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Prozess gegen Pflegemutter
Tote Klara aus Bamberg: Gutachten stützt Totschlag-Anklage
Klara stirbt in Bamberger Pflegefamilie
Warum musste Klara sterben? An ihrem Grab zeigt die leibliche Mutter ein letztes Handyfoto. Mit Hämatomen an Kopf und Wange war das Mädchen am 8. Dezember 2024 ins Krankenhaus gebracht worden. Zwei Tage später war es tot. // Foto: Herbert Mackert
Bamberg – Jetzt steht der Termin fest: Ab 18. November 2025 wird sich die Pflegemutter der toten Klara vor dem Landgericht Bamberg verantworten müssen. Welche neuen Details zu der Tragödie der Anwalt der leiblichen Mutter nennt.

Der tragische Tod der nicht einmal zwei Jahre alten Klara in einer Pflegefamilie bewegt die Region. Wenn das Landgericht Bamberg die Anklage zulässt, wird das Verfahren gegen die 32-jährige Pflegemutter aus dem westlichen Landkreis Bamberg vor der großen Strafkammer als Schwurgericht durchgeführt.

Dieses ist für schwere Straftaten wie Mord und Totschlag zuständig und besteht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.

Prozess um Klaras Tod in Bamberger Pflegefamilie: 25 Zeugen und drei Sachverständige

An sechs Verhandlungstagen werden sie ab 18. November gemeinsam über Schuld und Strafe entscheiden, wie der Nebenklagevertreter Franz-Josef Schick auf Anfrage des Fränkischen Tags mitteilte. Neben 25 Zeugen sind nach seinen Angaben auch drei medizinische Sachverständige geladen. Der Bamberger Rechtsanwalt vertritt die leibliche Mutter (21) des getöteten Mädchens.

Das medizinische Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Jena stütze den Anklagevorwurf des Totschlags, so Schick. Demnach sei das 21 Monate alte Kind „mittels Gewaltanwendung“ zu Tode gekommen.

Am 8. Dezember 2024 war das Mädchen durch den Rettungsdienst ins Klinikum Bamberg gebracht worden, wo es zwei Tage später starb.

Erst kurz zuvor, im Oktober 2024, war das Kind aus dem südlichen Landkreis Bamberg durch das Jugendamt in Obhut genommen und in der Pflegefamilie im Steigerwald untergebracht worden.

Klaras leibliche Mutter kämpfte gegen Inobhutnahme

Gegen den Beschluss hatte sich die alleinerziehende leibliche Mutter mit juristischen Mitteln gewehrt, war aber vor dem Amtsgericht Bamberg erfolglos geblieben.

In zweiter Instanz wollte die 21-Jährige vor dem Oberlandesgericht mit zwei Gutachten beweisen, dass ihre Tochter bei ihr keiner Kindeswohlgefährdung ausgesetzt ist. Doch dazu kam es wegen Klaras Tod dann nicht mehr.

Klara starb hirntot in den Armen ihrer Mutter

Stattdessen musste sie ihr im Sterben liegendes Kind im Klinikum Bamberg für immer verabschieden. Polizeibeamte hatten sie angerufen und ihr gesagt, wenn sie ihre Tochter noch einmal sehen wolle, müsse sie mit ins Krankenhaus kommen.

„Sie war hirntot, ist nicht mehr aufgewacht, hat keinen einzigen Atemzug mehr gemacht“, schilderte sie dem FT-Reporter die letzten Stunden, als Klara in ihren Armen starb.

War Klara in der Familie „ein Pflegekind zu viel“?

Zunächst war auch gegen den 40-jährigen Pflegevater ermittelt worden. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt, weil ihm eine Tatbeteiligung oder eine Kenntnis der Tat nicht nachzuweisen war, wie Oberstaatsanwalt André Libischer dem Fränkischen Tag sagte.

Klara stirbt in Bamberger Pflegefamilie
Der tragische Tod der eindreiviertel Jahre alten Klara in einer Pflegefamilie bewegt die Region. Ihre leibliche Mutter kommt fast täglich an ihr Grab, versucht mit dem Verlust umzugehen. // Foto: Herbert Mackert (FT-Archiv)

Weiter in Untersuchungshaft befindet sich dagegen die Pflegemutter, gegen die sich während der Ermittlungen der Verdacht immer weiter erhärtet habe, so Libischer.

In der Pflegefamilie waren bis zum Tod Klaras zwei weitere Pflegekinder untergebracht. Nach Recherchen des Fränkischen Tags schilderten Nachbarn die Familie als fürsorglich. Möglicherweise aber sei Klara „ein Pflegekind zu viel“ gewesen.

Jugendhilfeträger Mobam besuchte Pflegefamilie zwei Tage vor Klaras Tod

Der vom Landkreis beauftragte Jugendhilfeträger Mobam (Mobile Betreuung am Menschen) machte nach eigenen Angaben zwei Tage vor dem Versterben des Mädchens einen Hausbesuch in der Familie. Dabei habe es keine Hinweise auf eine Gefährdung gegeben, erklärte Geschäftsführer Ralph Wnendt: „Wir kannten Klaras Pflegefamilie als engagiert und sich kümmernd.“

Ein separates Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte des Kreisjugendamts und von Mobam stellte die Staatsanwaltschaft Bamberg ein.

Für die Tatvorwürfe, unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, hätten sich keine zureichenden Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der Einrichtungen oder für strukturelle Defizite ergeben, die vorhersehbar und vermeidbar zum Tod des Kindes führten, teilte Oberstaatsanwalt Libischer mit.

98 Pflegefamilien im Landkreis Bamberg – viel zu wenige

Im Landkreis Bamberg gibt es 98 Pflegefamilien. Der Bedarf übersteigt die Zahl geeigneter Pflegefamilien und entspricht damit dem bundesweiten Trend. Nach Angaben des Bundesverbands der Pflege- und Adoptivfamilien (Pfad) fehlen in Deutschland jedes Jahr 4000 neue Pflegefamilien.

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