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Mordprozess ohne Leiche
Katina K: Wann der Fall beim Bundesgerichtshof landen könnte
Nach dem Urteil im Mordprozess um Katina K. legte der Verurteilte Revision ein. Wie der aktuelle Stand ist.
Nach dem Urteil im Mordprozess um Katina K. legte der Verurteilte Revision ein. Wie der aktuelle Stand ist. // Foto: Andreas Wolfger (Archiv)
Der Fall Katina K.
Bammersdorf/Bamberg – Ein Mordprozess ohne Leiche endet mit einer Verurteilung zu zwölf Jahren Gefängnis. Doch der 74-Jährige aus dem Landkreis Forchheim legt dagegen Revision ein. Was das bedeutet und wie es weitergeht.

Hat der 74-jährige Joseph H. aus Bammersdorf die zum Tatzeitpunkt 33-jährige Bulgarin Katina K. am 1. August 2024 getötet? Laut dem Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17. Oktober 2025 lautet die Antwort Ja. Der 74-Jährige ist nach 28 Verhandlungstagen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings bislang nicht rechtskräftig.

Denn der Verurteilte beantragt sogleich die Revision. Wenn es dazu kommen sollte, wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) des Falles annehmen. In diesem Verfahren geht es dann um etwaige Rechtsfehler seitens des Gerichts. Der Sachverhalt an sich wird nicht neu bewertet.

Revision vor Bundesgerichtshof: So ist der aktuelle Stand

Eine Entscheidung darüber steht allerdings noch aus. Wie sowohl ein Sprecher des Bamberger Landgerichts als auch H.s Verteidiger bestätigen, seien die schriftlichen Begründungen, immerhin mehr als 100 Seiten, für das Urteil fristgerecht versandt worden. Nun sind wiederum der Verurteilte beziehungsweise seine Anwälte am Zug.

„Wir machen uns jetzt an die Revisionsbegründung und werden diese fristgerecht einreichen. Die vom Gesetzgeber uns auferlegte Frist beträgt 1 Monat“, schreibt H.s Verteidiger auf Anfrage von fraenkischertag.de. Danach gehe das Urteil mit der Revisionsbegründung über den Generalbundesanwalt zum Bundesgerichtshof.

BGH in Karlsruhe bearbeitet Tausende Revisionen im Jahr

Wie dem Tätigkeitsbericht des BGH zu entnehmen ist, hat Deutschlands oberstes Gericht mit Sitz in Karlsruhe im Jahr 2024 mehr als 3600 Revisionen bearbeitet. Tendenz: steigend. Anders als in Zivilsachen müsse die Revision einer Strafsache nicht ausdrücklich zugelassen werden, schreibt der BGH auf seiner Internetseite.

Und weiter: Hält der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs die Revision für unzulässig, so kann er ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Gleiches gelte, „wenn er die Revision dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend für offensichtlich unbegründet oder eine von diesem zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision für begründet erachtet“.

Die große Chronik: Lesen Sie, was bisher geschehen ist (einfach auf das Bild klicken)

Statistik: Wie häufig der BGH ein Urteil tatsächlich aufhebt

Diese im sogenannten „Beschlusswege erledigten Revisionen“ machen den Hauptteil der Entscheidungen aus. Laut BGH sind 2024 mehr als 91 Prozent der Revisionen so entschieden worden (zum Vergleich: lediglich 4,9 Prozent durch Urteil in einer Hauptverhandlung).  

Stellt der BGH Fehler fest, kann er das Urteil ganz oder teilweise aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverweisen; in seltenen Fällen entscheidet er selbst, etwa durch Freispruch. Wird die Revision als unzulässig oder unbegründet verworfen, bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen und wird rechtskräftig.

Wann frühestens mit einer Entscheidung zu rechnen ist

2024 wurden gut 70 Prozent der Revisionen als unbegründet verworfen, lediglich 77 Urteile wurden vollständig aufgehoben. Erfahrungsgemäß dauert das Revisionsverfahren am BGH drei bis sechs Monate.

So lange rechnet auch H.s Verteidiger, bis der wohl spektakulärste Mordprozess Forchheims der vergangenen Jahre ein Ende findet.

Fall Katina K.: Spektakulärer Mordprozess ohne Leiche

Das Besondere: Von der bulgarischen Sexarbeiterin fehlt bis heute jede Spur. Das heißt, es war ein Mordprozess ohne Leiche.

Vor ihrem Verschwinden lebte die junge Bulgarin etwa ein Jahrzehnt in Deutschland und arbeitete als Prostituierte zunächst in Frankfurt – ab Sommer 2023 jedoch in Nürnberg, wo sie den Angeklagten aus Bammersdorf (Eggolsheim) in einem Sauna-Club kennenlernte.

 

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