Unter anderem, um Gerichte zu entlasten, gibt es in der deutschen Rechtsprechung das sogenannte Mittel des Strafbefehls. Sind Staatsanwaltschaft und Gericht von der Schuld eines mutmaßlichen Täters im Zuge leichter Kriminalität überzeugt, können sie ihm hiermit eine rechtskräftige Verurteilung ohne mündliches Verfahren anbieten. Wenn ein Angeklagter gegen solch ein Urteil Einspruch einlegt, kommt es vor Gericht mitunter zu kuriosen Szenen. So wie jüngst in einem Fall von Trunkenheit am Steuer, der vor dem Amtsgericht Forchheim verhandelt wurde.
Ermittlungen führen schnell zu Angeklagtem
Angeklagt war ein junger Forchheimer, der Mitte September nachts trotz eines Blutalkoholwertes von über zwei Promille mit seinem Auto unterwegs gewesen sein soll. Aufgrund seines Fahrverhaltens hatte ein Zeuge die Polizei gerufen. Selbst wollte der Angeklagte zu dem Vorwurf zunächst nicht Stellung beziehen. Folglich ging das Gericht direkt zur Zeugenvernehmung über.
„Den Anruf von dem Zeugen erhielten wir etwa gegen23:15 Uhr. Zehn Minuten später waren wir vor Ort“, berichtete einer der am Einsatz beteiligten Polizisten. Dort habe man das rechtsseitig massiv beschädigte Fahrzeug vorgefunden, welches der Zeuge gemeldet hatte. Durch einen Abgleich des Kennzeichens habe sich schnell der Halter des Fahrzeugs ermitteln lassen – hierbei handelte es sich, im Zuge der Ermittlungen herausstellte, um den Vater des Angeklagten.
Blutalkohol von 2,08 Promille
„Laut dem Zeugen hatte der Verdächtige sein Fahrzeug abgestellt und ist dann in ein naheliegendes Mehrparteienhaus gegangen“, erklärte der Polizist. Die Haustür sei noch offen gewesen, folglich seien die Beamten eingetreten und hätten angefangen, die Bewohner zu befragen. Im Zuge dieser Befragung habe sich herauskristallisiert, dass lediglich ein Bewohner des Hauses der Beschreibung des Zeugen entsprach. So fanden sich die Beamten bald vor der Wohnung des Angeklagten wieder.
Dieser habe bereits beim Öffnen der Tür einen deutlich alkoholisierten Eindruck gemacht. Sowohl die Befragung als auch eine Durchsuchung der Räume habe keine Hinweise auf weitere Personen ergeben, weshalb die Polizisten den Angeklagten zur Blutentnahme mitgenommen hätten. Diese habe gegen 0:40 Uhr einen Blutalkoholwert von 2,08 Promille ergeben.
Zeuge folgte Fahrzeug
Trotz dieser bereits belastenden Aussage bestand die Verteidigung darauf, mit der Zeugenbefragung fortzufahren. So musste auch der Zeuge aussagen, der den Vorfall gemeldet hatte. „Ich saß vor meiner eigenen Wohnung an der Straße“, erklärte dieser. Da sei das Fahrzeug mit der beschädigten Seite uns zwei platten Reifen an ihm vorbeigefahren.
Aus Interesse sei er aufgestanden und habe das Fahrzeug verfolgt. Nachdem es um eine Ecke gebogen sei, habe er eine Tür knallen hören. Kurz darauf habe er wieder Sichtkontakt zu dem nun abgestellten Fahrzeug erlangt und den vermeintlichen Fahrer danebenstehen sehen. Dieser sei in Richtung eines Wohnhauses gegangen und habe dieses kurz darauf betreten.
Strafe doch akzeptiert
Nach diesen beiden belastenden Aussagen legte das Gericht der Verteidigung nahe, ihren Einspruch zurückzuziehen. Zumal das achtmonatige Fahrverbot, welches Teil der Strafe für den Angeklagten sei, ohnehin bereits größtenteils vollstreckt sei. Diesem Vorschlag folgten Verteidiger und Mandant nach einer kurzen Besprechung und akzeptierten damit auch die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3000 Euro. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
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