wühltätigkeit und Staudammtätigkeit gefährdet» seien. Während der eine oder andere darüber schmunzeln möge, würden Grundstückseigentümer und Kommunen, die die Schäden hätten, Sturm laufen. «Also auch hier haben wir Lösungen. Bitte Anträge stellen. Und bitte, liebe Jäger, dann auch die Dinge zu entnehmen.»

Hintergrund der Möglichkeit ist die Novelle des bayerischen Artenschutzgesetzes, welche im September bereits Thema im Kabinett war. 

Biber ist eigentlich streng geschützte Art in Deutschland

Der Biber ist den Angaben zufolge seit etwa 15 Millionen Jahren in Bayern heimisch und wird heute streng geschützt – fast war das Tier ausgerottet. Dank Schutzmaßnahmen erholte sich die Art wieder. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Burgen und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Er ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zudem als streng geschützte Art aufgeführt.

Biber leisten viel für heimische Artenvielfalt

Der Biber spielt bei der heimischen Artenvielfalt eine wichtige Rolle: Er schafft Lebensräume für andere seltene Arten und trägt zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung von Auen bei, wie es hieß. Genehmigungen zur Entnahme von Dämmen dürfen ausschließlich die Naturschutzbehörden erteilen.

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